Jau, der Reise-Rechtsanwalt (!) ging schon häufiger davon aus, dass Betroffene Ansprüche haben könnten - und die Gerichte kamen zu einer anderen Ansicht.
Jedenfalls müssen Betroffene ggf. bei der Airline Beschwerde führen. Die wird argumentieren, das Ereignis habe außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten gelegen (zu Recht!), und sollten Sie den Flughafen für Schäden in Anspruch nehmen dann nicht zuvorderst für die Kosten möglicher Passagierregressforderungen.
Mir kommt häufig vor Verbraucher haben keinen Schimmer, wie marginal diese sich im gesamten Schadensvolumen niederschlagen?!
Da werden komplette Umläufe vernichtet, Maschinen fehlen an ihren geplanten Einsatzorten und müssen ersetzt werden und und und ...
Aber sicher kommen alsbald die Kompensationspharisäer um die Kurve und wedeln mit dem Nimbus, dem fliegenden Volk Recht zu verschaffen, mit ihren Übernahmeverträgen.
Ich könnt derweil speiben im Strahl ...
Du siehst das schon richtig, Ahotep: Die Sonne scheint auf den neuen Volkssport Fluggastrechteforderung.
Wie sich das in den Preisen niederschlagen wird für alle Fluggäste fällt dabei geflissentlich unter den Stammtisch - is mir doch wurscht, Hauptsache ich hab meine Forderung durchgesetzt.