Stornierung Rückflüge weil eine Teilstrecke nicht angetreten wurde

  • Anitaanitaanita
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    geschrieben 1726231015977

    Unsere Reise von Salzburg nach Koh Samui. Wir hatten bei der Hinreise einen medizinischen Notfall in Singapur. Deshalb konnten wir erst am nächsten Tag weiterfliegen. Reisebüro und tui/ltur haben wir sofort Bescheid gegeben.

    3 Wochen später erfuhren wir in Singapur das unsere restlichen Rückflüge storniert wurden weil wir eine Teilstrecke nicht angetreten sind.

    wir mussten neue Flüge buchen für fast 4000€

    niemand ist jetzt schuld und wir bleiben wohl auf den ganzen zusatzkosten sitzen.

    hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Reisebüro und Versicherung sind anscheinend nicht zuständig.

    Ich freue mich über Infos

    lg

  • vonschmeling
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    geschrieben 1726252233714

    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Um den Sachverhalt einschätzen zu können fehlen einige wichtige Informationen.

    Verstehe ich richtig, dass ihr selbst einen medizinischen Notfall hattet? Die Rückflüge hätten nicht storniert werden dürfen, wenn ihr direkt Bescheid gegeben habt weshalb es zu einem No-Show kam.

    Ich nehme an es handelte sich um eine Pauschalreise? Dann müsstet ihr euren Anspruch beim Veranstalter geltend machen.

    Das Reisebüro ist tatsächlich nicht zuständig (sollte dennoch entsprechende Hinweise geben!?!), bei der Versicherung kommt es darauf an was den AVB vereinbart wurde.

    Wünsche euch viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Anitaanitaanita
    Dabei seit: 1726230280042
    Beiträge: 3
    geschrieben 1726296135479

    Hallo,

    danke für ihre Antwort.

    Ja es war eine Pauschalreise und unser Sohn konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterfliegen.

    hätte nicht das Reisebüro sich um alles kümmern müssen? Wenn ich jetzt bei ltur tui oder Turkish Airlines nachfragen möchten, heißt es immer ich muss mich an das Reisebüro wenden sie können mir keine Auskunft geben.

    von unserem Reisebüro kommt jetzt auch keine Antwort nur das sie unsere Flüge kurz vor Heimflug gecheckt hat und da alles in Ordnung war.

    mich würde ja interessieren ob man die Stornierung irgendwie verhindern hätte können.

    ob es Sinn macht sich einen Anwalt zu nehmen?

    lg Anita

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1726302062244

    Doch, das Reisebüro hätte sich kümmern müssen, und wenn sie kurz vor der Heimreise gecheckt haben, dass die Flüge noch valide waren wirft das schon Fragen auf. Gewöhnlich erfolgt die Streichung gleich nachdem ein Leg ausgelassen wurde.

    Zuständig ist trotzdem der Veranstalter, da die Flüge ja Teil einer Pauschalreise waren. Z.B. hätte er neue Heimflüge für euch organisieren müssen - keine Frage! Natürlich ist auch TK involviert, das Reisebüro soll beim Veranstalter vortragen, alles genau schildern und dafür sorgen, dass ihr die Ticketkosten erstattet bekommt.

    Die Aussage von TUI ist nicht korrekt, die Buchungsstelle ist zwar im Grunde der erste Ansprechpartner, wenn jedoch die Reise bereits angetreten wurde müssen sie euch selbstverständlich Auskunft geben und das Anliegen berücksichtigen.

    Einen Anwalt zu beauftragen wäre evtl. eine Möglichkeit, ich empfinde aber die Möglichkeiten im direkten Gespräch mit den Beteiligten als noch nicht ausgeschöpft.

    Ist das ein stationäres Reisebüro? Dann würde ich da mal persönlich antanzen und nicht eher weichen bis sie den Veranstalter anrufen und den Sachverhalt besprechen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Anitaanitaanita
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    geschrieben 1726329747600

    Ja das Reisebüro ist bei uns um die Ecke, wir buchen dort seit 25 Jahren unsere Reisen. Sie wussten das wir mit einem schwer behinderten Kind unterwegs sind. Wir haben im Vorfeld alles mit dem Reisebüro geklärt und es gab auch Telefonate und Email Kontakt zum Reisebüro als wir wegen des krankheitsbedingt Zwischenstopp in Singapur waren. Leider fühlen sie sich jetzt anscheinend nicht mehr zuständig für uns und wurden auch noch ausfallend als wir die Sache diese Woche klären wollten. Ich denke das Reisebüro hat es verpasst zu reagieren .

    trotzdem werden wir es nächste Woche nochmal versuchen. Bei TUI/ltur wird mir immer gesagt ich muss mich ans Reisebüro wenden. Genauso bei Turkish Airlines.

    Ich werde berichten wenn es was neues gibt.

    vielen Dank für ihre netten antworten 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1726338780270 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Anitaanitaanita

    Bei TK eigenmächtig anzuklopfen hat keinen Sinn, die können nicht helfen.

    Sollte das Reisebüro die Weitergabe der Info vergeigt haben ist tatsächlich der Hinweis von TUI korrekt, sich zuerst an die zu wenden. Was meinst du mit die wurden "ausfallend"? Deiner Darstellung entnehme ich, dass du auch schriftlich dort vorstellig geworden bist mit dem Sachverhalt? Das wäre schon mal gut. Am besten druckst du dir die Mails aus, marschierst nochmal hin und bittest freundlich um einen Anruf beim Veranstalter in deinem Beisein. Die Zuständigkeit der Weiterleitung der Info über den erkrankungsbedingten verlängerten Zwischenstopp liegt ganz eindeutig bei ihnen, wenn sie das versäumt haben müssen sie mit TUI klären, wer für den Schaden aufkommt.

    Angeblich hat man ja noch kurz vor eurer Rückreise nachgesehen und eine valide Buchung für den Rückflug festgestellt?

    Ich würde da auch ganz offen kommunizieren, dass du denkst sie hätten die Information eben nicht wie gewünscht weitergegeben. Bitte gleich um einen Nachweis dieser Weiterleitung.

    In welcher Form hast du bisher Kontakt aufgenommen zum Veranstalter? Am besten eignet sich dafür der Menüpunkt auf der TUI Website. Schildere dort kurz aber mit präzisen Angaben den Vorfall, benenne dein Reisebüro namentlich und erwähne deren ablehnende Reaktion.

    Rein rechtlich ist es so, dass die Tickets (ganz gleich weshalb ihr das Routing geändert habt) grundsätzlich nicht einfach verfallen dürfen, das hat der BGH bereits 2010 entschieden, wenn auch auf einer anderen Ausgangslage.

    Nun spielte in eurem Fall ja nicht etwa ein preislicher Vorteil durch die Änderung eine Rolle, sondern ergab sich eine Notlage. Ferner wurde die Strecke ja wie gebucht geflogen, nur eben mit einem längeren Zwischenaufenthalt aus sehr wichtigem Grund.

    Meiner Ansicht nach sind demnach die gesamten Kosten für den Rückflug geschuldet, Antragsgegner ist der Veranstalter.

    Hier findest du noch eine sehr verständliche Erläuterung des Verbraucherschutzes zu dem Thema.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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