Hallo Sternchen, nachdem ich deine Nachricht an mich gelesen und bearbeitet hatte, habe ich hier erst "weiter gelesen".

Also: der Reiseveranstalter dürfte so eigentlich nicht argumentieren. Denn wäre dein "Freund" einfach nicht angereist gekommen, wären ja auch nicht mehr Kosten angefallen als schon bezahlt gewesen.

Das Problem liegt in der Computerberechnung der Veranstalter. Wie ich dir schon schrieb, wird der Computer ursprünglich gerechnet haben: 2 Erwachsener plus 1 Kinderpreis oder Kinderermäßigung.

Nach der Stornierung sagt das Computersystem: halt, bei 2 Personen gibt es keine Kinderermäßigung! und weiter wird er sagen: und eine Person ist storniert worden = Stornogebühr.

Da Stornogebühren die pauschale Entschädigung für Aufwand und entgangenen Gewinn darstellen, darf eigentlich ein Veranstalter nicht mehr als die ursprünglichen 100 Prozent der Buchung verlangen.

Aber hier wird man wahrscheinlich mit dem Veranstalter streiten müssen.

Es kann aber auch sein, dass ein Anruf die Sache klärt.

So, jetzt bin ich aber schon doch müde nach dem heutigen Tag, und geh' schlafen!

Gute Nacht

Peter