• AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1299326342000

    Sollten nicht Business und First Class bei der Lufthansa stornierbar- oder zumindest umbuchbar sein?

  • curiosus
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    geschrieben 1299327105000

    ...sind sie auch... ;)

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1299328933000

    ... wobei es für die LH-Business Class manchmal auch Sondertarife gibt, bei denen strengere Stornierungs- und Umbuchungsregeln gelten als bei den normalen Business Class-Tarifen ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1353608594000

    Hallo zusammen,

    so ganz passt meine Frage nicht in diesen Thread, habe aber keinen besseren gefunden...  ;)

    Wir wollen im nächsten Jahr eine geführte Rundreise machen, die Flüge sind nicht inkludiert.

    Falls nun die Rundreise ausfiele: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob der Veranstalter die Flüge für uns bucht oder ob wir die Flüge buchen?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353610532000

    Ja, macht es, @Malini - und zwar einen ziemlichen.

    Wenn die Rundreise nicht zustandekommt ist euer Reisevertrag in wesentlichen Teilen nicht erfüllt, und ihr habt zumindest das Recht auf volle Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Sofern ihr die Flüge selbst bucht, ist diese Möglichkeit nicht gegeben sondern gelten die normalen Stornokosten zum Zeitpunkt der Absage.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1353610982000

    Vielen Dank für die Info, @vS:kuesse:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353621487000

    @Malini

    Ergänzend:

    Voraussetzung allerdings ist die Flugbuchung als Bestandteil des Reisevertrages; die alleinige Beauftragung des Vermittlers/Veranstalters zur Buchung resultiert natürlich keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rundreise!

    (Sorry, gelegentlich muss ich bestimmte Details im Schriftverkehr nachjustieren ... :?)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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