• Gonzo1969
    Dabei seit: 1244160000000
    Beiträge: 428
    geschrieben 1327431925000

    (der Tippfehler war jetzt Absicht ;) )

     

    Mal angenommen es würde in meinem Urlaubsland (Ägypten) Alk-Verbot erlassen werden, wäre das ein für meinen bereits gebuchten AI-Urlaub ein Rücktrittsgrund?

    In der AI-Beschreibung steht ja eindeutig Alkohol usw.

    Ich oute mich mal als Genusstrinker, für mich gehört im Urlaub Abends ein oder zwei Bierchen dazu und wenn das nicht möglich ist...muss ich woanders meine Talerchen hinbringen.

     

    Danke!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1327432389000

    Wenn das Hotel den im Angebot zugesagten Alk streicht...Ja!

     

    Wenn das Urlaubsland den Genuss von Alk untersagt und verhindert...Nein!

     

    Edit:

    Natürlich kannst Du auch im 2. Fall stornieren...allerdings entsprechend der Veranstalter-AGB!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Gonzo1969
    Dabei seit: 1244160000000
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    geschrieben 1327432710000

    Danke,

     

    auch wenn ich mir eine andere Antwort erhofft hatte :D , dachte ich es mir !

     

    Nun denn, denke ja mein "Problem" wird keine Realität!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1327433114000

    Meine Aussagen sind natürlich nur meine Meinung - würde mich aber sehr wundern, wenn es anders gehandhabt werden sollte.

     

    U.U. wären ggfs. eventuell auf freundliche Nachfrage beim RV "kulante Regelungen" machbar ... vermutlich aber nur im Sinne eines up-grades in irgendeine Richtung oder ein (allerdings vermulich eher geringer) Preisnachlaß.

     

    Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • schubschub
    Dabei seit: 1324512000000
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    gesperrt
    geschrieben 1327436514000

    Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.

    Nach meiner Meinung wäre eine kostenlose Stornierung (ich würde es in diesem Fall eher als Rückabwicklung des Vertrages bezeichen) möglich. Die Verpflegungsleistung ist ein Hauptbestandteil der zugesagten Leistung. Wenn diese nun nicht so wie zugesichert geleistet werden kann, ist der Vertrag als solcher unwirksam.

     

    Wenn wir hier den Ansatz der "höheren Gewalt" zugrunde legen, dann kann der Veranstalter nicht auf Schadenersatz verklagt werden, im Umkehrschluss aber der Urlauber auch nicht für entgangenen Gewinn bei Stornierung.

  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
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    geschrieben 1327440370000

    @lupo39

     

    Du meinst, dass das strenge, für Muslime offiziell?!? bestehende Alkoholverbot zukünftig auch in ägyptischen a.i.-Hotels durchgesetzt wird?

     

    Du fliegst nicht nach Brunei, und für Ägypten (wie z.B. auch für die muslimischen Länder Malediven, Tunesien, Türkei...) ist Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftfsfaktor. Daher glaube ich nicht, dass ein radikales Alkoholkonsumverbot in den Hotels sofort verordnet wird .

    Vom Vertragsrecht her hast du hast a.i.  mit der bei Buchung ausgeschriebenen Verpflegungsleistung inklusiv "Allohol" gebucht. Falls das vor Ort wirklich nicht mehr gehen sollte, wäre erst mal dein RV in der Pflicht, dich über die Änderungen deines Reisevertrags frühzeitig schriftlich zu  informieren und dir ggf. kostenlosen Storno oder Alternativen anzubieten.  Ich würde einfach abwarten.

     

    Wie hast du denn gebucht? Solche Fragen kann auch dein RB abwickeln ;)

     

    Ohne RB kannst du den RV anfragen, aber ich würde ich ohne dessen schriftliches Storno-/Umbuchungsangebot gar nichts machen, alles andere kann nur teuer werden.

     

    LG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1327441898000

    Es ist vollkommen unmaßgeblich für den Anspruch auf  kostenloses Storno bei wesentlichen Vertragsänderungen (kann auch Rückabwicklung des Vertrages genannt werden, ist derselbe Sachverhalt), wo man wann und wie gebucht hatte, denn die Änderung auf "kein Bier" wäre als eine wesentliche zu betrachten, sh. Beitrag von @schubschub.

    In der Tat sind politische Entscheidungen "höhere Gewalt" und T.O. würde eben ggf. nicht entschädigt, sondern nur anderweitig versorgt oder eben aus dem Vertrag entlassen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1327442514000

    Ist nachzulesen in den AGB unter "Leistungs- und Preisänderung":

     

    "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen...

    Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten."

     

    (Hier aus: AGB TUI.com)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
    Beiträge: 1322
    geschrieben 1327442849000

    @vonschmeling

     

    Das hast du wunderbar formuliert geschrieben - doch was heisst das jetzt für mich als Reisedummie? "Nicht entschädigt", "nur anderweitig versorgt" oder "aus dem Vertrag entlassen"??????? :frowning:

     

    Danke für weitere Infos!

     

    LG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1327443327000

    @daggy1

    Was schließt du denn beispielsweise aus dem Beitrag von @schubschub? :frowning:

     

    Es hieße für dich, die / der du scheints zum Glück nicht betroffen bist, dass im Falle politischer Restriktiven bezüglicher gebuchter Leistungen der Kunde

    - kostenlos umbuchen

    - kostenlos stornieren kann und

    - keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat

     

    Wir können das aber auch gerne noch elwunneunzichmal ähnlich umformulieren, die Message jedenfalls verändert sich nicht!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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