• Karin1949
    Dabei seit: 1239235200000
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    geschrieben 1474666759000

    Meine JahresReiserücktrittsversicherung deckt für eine kommende Reise nicht vollständig die Kosten ab. Weiterhin muss ich wegen des hohen Preises für eine gewisse Zeit den Selbstbehalt von 20 % abwählen.  Meine RV ist sehr günstig,  sozusagen ein alter Vertrag, der nicht mehr angeboten wird. Würde ich jetzt für ein Jahr den RV-Tarif verändern und danach wieder auf mein altes  Level zurück wollen, wäre das laut Versicherung nicht möglich. Ich müsste dann deutlich mehr bezahlen.

    Daher würde ich gerne meinen alten günstigen Vertrag behalten und eine einmalige RV bei einer anderen Versicherung abschließen.  Ist dieses rein rechtlich möglich und welche Versicherung zahlt dann im Schadensfall?

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1474719178000

    HAllo - Du hast doch schon einen Beitrag zu diesem Thema, warum noch ein zweites Mal :frowning: ?

    Lg.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1474720099000

    Weil:

    Die Scheune brennt schon

    :laughing:

    (Brennende Scheunen kann man nicht mehr versichern)

    Alte Weisheit aus Bauernzeiten.

    lol

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1474722965000

    Hallo Karin1949

    Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?

    Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.

    Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.

    Gruß

    Karl

  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1474723461000

    wukovits:

    Hallo Karin1949

    Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?

    Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.

    Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.

    Gruß

    Karl

    Nicht "wirst du" sondern "solltest du"

    Ein und den selben Schaden bei 2 Versicherungen zu melden und evtl. auch beheben zu lassen ist Versicherungsbetrug

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1474725274000

    wir haben auch 2 RRV.

    eine bis euro 10,000 und die zweite für alles darüber.

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • Karin1949
    Dabei seit: 1239235200000
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    geschrieben 1474742723000

    Tangomaus:

    HAllo - Du hast doch schon einen Beitrag zu diesem Thema, warum noch ein zweites Mal :frowning: ?

    Lg.

    Ich denke, das sind 2 verschiedene Themen. Hier ging es nur um die Frage, ob ich 2 Rücktrittsversicherungen abschließen könnte, weil ich meine erste RV behalten möchte. Für diese eine Reise bin ich eben unterversichert, sonst ist der erste Vertrag eben sehr günstig. Wenn ich da rausgehe, komme ich nicht wieder zurück, sagte man mir. Und vor allem: Wer zahlt denn nun im Ernstfall?

  • Karin1949
    Dabei seit: 1239235200000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1474742892000

    cjmddorf:

    wir haben auch 2 RRV.

    eine bis euro 10,000 und die zweite für alles darüber.

    Teilen sich die Versicherungen dann den eventuellen Schaden?

  • Karin1949
    Dabei seit: 1239235200000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1474743025000

    zeitigweise:

    wukovits:

    Hallo Karin1949

    Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?

    Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.

    Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.

    Gruß

    Karl

    Nicht "wirst du" sondern "solltest du"

    Ein und den selben Schaden bei 2 Versicherungen zu melden und evtl. auch beheben zu lassen ist Versicherungsbetrug

    Die werden mich also nicht darauf verweisen, dass ich die erste Versicherung erst einmal in Anspruch nehmen soll? Ich meine, ich möchte alles richtig machen und im Ernstfall nicht auf so hohen Stronogebühren sitzen bleiben.

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