Halten wir einmal auseinander:
- eine zustande gekommene Buchung
- die Verpflichtung der Aushändigung des Sicherungsscheines
- der Erhalt einer Buchungsbestätigung
Ist einmal grundsätzlich eine Buchung zustande gekommen, dann sind beide Seiten an die eingegangenen Verpflichtungen gebunden.
Alles weitere, wie z. B. nicht Zusendung eines Sicherungsscheines, heben weder die Buchung auf noch berechtigen sie zu einem kostenfreien Storno.
Somit bleibt trotz mancher Fragezeichen dem Kunden nur die Auflösung unter Einhaltung möglicher Stornogebühren über, wenn er nicht mehr will.
Generell sehe ich das Problem, dass Menschen irgendwann im Internet oder am Flughafen in Urlaubslaune buchen, nachträglich irgendwo durch Informationen Bedenken bekommen und dann ihre als volljährig Erwachsner eingegangene Verpflichtung gerne wieder rückgängig machen möchten.
Urlaub sollte in Ruhe und mit Bedenkzeit ausgesucht und gebucht werden. Ich war immer und bin nach wie vor dagegen, Kunden "unter Druck" zu sezten ("das sind aber die letzten Flugplätze", "das ist aber das letzte Zimmer"), um sie zu einen - unüberlegten - Abschluss zu zwingen.
Oben genannte Druckmittel werden gerne von Verkaufs-Gurus empfohlen - ob sie aber wirklich notwendig und zeitgemäß sind, wage ich zu bezweifeln.
Überhaupt - Verkaufs-Gurus predigen gerne viel, um ihrem Preis gerecht zu werden - was das aber manchmal mit der Verkaufsrealität zu tun haben soll, weiß ich nicht.
Gruß
Peter