@Anitaanitaanita
Bei TK eigenmächtig anzuklopfen hat keinen Sinn, die können nicht helfen.
Sollte das Reisebüro die Weitergabe der Info vergeigt haben ist tatsächlich der Hinweis von TUI korrekt, sich zuerst an die zu wenden. Was meinst du mit die wurden "ausfallend"? Deiner Darstellung entnehme ich, dass du auch schriftlich dort vorstellig geworden bist mit dem Sachverhalt? Das wäre schon mal gut. Am besten druckst du dir die Mails aus, marschierst nochmal hin und bittest freundlich um einen Anruf beim Veranstalter in deinem Beisein. Die Zuständigkeit der Weiterleitung der Info über den erkrankungsbedingten verlängerten Zwischenstopp liegt ganz eindeutig bei ihnen, wenn sie das versäumt haben müssen sie mit TUI klären, wer für den Schaden aufkommt.
Angeblich hat man ja noch kurz vor eurer Rückreise nachgesehen und eine valide Buchung für den Rückflug festgestellt?
Ich würde da auch ganz offen kommunizieren, dass du denkst sie hätten die Information eben nicht wie gewünscht weitergegeben. Bitte gleich um einen Nachweis dieser Weiterleitung.
In welcher Form hast du bisher Kontakt aufgenommen zum Veranstalter? Am besten eignet sich dafür der Menüpunkt auf der TUI Website. Schildere dort kurz aber mit präzisen Angaben den Vorfall, benenne dein Reisebüro namentlich und erwähne deren ablehnende Reaktion.
Rein rechtlich ist es so, dass die Tickets (ganz gleich weshalb ihr das Routing geändert habt) grundsätzlich nicht einfach verfallen dürfen, das hat der BGH bereits 2010 entschieden, wenn auch auf einer anderen Ausgangslage.
Nun spielte in eurem Fall ja nicht etwa ein preislicher Vorteil durch die Änderung eine Rolle, sondern ergab sich eine Notlage. Ferner wurde die Strecke ja wie gebucht geflogen, nur eben mit einem längeren Zwischenaufenthalt aus sehr wichtigem Grund.
Meiner Ansicht nach sind demnach die gesamten Kosten für den Rückflug geschuldet, Antragsgegner ist der Veranstalter.
Hier findest du noch eine sehr verständliche Erläuterung des Verbraucherschutzes zu dem Thema.