Als es voreinigen Jahren im Zuge des Konkurses von Reiseveranstaltern zu schier unglaublichen Szenen kam - bei einem österreichischen Veranstalter versuchten die Hotelbesitzer die Gäste am verlassen des Hotels zu hindern - wurde sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Konkursausfallsvericherung (Sicherungsschein) für die Veranstalter zwingend vorgeschrieben.
Nun habe ich gehört, daß jener Veranstalter der zur Zeit seine Gäste stranden läßt, bereits seit einiger Zeit keinen Vertrag mit einer entsprechenden Versicherung, aber offensichtlich noch genug Blankoexemplare des Sicherungscheins besitzt um seine Gäste ins Messer laufen zu lassen.
Man sollte doch meinen, das die Politiker welche diese Vorschrift erlassen, ein so wichtige Dokument wie den Sicherungsschein gegen Misbrauch absichern, indem sie in das entsprechende Gesetz eine Meldepflicht bei Auslauf, Kündigung oder Wechsel der Versicherung sowohl für den Veranstalter als auch für den Versicherer aufnehmen würden.
Leider scheint es als sei diese ebenso wichtig wie simple Maßnahme unterblieben.
Es ist offenbar zu viel verlangt, das Politiker bevor sie ein Gesetz formulieren und beschließen darüber nachdenken, wie man so etwas verhindern kann.
Vieleicht haben sie aber doch darüber nachgedacht, und nur folgende Regel nicht beachtet: "Vor dem Denken Hirn einschalten".
Gruß
Karl