Hallo alle zusammen,
nehmen wir mal an folgender Fall würde sich ereignen:
Familie A bucht eine Selbstfahrer-Mietwagen-Rundreise aufgrund einer Katalogbeschreibung. Da alle wichtigen Sehenswürdigkeiten auf der Fahrt enthalten sind und auch die Hotels den Ansprüchen entsprechen wird gebucht.
Während der Reise stellt sich heraus, dass einige Programmpunkte zeitlich nicht machbar sind. Die Entfernungen der verschiedenen Hotels sind zu weit voneinander entfernt bzw. wären für die Sehenswürdigkeiten keine Zeit mehr.
Familie A erhielt auch Wegbeschreibungen - selbst hier waren die Sehenswürdigkeiten plötzlich nicht mehr aufgeführt.
Das ist für Familie A sehr ärgerlich. Schließlich buchte man eine vorgefertigte Route über einen Reiseveranstalter von dem man ausgehen kann, dass der Routenverlauf geprüft wurde.
Welchen Rechtsanspruch hätte Familie A?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
Paperlapapp