Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @JaWeBe
Zu deiner Fragestellung:
Dieses Unterforum nennt sich "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - hast du eine solche?
Beispielsweise könnte die lauten: Ist es korrekt, mir keine Teilerstattung anzubieten?
Das ergäbe sich aus den vertraglichen Bedingungen, die den Tanzkurs betreffen.
Sehr vermutlich wird dort nachzulesen sein, dass die Kursleitung wenigstens teilweise auch von anderen Schulungskräften übernommen werden kann und nicht etwa obligatorisch Herr Soost himself mit allen Teilnehmern exklusiv das Tanzbein schwingen muss.
Mit "wem ist es ebenso ergangen" hingegen startest du m.E. einen Aufruf, wozu dieses Forum nicht vorgesehen ist.
Der Termin für die Abbuchung der Restzahlung der Reise ist dir sicherlich lange bekannt? Also darfst du absolut davon ausgehen, dass die Überschneidung mit der Teilabsage zufällig ist. Wozu sollte man das auch "einsteuern", bist du schließlich so oder so vertaglich verpflichtet, die Zahlung zu leisten und Robinson (TUI) kein Unternehmen, das für besonders perfide Methoden im Umgang mit seinen Kunden beleumundet wäre ...
Mein Tipp wäre daher, die spezifischen Vereinbarungen bezüglich des Tanzkurses noch einmal genau in Augenschein zu nehmen und ggf. damit beim Veranstalter zu argumentieren. Alles andere dürfte einigermaßen fruchtlos bleiben.