• Adriana
    Dabei seit: 1108944000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1171124966000

    Oder ich nett fragen und werden sehen was ehr sagt.Wenn dann kann ich immer stornieren oder.

    Also wenn noch 3 monate zeit ist kann ich nicht gleich bei bewrbung alles sagen dann binn sowisoo weg von fenster.Adriana

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1171129988000

    Wenn der Arbeitsvertrag noch nicht einmal unterschrieben ist, würde das Risiko auf gar keinen Fall eingehen, sondern, wie schon geschrieben, auf einen späteren Zeitpunkt (NACH Ablauf der Probezeit) umbuchen. Sicher ist sicher...

    Ich als Arbeitgeber würde mir schon sehr genau überlegen, ob ich jemandem einen Arbeitsvertrag gebe, der gleich am ersten Arbeitstag mit Urlaubswünschen ankommt :shock1:

  • Adriana
    Dabei seit: 1108944000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1171151747000

    Ich bin fix und fertig weil ich weis nicht was soll ich tun.

    Ich haben nicht wist letzte jahr das ich in arbeit gehen und das hat geben super angebot zum urlaub machen dann haben ich gebucht.

    Wenn ich bringen das beschtätigung von reiseburo mit den oktober datum und geben das sef dann sehen das ist schon lange gebucht .

    Ich weis echt nicht oder soll ich gleich stornieren.Ist das so schlim in arbets welt das leute gleich bösse sind?

    Adriana

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1171152588000

    Hallo Adriana,

    momentan hättest Du bei einer Stornierung Deiner gebuchten Reise ca. 15% Deiner Reisekosten als Storno-Gebühr zu zahlen.

    Lieber 15% Verlust, als die neue Anstellung zu verlieren.

    ...sollte man drüber nachdenken.

    Gruß

    Hefe

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Aida3
    Dabei seit: 1150934400000
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    geschrieben 1171183507000

    Hallo Adriana,

    mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein

    Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich

    auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest.

    Du sagst ihm, du weißt, dass der urlaubstermin nicht in der Einarbeitungszeit realistisch ist, möchtest wegen der kosten aber anstelle Stornierung eine Umbuchung vornehmen. Dazu bräuchtest du aber einen Zeitrahmen/Zeitpunkt, wo er seiner meinung nach dir Urlaub gewähren kann. (denn man muss sich ja

    in den bestehenden aktuellen Urlaubsplan des Betriebes einfügen!).

    ER soll doch bitte dir die Möglichkeit geben, dich in den Urlaubsplan einzutragen. Vielleicht sagt er

    von selber, dass du die jetzt gebuchte Reise machen kannst. Wenn nicht, hätte er es sowieso nicht erlaubt.

    MfG Aida3

    **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****
  • Adriana
    Dabei seit: 1108944000000
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    geschrieben 1171189501000

    Ja Aida3 ich mache das wie du sagst.Ich fragen der und gleich sagen das ist seine entscheidung weil arbeit ist mir wichtiger.Wenn sagt keine problem bin ich froh.Wen sagt das geht nicht dann stornieren ist auch keine problem.Ich denke wir sind alle menschen und können über alles reden oder?Tigrice

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1171198117000

    @'Aida3' sagte:

    ...mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich

    auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest...

    Das ist eine Täuschung!

    Aus "anpassen" wird dann schnell "Anfechten".

    Kleiner Tipp am Rande:

    Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

    (...)

    Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht nicht und kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.

    (...)

    In der Praxis ist die Anfechtung des Arbeitsvertrages von besonderer Bedeutung. Der Arbeitgeber kann z.B. den Arbeitsvertrag (unabhängig von der fristlosen Kündigung) anfechten, wenn er über verkehrswesentliche Eigenschaften des Arbeitnehmers geirrt hat. Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war. Wurde der Arbeitsvertrag wirksam angefochten, so wirkt die Anfechtung nur für die Zukunft und führt zu einer sofortigen Aufhebung der beiderseitigen Vertragspflichten.

    § 123 BGB

    Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

    (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1171206495000

    Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war.

    Hefe, amigo

    Was hast du eigentlich immer auf die Frage:

    "Besteht z.Zt. eine Schwangerschaft"

    geantwortet? :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Adriana
    Dabei seit: 1108944000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1171209761000

    Nein keine

    Schwangerschaft"

    aber urlaub in Holidaycheck gebucht :D

    Adriana

  • x43mitmilchx
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    Beiträge: 131
    geschrieben 1171213836000

    Hey pass auf ... ich hatte das gleiche Problem. Ich hatte letztes Jahr im Dezember noch eine Arbeitsstelle und dann mit meinen Freunden den Urlaub gebucht. Leider wurde ich dann auch wieder Arbeitslos. Bis heute hatte ich zwei Vorstellungsgespräche, bei beiden habe ich es Im Gespräch sofort erwähnt und direkt auch klare ansagen bekommen. Klar war es mir selber sehr unangenehm aber man muss ja auch wissen was man dann machen muss( umbuchen, stornieren etc.) Dass Ergebnis ist, das ich jetzt bei einer Stelle bin, wo ich meinen Urlaub auf jedenfall nehmen kann...obwohl ich eigentlich 6 Monate Probezeit habe.....aber ich habe halt Glück mit meinem neuen Chef..... Ich würde einfach freundlich auf deinen Chef zugehen und ich sagen was Sache ist und das du nicht sofort beim Vorstellungsgespräch mit der Tür ins Haus falllen wolltest. Sage ihm einfach, dass du halt nur jetzt Bescheid wissen muss, was du machen sollst.

    In diesem Sinne noch einen schönen Tag ...eure X43mitmilchx
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