• SueCologne
    Dabei seit: 1089763200000
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    geschrieben 1182437767000

    Der Sicherungsschein ist der Nachweis, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Versicherung nachgekommen ist. Wird der Sicherungsschein nicht von der Versicherung ausgestellt?

    Mir kommt das aber auch komisch vor:

    Vergleich: ich kaufe ein Auto und muss den Fahrzeugschein extra bezahlen?

    Ich schließe eine Versicherung ab und muss bezahlen, um die Police zu erhalten?

    Ich denke eher, der Sicherungsschein ist Bestandteil der Reiseunterlagen.

    Liebe Grüße aus Köln Sue
  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
    Beiträge: 1496
    gesperrt
    geschrieben 1182438195000

    Na jaaa - den Fahrzeugschein gibts ja erst nach der Zulassung, und die kostet ja auch. Der Sicherungsschein ist ein Nachweis über eine Versicherung (letztendlich). Der Schein selbst koscht nix, aber die Versicherung an sich schon. Und wenn besagter Veranstalter das extra ausweist und nich in die allgemeine Kalkulation verwurstelt, dann taucht das halt als extra Position auf.

    No Prob.

  • KaGu
    Dabei seit: 1147046400000
    Beiträge: 6706
    geschrieben 1182671507000

    @'Martina02' sagte:

    Hallo,

    ich stehe kurz davor eine 14tg. Rundreise zu buchen.

    Das Reisebüro - ein Spezialveranstalter für Reisen nach Mittel- und Südamerika- mit Sitz in Deutschland verlangt für den Sicherungsschein 8 € pP.

    LG,

    Martina

    Soll das heissen wer die 8 € nicht bezahlt hat keinen Sicherungsschein?

    Heisst das etwa man kann die Reise mit oder ohne Sicherungsschein buchen?

    Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182675305000

    Hallo,

    also ich denke auch eher, daß der Preis für den Sicherungsschein einfach extra ausgewiesen ist. Sollte das Geld aber erst nachträglich zum Reisepreis verlangt worden sein, dann wäre es von Gesetzes wegen sicherlich verboten.

    Ach ja! Glaubt eigentlich ernsthaft jemand in diesem Forum, daß die Kosten für den Sicherungsschein nicht in den Reisepreis eingerechnet werden?

    Gruß

    Berthold

  • Marykay
    Dabei seit: 1101427200000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1182690942000

    Auch ich bin geneigt zu glauben, daß Erika Recht hat.

    Als potenzieller Pauschaltouri nehme ich die gefoderten Preise hin

    und freue mich dann über den Sicherungsschein. Der macht ganz sicher auch einen bestimmten Wert in der Pauschalsumme aus.

    Ein Spezialverananstalter kalkuliert ganz anders und weist in diesem betreffenden Fall den Betrag aus.

    Das ist doch super und sollte Schule machen. ( natürlich auch für die andren Posten )

    Lg. Anna-Maria

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1182696601000

    Das aktuelle Wettbewerbsrecht fordert einen Endpreis der Reise.

    Der Sicherungsschein war z.B. in einem Paketangebot einer Supermarktkette nicht enthalten. Veröffentlicht unter Neue Urteile. http://www.reiserecht-fuehrich.de/:

    ....................................................................................................

    " 28. LG München I / Reisender muss bei Reise "ohne wenn und aber" Sicherungsschein erhalten / Unlauterer Wetbewerb

    Verkauft eine Supermarktkette eine Pauschalreise für 299,- Euro in Form einer sog. "Urlaubsbox", nämlich einer Schachtel, die folgende Leistungen enthält: " 2 Übernachtungen in einem Disney-Hotel im Disneyland Resort Paris inklusive Frühstück sowie 2 Tage Eintritt in das Disneyland," so muss der Kunde entweder mit Inhalt der Box, aber spätestens an der Kasse nach der Bezahlung einen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen. Dies hat das Landgericht München I auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden.

    Der Kunde der Supermarktkette musste den Preis der "Urlaubsbox" bezahlen, allerdings bekam er bei der Bezahlung weder von der Kassiererin einen Sicherungsschein ausgehändigt noch enthielt die "Urlaubsbox" einen Sicherungsschein.Der Reiseveranstalter ist der Auffassung mit dem Verkauf der Box hätte der Kunde noch keinen Sicherungsschein erhalten müssen. Denn in der "Urlaubsbox" sei ein Voucher mit Nummer und Pin enthalten, so dass der Kunde per Telefon oder Internet die Reise aktivieren könne. Bei der Aktivierung würden die persönlichen Kundendaten erhoben. Es entstehe damit erst die Berechtigung, die Reise in Anspruch zu nehmen. Bis zu dieser Aktivierung bestehe ein vom Supermarkt garantiertes Rückgaberecht innerhalb eines Monats ab Kaufdatum.

    Das LG München I führt hierzu aus. Die Übergabe eines Sicherungsscheins wäre gemäß § 651 k Abs. 4 BGB bereits vor Zahlung beim jeweiligen Supermarkt erforderlich gewesen. Dies ergibt sich aus der streng formalen Regelung des § 651 k Abs. 4 BGB und insbesondere aus dem Sicherungszweck dieser Vorschrift. Der Reisende soll, wenn er den Reisepreis vor Beendigung der Reise entrichtet, sichergehen können, dass entweder die Reise vertragsgemäß durchgeführt wird, oder er den von ihm entrichteten Reisepreis zurückerhält. Er soll also zu keinem Zeitpunkt ohne entsprechende Sicherheit Zahlungen auf den Reispreis leisten. Diesem Sicherungsbedürfnis genügt auch -dieses unterstellt- das Rückgaberecht gegenüber der Supermarktkette innerhalb eines Monats ab Kauf bis zur Aktivierung der Reise nicht. Zum einen fehlt bereits ein Hinweis auf dieses Rückgaberecht auf der Außenseite der "Urlaubsbox" oder an einer sonst für den Kunden erkennbaren Stelle. Es ist nicht sichergestellt, dass der Kunde sein Rücktrittsrecht überhaupt kennt. Zum anderen ist auch im Falle eines Rückgaberechts nicht ausreichend gewährleistet, dass der Kunde die vom ihm gezahlten 299,- Euro tatsächlich von der Supermarktkette zurückerhält.

    § 651 k Abs. 4 BGB ist eine gesetzlichen Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln,

    so dass der Verkauf der "Urlaubsbox" ohne Sicherungsschein zugleich wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 11 UWG war.

    LG München I, 28.11.2006 - 33 O 8239/06

    ...................................................................................................

    Könnte mir vorstellen, daß analog der beworbene Preis einer

    Pauschalreise eben den Sicherungsschein beinhalten muß.

    Wettbewerbsrechtlich ist von vornherein laut Preisangaben-

    Verordnung der Endpreis der Reise, also auch incl.

    Preissicherungsschein, anzugeben. Schließlich ist

    dieser zwangsweise an die Pauschalreise gekoppelt.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182697402000

    Hallo,

    falls bei der Pauschalreise der Endpreis genannt wurde inkl. Sicherungsschein, so wäre es aber dennoch möglich, daß der Veranstalter diesen in einer detailierten Rechnung extra ausweist? Die Frage ist hier: Wei war es ganz genau?

    Hierzu muß sich Martina äußern. Wir können nur raten.

    Gruß

    Berthold

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1182719950000

    ich finde, dass es doch dasselbe ist, wie mit den visagebühren in ägypten. manche reisen nach ägypten kosten bspw. 550 euro inkl. visum und andere halt 530 euro und du mußt das visum selbst bezahlen.

    auf jeden fall gilt, ohne visum keine einreise.

    nur dass diese versicherung halt pflicht ist. und einfach extra als position ausgewiesen wird. und mal ehrlich: bei 8 euro würde ich da auch nicht groß nachdenken und bezahlen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1182720168000

    @'SueCologne' sagte:

    Ich schließe eine Versicherung ab und muss bezahlen, um die Police zu erhalten?

    Ich denke eher, der Sicherungsschein ist Bestandteil der Reiseunterlagen.

    ja ja liebe sue. eigentlich ist es so. früher wurde extra noch ein betrag für die police ausgewiesen. heute wird dieser betrag im gesamten beitrag "versteckt".

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1182720394000

    Hallo LexiLexi,

    das ist m.E. nicht vergleichbar. Was irgendwo in der weiten Welt

    an Gebühren anfällt, kann nicht mit dem Gesamtpreis einer

    Pauschalreise in Deutschland und dem vorgegebenen

    Endpreis in Verbindung gebracht werden.

    Und ob 8 oder 80 Euro ist nicht die Frage.

    Entweder es gibt eine klare Linie

    oder irgendwelche Basarpreise.

    Wo fängt das an - wo hört das auf?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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