Warum Pech? Wenn es so einen Club in N(i)edersachsen doch gibt...
Aber mal was prinzipielles, solche Angebote (egal ob im Internet, Radio, Fernsehen, Kataloge der Reiseveranstalter usw.) sind doch immer nur die sog. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes... Zumindest in Deutschland, keine Ahnung wo Goldsprosse das Angebot gefunden hat.
Hat der RV deine Anfrage nun auch erhalten? Hat er geantwortet? Mit Preisangebot??? Sauber, wenn ja, dann schaut euch mal das BGB an, lustig...
@d-rock sagte:
Dann hatte mein Kumpel Glück oder eine nicht korrekt geschulte Dame in der Reiseabteilung Pech :
Damals Irrtum von Tjaereborg: 2 Wochen Ibiza Club für 139 Euro incl. Flug in den Sommerferien Nedersachsen!
Aber ich sag ja, man lernt nie aus.... thx
Euer André
@goldsprosse sagte:
Moin Leute!
Bin heute im Internet auf folgendes Kreuzfahrtangebot gestossen, das mich ein wenig stutzig machte:
8tägige Karibikkreuzfahrt ab Miami mit 5 Sterne-Schiff Norwegian Pearl vom 04.01.-11.01.2009 in Penthouse-Kabine für 197,- € p.P. Die günstigste Innenkabine kostet hier schon mehr als 500,- €.
Habe eine unverbindliche Buchungsanfrage gestellt und darum gebeten, Kabinenkategorie und Preis rückzubestätigen.
Sollte ich die Bestätigung bekommen, würde ich die Kreuzfahrt buchen wollen.
Grundsätzlich könnte der Reiseveranstalter jedoch auch nach erfolgter Buchungsbestätigung den Reisevertrag noch unter Berufung auf § 119 BGB (Anfechtung wg. Irrtum) anfechten, oder? Und was wäre, wenn ich zum Zeitpunkt der Anfechtung schon Flüge gebucht habe. Wer kommt für die Stornogebühren für die Flüge auf, die separat gebucht werden sollen?
Würde mir dieses Schnäppchen ungern entgehen lassen :rofl: