• wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1117915963000

    Als es voreinigen Jahren im Zuge des Konkurses von Reiseveranstaltern zu schier unglaublichen Szenen kam - bei einem österreichischen Veranstalter versuchten die Hotelbesitzer die Gäste am verlassen des Hotels zu hindern - wurde sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Konkursausfallsvericherung (Sicherungsschein) für die Veranstalter zwingend vorgeschrieben.

    Nun habe ich gehört, daß jener Veranstalter der zur Zeit seine Gäste stranden läßt, bereits seit einiger Zeit keinen Vertrag mit einer entsprechenden Versicherung, aber offensichtlich noch genug Blankoexemplare des Sicherungscheins besitzt um seine Gäste ins Messer laufen zu lassen.

    Man sollte doch meinen, das die Politiker welche diese Vorschrift erlassen, ein so wichtige Dokument wie den Sicherungsschein gegen Misbrauch absichern, indem sie in das entsprechende Gesetz eine Meldepflicht bei Auslauf, Kündigung oder Wechsel der Versicherung sowohl für den Veranstalter als auch für den Versicherer aufnehmen würden.

    Leider scheint es als sei diese ebenso wichtig wie simple Maßnahme unterblieben.

    Es ist offenbar zu viel verlangt, das Politiker bevor sie ein Gesetz formulieren und beschließen darüber nachdenken, wie man so etwas verhindern kann.

    Vieleicht haben sie aber doch darüber nachgedacht, und nur folgende Regel nicht beachtet: "Vor dem Denken Hirn einschalten".

                                                                                        Gruß

                                                                                        Karl   

  • Hermanndo
    Dabei seit: 1081900800000
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    geschrieben 1118070911000

    soweit ich weiss ist auf jedem Sicherungsschein eingetragen bis wann der Sicherungsschein gültig ist. Im falle von Interflug war dies wohl der 30.04.05, jetzt muss man als Urlauber nur noch lesen können!

    Gruß Nick

    hiaso Rechtschreibfehler...zugreifen, sind genug für alle da :P
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1118088414000

    Für unsere nächsten Reisen liegen mir zwei Sicherungsscheine unterschiedlicher Veranstalter/Versicherer vor.

    Auf dem ersten ist keine Gültigkeitsdauer vermerkt.

    Der zweite trägt den Zusatz: gültig nur für Reisen, die bis zum 31.12.2005 angetreten werden.

    Karls Idee ist nicht schlecht. In der Kraftfahrtversicherung, die ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, funktioniert das ja auch. Wenn ein Fahrzeughalter seine Versicherung nicht bezahlt, erfolgt nach der Kündigung wegen Nichtzahlung des Beitrages Meldung an die Zulassungsstelle (daß eben kein Versicherungsschutz besteht), dann wird das Stillegungsverfahren veranlaßt.

    Die Anzahl der Autofahrer, die ihre Versicherung nicht bezahlen, ist sicher größer als die der Reiseveranstalter, die ihre Prämien für den Sicherungsschein nicht zahlen. Technisch dürfte die Rückmeldung kein Problem sein - Behörden haben wir genug.

    Gruß Erika

  • Lapislazuli
    Dabei seit: 1110844800000
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    geschrieben 1118267588000

    Hallo Admins, hallo @ all!

    Hier Katja, die Nervensäge aus dem Utopia-thread...

    Hab schon überlegt, ob ich ein neues Thema anfange, aber da ich von Euch gelernt habe, wie man postet, klinke ich mich jetzt lieber hier ein:

    Hab gesehen, dass ihr das Thema "Sicherungsscheine" aufgegriffen habt. Finde ich gut, weil es, wie die Erfahrung zeigt, sehr viel Aufklärungsbedarf  gibt.

    Aber vielleicht wäre es auch mal angebracht, zu erwähnen, dass euch die verschiedenen threads und die schimpfenden Teilnehmer darauf gebracht haben, dies zu erwähnen.

    Klar, Ihr ward die ersten, die davon berichtet haben, aber was würdet ihr ohne uns machen :-)?  

    Die Frage ist niemals "wohin?", die Frage ist immer nur "wann?".
  • Sir Toby
    Dabei seit: 1118880000000
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    geschrieben 1119313730000

    Hallo Nick,

    leider kann ich Dir nicht zustimmen. In unserem Fall war der Sicherungsschein von Interflug nicht befristet; auch andere Reiseveranstalter- mir liegt ein Formular der TUI vor - benutzen  Sicherungsscheine ohne Gültigkeitsangaben, z.B. dann, wenn diese Scheine in die AGB der Veranstalter miteingearbeitet sind (meist auf der Rückseite der Buchungsformulare). Ob dies immer so gehandhabt wird, weiss ich nicht, ich bin nicht aus der Branche.

    Was mich aber stört, ist der ständige fast schon irreführende Hinweis auf die angeblichen Prüfungspflichten des Reisenden.

    Im Gesetz heißt es ausdrücklich -und das wird im Fall Interflug von der Presse beharrlich übergangen, findet sich aber auch nicht im Interview mit dem DRV (sh.Foren) - der Reisevermittler (= Reisebüro) ist verpflichtet, den Sicherungsschein vor Aushändigung an den Reisenden auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, § 651 k Abs. 3 S. 4 BGB; andernfalls wäre die Folge Schadensersatz nach § 280 BGB. Von einer Prüfungspflicht des Reisenden finde ich nichts ! (Der kann ja auch mangels Sachkenntnis meist gar nicht).

    Soweit die Ausgabe des  Sicherungsscheins nach Ablauf der Versicherung erfolgte, werden die Konsequenzen bisher in der Presse ebenfalls sehr einseitig (aus Sicht der Versicherung) wiedergegeben, d.h. nix gibt´s . Natürlich haftet die Versicherung weiter, steht ja alles im Gesetz drin § 651 k Abs. 3 S. 2 BGB; Ausnahmen können bestehen, wenn Sicherungsscheine gefälscht wurden. Wer näheres wissen will sehe sich den Artikel eines führenden Reiserechtlers  in www.capital.de/ws/art/265538.html?viewstyle=print an, gleiches wird auch von Prof.Dr. Schmidt/Gesellschaft für Reiserecht vertreten.

    Hier sollte im Interesse des Kunden doch noch einwenig mehr Aufklärung betrieben werden.

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