• goldkind34
    Dabei seit: 1118620800000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1155119476000

    ich habe am 05.08.2006 eine reise auf dem flughafen gebucht. habe eine reisebestätigung bekommen ohne flugsicherungsschein und reiseinformationen des Veranstalters. Vom Reiseveranstalter soll ich eine rechnung geschickt bekommen. jetzt möchte ich aber lieber zurücktreten, da das hotel sehr schlechte kritiken bekommen hat. ich habe nichts weiter als die Bestätigung vom flughafenvermittler in der Hand. muss ich jetzt auch stornogebühren zahlen? oder wie läuft das, ich habe überhaupt noch nichts bezahlt geschweige denn, irgendwelche AGB´s oder sonstiges vom Veranstalter erhalten. RRV habe ich nicht abgeschlossen. Die reise geht am 01.09. los.

    Bitte um Hilfe

    LG Marina

    Wir sind vom 01.07.-15.07.2012 im Hotel Grand Art Side. 2. Hochzeitstag wird dort gefeiert.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1155127819000

    Es gab zu diesem Thema schon mehrere Anfragen und hier gerne nochmals die Kurzfassung:

    1. Vertrag scheint zustande gekommen zu sein, daher

    2. rechtskräftig

    3. auch wenn man AGB's eventuell nicht zur Kenntnis gebracht bekommen hatte

    4. mit Stornogebühren - die in diesem Fall aber anders berechnet werden könnten.

    5. Sicherungsschein ist erst auszuhändigen, wenn man eine Zahlung leistet

    Gruß

    Peter

  • goldkind34
    Dabei seit: 1118620800000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1155128487000

    was heisst stornogebühren anders berechnet, was meinst du damit?

    ich hatte keine zeit von 30 Tagen, wird dann anders berechnet?

    Wir sind vom 01.07.-15.07.2012 im Hotel Grand Art Side. 2. Hochzeitstag wird dort gefeiert.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1155214806000

    Werden keine Allgemeinen Reisebedingungen vereinbart, in denen zum Beispiel feste Stornosätze, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stehen, gelten die Bestimmungen BGB § 651 a ff.

    Und diese Bestimmungen könnten bedeuten, dass man gar nichts, wenig oder 100 % zahlen muss. Bitte einfach dort nachlesen.

    Gruß

    Peter

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1155220371000

    Eine schlechte Hotelbewertung ist in meinen Augen auch kein Rütrittgrund. Man hätte sich halt vorher über das Haus informieren sollen.

    Buch doch einfach in anderes Hotel um. Denn die Umbuchungsgebühren sind meistens niedriger als die Stornogebühren.

    Solltest Du trotzdem zurücktreten wollen, dann würde ich von dem Vermittler die AGBs des Veranstalters verlange zumal sie Bestandteil des Vertrages sind.

    @mosaik

    Ich habe bisher immer den Reisesicherungsschein mit der Buchungsbestätigung - somit vor Zahlung eines Betrages - erhalten.

    So wie hier geschrieben wird wurde die Reise ja erst am 05.08. gebucht. Demnach kann die Buchungbestätigung morgen oder übermorgen in der Post liegen.

    Gruß

    holzwurm

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1155479568000

    @'holzwurm' sagte:

    Buch doch einfach in anderes Hotel um.

    Das Problem ist nur, daß eine kostengünstige Umbuchung ab 30 Tage vor Reiseantritt bei fast allen Veranstaltern nicht mehr möglich ist. Gebucht wurde am 05.08., Reiseantritt ist der 01.09., das sind weniger als 30 Tage. Vielleicht läßt sich auf dem Kulanzweg was machen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1155496627000

    Halten wir einmal auseinander:

    - eine zustande gekommene Buchung

    - die Verpflichtung der Aushändigung des Sicherungsscheines

    - der Erhalt einer Buchungsbestätigung

    Ist einmal grundsätzlich eine Buchung zustande gekommen, dann sind beide Seiten an die eingegangenen Verpflichtungen gebunden.

    Alles weitere, wie z. B. nicht Zusendung eines Sicherungsscheines, heben weder die Buchung auf noch berechtigen sie zu einem kostenfreien Storno.

    Somit bleibt trotz mancher Fragezeichen dem Kunden nur die Auflösung unter Einhaltung möglicher Stornogebühren über, wenn er nicht mehr will.

    Generell sehe ich das Problem, dass Menschen irgendwann im Internet oder am Flughafen in Urlaubslaune buchen, nachträglich irgendwo durch Informationen Bedenken bekommen und dann ihre als volljährig Erwachsner eingegangene Verpflichtung gerne wieder rückgängig machen möchten.

    Urlaub sollte in Ruhe und mit Bedenkzeit ausgesucht und gebucht werden. Ich war immer und bin nach wie vor dagegen, Kunden "unter Druck" zu sezten ("das sind aber die letzten Flugplätze", "das ist aber das letzte Zimmer"), um sie zu einen - unüberlegten - Abschluss zu zwingen.

    Oben genannte Druckmittel werden gerne von Verkaufs-Gurus empfohlen - ob sie aber wirklich notwendig und zeitgemäß sind, wage ich zu bezweifeln.

    Überhaupt - Verkaufs-Gurus predigen gerne viel, um ihrem Preis gerecht zu werden - was das aber manchmal mit der Verkaufsrealität zu tun haben soll, weiß ich nicht.

    Gruß

    Peter

  • ozgirl25
    Dabei seit: 1118793600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1155505383000

    Hallo,

    also normalerweise muss man doch bei Buchung auch die Buchungsbestätigung unterschreiben, und wenn ich mich recht erinnere wird dort dann ausdrücklich auf die AGB's hingewiesen?!?!?!

    Ansonten bin ich wie Mosaik der Meinung dass man den Urlaub nicht überstürzt buchen sollte. Für mich ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres und die kann ich nicht in 5 Minuten an irgendso einem Last Minute Counter am Flughafen entscheiden.

    Ansonsten wünsch ich Dir viel, Glück mit der Umbuchung / Stornierung. Falls gar nichts für Euch in Frage kommt auf jeden Fall vor Ort die Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen oder wenn möglich gleich auf ein anderes Hotel (evtl. geg. Aufpreise) umbuchen.

    Grüssle

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1155507210000

    Also ich plane meinen Urlaub in der Regel immer 6 Monate vor Abreise.

    Somit habe ich genügend Zeit mich um ein Hotel zu kümmern, das auch meinen Ansprüchen/wünschen entspricht.

    Ebenso ist es heutzutage meist so, daß bereits am Jahresende des alten Jahres bzw. Jahresanfang des neuen Jahres die Urlaubsplanung für das Folgejahr abgeschlossen sein sollte/muß (Je nach Betriebsgröße). Die Schulferien sind ja auch bekannt.

    Somit hat jeder genügend Zeit sich was passendes zu suchen.

    Wer meint er will diese Zeit ungenutzt vorbeiziehen lassen, soll es tun. Dann braucht derjenige aber auch nicht meckern weil er nur noch "Schrott" bekommt bzw. nach "Storno fragen" weil er überhastet gebucht hat und ihm oder ihr das Hotel plötzlich nicht mehr gefällt oder auch schlechte Bewertungen erhalten hat.

    Auch bei uns gibt es spontane Entscheidungen bezüglich Urlaub. Aber dann gehen wir meistens in Häuser die wir bereits kennen.

    Der Haupturlaub soll doch die schönste Zeit des Jahres sein. Dies funktioniert aber nur bei entsprechendem Planungsvorlauf und nicht auf hopplahopp.

    Gruß

    holzwurm

  • Ixy
    Dabei seit: 1096675200000
    Beiträge: 189
    geschrieben 1155508261000

    Ist ja alles schön und gut, nur was macht man wenn sich erst kurz vor Urlaubsbeginn heraus stellt das man genug Geld zur Verfügung hat für einen Urlaub? Nicht jeder ist in der Lage ein halbes bis dreiviertel Jahr vorher zu buchen. Jedenfalls heutzutage nicht mehr.

    Und so schön Frühbucherrabatte auch sind, aber so extrem viel ist es dann auch nicht... außerdem kann man da auch gehörig auf die Nase fallen mit dem Hotel.

    Gruß

    Ixy

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