• Mary_Stefan
    Dabei seit: 1189036800000
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    geschrieben 1201605136000

    Hallo zusammen,

    Wir wollten eigentlich am 16.03. - 30.03. zum ersten Mal nach Kenia reisen. Haben beim ASC das Hotel Dolphin und 8 Tage Best of Kenya Safari gebucht. Freuen uns schon Monate drauf doch leider möchten wir bei diesen Unruhen nicht fliegen. :-(

    Habe heute beim ASC Reisebüro angerufen und die haben gesagt das alles okay ist da unten. Und das die 2 Deutschen die gestern ermordet wurden nichts mit den Unruhen zu tun haben. Das mag zwar sein aber es kann durch die höher werdende Arbeitslosigkeit schlimmer werden. Egal es geht uns ja um Stornierung.

    Hat jemand schon Erfahrung mit Stornierung beim ASC. Mir wurde gesagt das die 20% behalten. Das sind über 700 Euro. Wir wollen den kompletten Reisepreis zurück haben.

    Aber laut BGB 651:

    hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

    Das auswärtige Amt rät bis auf weiteres von Reisen nach Kenia ab. Aber der ASC sagt das es sich nur um einen Reisehinweis handelt und keine Warnung. Was können wir tun. Mir wurde geraten in einer Woche nochmal anzurufen. Was meint ihr?

    Kann mir da ein Rechtsanwalt weiterhelfen? (habe Rechtsschutz)

  • Thuna
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    geschrieben 1201605687000

    Die geschäftspraktiken vom asc sind sowieso ein eigenes thema !!!!

    schau im internet die kritiken an, und es erübrigt sich alles über diesen einst so seriösen club.

    denke, das du vielleicht noch etwas zuwarten solltest, wie sich die aktuelle situation noch entwickelt und dann auf alle fälle über einen rechtsberater, den nur diese sprache verstehen die.

    l.g. thuna

  • Mary_Stefan
    Dabei seit: 1189036800000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1201605963000

    Okay dann kann ich ja schon mal bei einen Rechtsberater anfragen damit der Bescheid weiß. Vielleicht mir auch Tipps geben. Wenn ich aber zu lange warte werden dann ja die Kosten für die Stornierung noch teurer.

    Hilft mir da die Reiserücktrittsversicherung irgendwie?

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1201608224000

    Hallo und Willkommen, Mary Stefan!

    Ich würde die RRV kontaktieren, denen die Sachlage schildern und danach fragen, ob sie die Kosten eines Rechtsstreites übernehmen. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung, vielleicht schreibt ja noch einer der Experten hier!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Dubhe
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    geschrieben 1201608554000

    Jambo!

    Lifestyle Presseservice schreibt heute:

    Deutsche Reisende haben zur Zeit allerdings keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung ihrer Keniareise, da das Auswärtige Amt keine ausdrückliche Reisewarnung für Kenia abgegeben hat. Selbst der verschärfte Reisehinweis wurde am 7.1. in abgeschwächter Form aktualisiert. Aus Kulanzgründen bieten jedoch viele Reiseveranstalter zeitlich befristet Umbuchungen an. Stornierungen und Umbuchungen betreffen vor allem für bis Ende Januar geplante Reisen. Bei Reisen, die für einen späteren Zeitpunkt gebucht sind, warten viele Urlauber erst einmal ab und hoffen auf eine baldige, vollständige Stabilisierung des Landes. Bei deutschen Urlaubern, die sich momentan in Kenia aufhalten, gab es keine vorzeitigen Abreisen, da die Reiseprogramme ohne Beeinträchtigungen abliefen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage ist von einer zeitnahen Lösung der inneren Konflikte in Kenia auszugehen. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Urlauber Kenia weiter als sicheres Urlaubsland wahrnehmen und die Buchungszahlen in den nächsten Wochen wieder ansteigen werden.

    Vielleicht hilft´s?

    LG Dubhe

    LG Dubhe **** "Die schnellste Verbindung zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln" ****
  • Gerd Wagner
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    geschrieben 1201610631000

    Jambo,

    Dubhe hat ja zur kostenfreien Stornierung schon alles geschrieben.

    Kommt noch hinzu, dass selbst bei einer Reisewarnung die Chancen auf Rückerstattung beim ASC sehr schlecht stehen.

    Leute, wenn Ihr beim ASC bucht, bedenkt, dass das Unternehmen den Hauptsitz in der Schweiz hat.

    In den AGB vom ASC steht :

    "Reiseveranstalter ist: ASC African Safari Club AG

    Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht"

    Also vergesst alles, was ihr über EU-Recht wißt!!!!!!!!!!!

    Buchen könnt ihr überall, aber bei Problemen ist immer der Veranstalter gefragt. Nicht die Niederlassungen oder somstige Reisebüros!!!!!

    Die können nur nach bestem Wisen und Gewissen helfen!

    Ich war auch schon mit dem ASC auf Safari, aber die gesamte Reise würde ich schon aufgrund dieser rechtlichen Vorraustzungen nie buchen.

    Hallo Mary Stefan

    Ich glaube, entweder ihr fliegt, oder ihr bleibt (mit oder ohne Reisewarnung) auf den Stornokosten sitzen.

    Versuchen würde ich es natürlich trotzdem auf alle Fälle. Anwalt nur, wenn dieser nix kostet, also über Rechtsschutzversicherung o.ä.

    Ansonsten werden die Kosten sicher noch höher.

    Herzliche Grüsse

    Gerd

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1201611199000

    Hallo,

    die Reaktion von ASC ist ja, daß der Veranstalter sagt, daß eine kostenlose Stornierung erst bei einer Reisewarnung in Betracht kommt. Hier denke ich hält er sich an die Gesetze, da er dies daher, daß er in der EU verkauft, nach meiner Meinung auch müsste.

    Zumal ich nicht weiß, wie die Rechtslage für dei Schweiz wäre. Die muß nicht schlechter sein!

    Problem ist hier aber auch, daß bei einem Veranstalter gebucht wurde, der praktisch kaum Alternativen zu bieten hat. Eventuell wäre ja eine Änderung nach Sansibar möglich. Ägypten hatte er auch schon mal im Programm.

    Fragt doch mal in diese Richtung, falls dies eine Alternative wäre.

    Gruß

    Berthold

  • HenryIII
    Dabei seit: 1201564800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1201611442000

    Hallo Mary

    Meine Wenigkeit ist kein Reiserecht-Speziallist, aber ich gehe davon aus, dass Du bei der deutschen Tochter des ASC gebucht hast und Deine Reise somit dem deutschen Reiserecht untersteht.

    Interessant ist jedoch, was das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als Reisehinweis zu Kenya verlauten lässt:

    Hier vorerst der Link: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/hidden/hidde2/kenya.html

    Das EDA rät von Reisen nach Kenia ab:

    Zitat:[b]Bis zur Klärung der Lage wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Kenia abgeraten.

    Vielleicht hilft ein Hinweis auf diesen Hinweis im "Mutterland" des ASC

    Für mich als Schweizer befremdet hier immer wieder das laute Rufen nach dem Rechtsanwalt, Gerichten etc. etc. , die Reisebüros werden als potentielle Feinde angesehen, welche man von Anfang an "bekämpfen" muss, wobei es mir bewusst ist, dass es wohl mehr als einige schwarze Schafe gibt, andrerseits leben wir in einer freien Gesellschaft und haben eine funktionierende Marktwirtschaft und - Gottseidank - kein staatlichen Reisbüros mit absoluter Garantie für Feriengenuss

  • Gerd Wagner
    Dabei seit: 1143676800000
    Beiträge: 144
    geschrieben 1201612089000

    Hallo,

    ich glaube, ich sollte erst mal lesen lernen bzw. alles lesen!

    In den AGB steht auch:

    "16. Rechtswahl und Gerichtsstand

    16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen deutschen Kunden und Kunden, die in Deutschland buchen und ASC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis."

    Also auf alle Fälle versuchen. Mit Reisewarnung vom AA (nicht nur Sicherheitshinweis) hättet Ihe natürlich wesentlich mehr Chancen.

    Herzliche Grüsse

    Gerd

  • HenryIII
    Dabei seit: 1201564800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1201612590000

    ...ist ja interessant, dass das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten von Reisen nach Kenya abrät.

    Vielleicht ist dies nur möglich, weil in der Schweiz keine Riesenlobby von Reiseveranstaltern und klagenden Kunden zu "befürchten" ist, weil hier in der Schweiz vielleicht (noch) keine solche Klagen-, Gerichte-, Rechtsanwalt-Reise-UN-kultur besteht.

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