• erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
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    geschrieben 1376997944000

    Es gibt in diesem Forum nicht wenige Personen die der Auffassung sind, Die AGB eines Veranstalters / Fluglinie haben den Status eines Gesetzes. ;-)

    Außerdem wurde ja zugestimmt.

    Theoretisch benötigt kein Veranstalter AGB. Dann gilt ausschließlich das BGB. Mit den AGB sollen "unkonkrete" Formulierungen des BGB i. S. des Veranstalters konkretisiert werden.

    Da wird halt nicht selten über das (gesetzliche) Ziel hinaus geschossen.

    Warum im konkreten Fall der Fluggast noch irgendetwas für einen nicht stattfindenen Flug bezahlen soll, bleibt wohl das Geheimnis der Fluggesellschaft.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376998523000

    erikroemer, die AGB haben keinesfalls Gesetzes-Status, sind aber (in den allermeisten Fällen...über den "Rest" kann/muß im Einzelfall diskutiert/entschieden werden) "rechtmäßig"!

    Bzgl. der "Sonderleistungen" (und damit verbundenen Zahlungen und ggfs. Rückerstattungen) gibt es i.d.T. sehr unterschiedliche Meinungen..und Entscheidungen!

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1376999382000

    Was hier wohl von Interesse sein dürfte ist, wurde die AGB wirkungsvoll in den Vertrag mit einbezogen? Wirkungsvoll kann nur dann möglich sein, wenn diese auch bei Vertragsabschluss vereinbart war! Nun ist die Frage, wer muss die Wirksamkeit/die tatsächlich erfolgte Einbindung nachweisen?

    Alles was ich bisher gelernt habe z.B. bei einigen beruflichen Prozessen ist:

    ein nachschieben der AGB z.B. durch beifügen mit der Auftragsbestätigung bindet diese noch lange nicht in den Vertrag ein! Und jetzt könnt ihr gleich wieder hihi, das waren durch die Bank Baurechtsprozesse. Aber, ich denke dass diesbezüglich alle Vertragsrechte in De gleich gewertet werden.

    Ich gehe davon aus, dass die Sunexpress (genügend) deutsche Töchter hat und demzufolge der Vertrag nach deutschen Recht geschlossen wurde?

    So gut bin ich aktuell jetzt nicht mehr mit dem § 651 vertraut aber, ist das ein Fall für das reiserecht oder ggf. das allgemeine Vertragsrecht?

    Da hat Holginho furchtbar recht, die "richtige" Argumentierung ist das A & O!

    Den Rest, z.B. ob bei Nichtleistungserbringung ein Anspruch besteht lasse ich jetzt mal außen vor. Gesetzesstatus haben AGB selbstverständlich nicht, auch Fluglinien können in ihrem Rechtsempfinden irren  :laughing: !

    ginus

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1377003485000

    ginus, genau deswegen der so häufige Verweis auf Reiserechtler - Reiserecht (wenn auch großflächig Vertragsrecht) hat so einige Besonderheiten in deren Geflecht selbst Vertragsrechtler regelmäßig bitterst scheitern.

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377005814000

    @ginus / @all

    Ich habe den Hinweis ("nicht erstattbar" ) nicht in den AGB gefunden (s. Link S.1) - dito was @schausel betrifft (s. Link S. 2).

    Dieser Hinweis findet sich auf der Seite "Extras nachbuchen":  Hier nochmal klick  

    Von AGB war auch weder in @schausels Posting noch in meinem die Rede. ;)

    Ob's in den AGB steht ? Dort habe ich es nicht gefunden, aber vllt. wurde ja ein anderer User dort fündig ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sokrates
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    geschrieben 1377007526000

    Der Text lautet wörtlich:

    Bitte beachten Sie, dass Gebühren für die Zubuchung von Extras nicht erstattbar sind.

    Und das bedeutet, dass z.B. die Reservierung eines Sitzplatzes nicht erstattbar, der Zukauf einer Mahlzeit zumindest anteilmäßig erstattbar wäre! ;)

    Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • ginus
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    geschrieben 1377008128000

    @ Kourion,

    da hast du natürlich recht. Deiner und Schausels Beitrag haben nicht die AGB betroffen/angesprochen. Darauf habe ich aber gar nicht abgehoben, sondern eher auf Meinungen die weiter hinten noch das Thema AGB aufgeworfen haben. Tatsächlich aber hatte ich beides nicht nachgelesen.

    Dennoch, bleibt meine Meinung, dass von dieser "Nichterstattbarkeit" der Kunde vor Vertragsabschluss auch Kenntnis genommen haben muss - egal wie der entsprechende Passus bei Auftragnehmer genannt wird - , und das ist bei telefonischen Vertragsabschlüssen jeweils relativ schwierig (nachzuweisen)!

    Ich bleibe bei meiner Meinung, derjenige der eine Forderung aufstellt - also hier die Airline für nicht erbrachte Leistungen die lt. eigenen Vorgaben nicht erstattbar seien - muss Rechtmässigkeit seiner Forderung beweisen. Mithin auch ob seine Vorgaben hierzu wirksam vereinbart waren. Aber, wer wird beim Streitwert von 80 Euro einen Prozess führen?

    Es gäbe noch eine ganze Reihe von Abers, die lasse ich jetzt mal einfach weg.

    ginus

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  • Holginho
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    geschrieben 1377008447000

    ...vielleicht ist es ja auch genau andersherum, um der Kläger muß beweisen, daß eine Forderung des Beklagten nicht rechtmäßig ist! ;)

    Und ja, es gibt in solchen Fällen eine ganze Reihe diverser "Abers"!

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  • olmaBLN
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    geschrieben 1377032203000

    Brigitte:

    Mal ganz ehrlich, ich fand die Frage, ob man wegen 80 Euro ein Gericht bemühen soll, eher uninteressant.

    Mal ganz ehrlich, dann braucht man dennoch nicht auf einen User rumzuhacken ( und wenn Dir ein Hotel "unberechtigt" 2,30 Minibarwasser auf die Rechnung setzt, wirst du sicherlich "Ach, ist sind ja nur 2,30, was soll´s!" lächeln und zahlen, anstelle dich lautstark zu weigern! :shock1:   )

    Außerdem dachte ich, dass ein Reiseforum dazu da wäre, dass man Fragen stellen kann! Falls nicht, kann man es ja einstampfen! :?

    @Holghino:

    Nun, AGB´s sind werden ja nun im Reiserecht öfters gerichtlich diskutiert, halbwegs aktuell wird ja die Frage der Flugzeitenänderungen gerichtlich geklärt!

    Dann ist die Frage, ob bei einer fernmündlichen Buchung der kostenpflichtigen Zusatzleistungen dem TO hätte explizit mitgeteilt werden müssen, dass er dies nicht mehr kostenfrei stornieren kann! Es gibt schließlich Regelungen bezüglich "Haustürgeschäfte" die meines Wissens auch für Vertragsabschlüsse am Telefon gelten ( und ob das für diesen Fall überhaupt in Frage kommt ).

    Und dann steht immer noch die Frage im Raum, ob solche Nebenleistungen berechnet werden dürfen, wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann, aufgrund von Höherer Gewalt.

    Ich: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? Spiegel: Geh zur Seite, fette Kuh, ich kann nix sehen!
  • Domino27
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    geschrieben 1377033122000

    @olmaBLN

    T/O hat ja die pauschal gebuchte Reise storniert. Die Zusatzleistung wurde über Sunexpress gebucht. Sunexpress fliegt Ägypten immer noch an, somit passt Dein letzter Passus mit dem nicht durchgeführten Flug hier nicht.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
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