• slk2011
    Dabei seit: 1260057600000
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    geschrieben 1319816690000

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Pauschalreise nach Ägypten am 13.10.2011 für zwei Personen gebucht.

    Leider können wir diese Reise nun nicht antreten. Reisebeginn wäre der 28.11.2011 gewesen. Die Stornierung erfolgte am 24.10.2011. Bei der Buchung wurde auf die allgemeinen AGB's des Reiseveranstalters X...hingewiesen. Daraus ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei dieser Reise im Stornierungsfall 70 % des Reisepreises zu leisten sind. Erst in der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters steht konkret "Abweichend von den AGB sind bei Stornierunen/Umbuchungen der Reise mit Flügen aus dem Baukastensystem die Storno/Umgbuchungebühren bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70 % zu zahlen". Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist. Wie soll ich mich verhalten? 

    Gruß

    Reisefreudige

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
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    geschrieben 1319817035000

    Hallo Reisefreudige,

     

    nenn uns doch mal den Veranstalter, dann kann man besser Rat geben (x-ler?)

     

    LG

    Heike

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1319817044000

    ...bei welchem Veranstalter und welche Art der Reise wurde gebucht?

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1319830780000

    @slk

    du hast am 13.10. gebucht und am 24.10 storniert.

    in der zeit dazwischen (11 tage !!!!!) wirst du doch die schriftliche bestätigung inkl. der dazugehörigen agb´s bekommen haben. (oder hast du die erst beim stornieren erhalten? )

    also war dir doch zum zeitpunkt des stornierens (theoretisch) bekannt, wie hoch die kosten sind.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • omali
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    geschrieben 1319832180000

    @slk2011 sagte:

    "Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist." 

    Ich verstehe den TE dahingehend, daß er zum Zeitpunkt der Buchung nicht erkennen konnte, daß im Stornierungsfall 70 % des Preises fällig werden.

    Mit dem Wissen um die 70% hätte er dann eventuell die Buchung gar nicht vorgenommen.

  • slk2011
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    geschrieben 1319845024000

    Hallo,

    es handelt sich um XGTI und um eine Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotel).

    Richtig, zum Zeitpunkt der Buchung wurde nur auf die allgmeinen AGB's des Reiseveranstalters hingewiesen. Daraus kann ich als Kunde überhaupt nicht erkennen, dass bei dieser Reise eine 7mal so hohe Stornogebühr anfällt, als dies bei einer "normalen Pauschalreise" gefordert wird. Erst in der schriftlichen Reisebestätigung wird darauf hingewiesen, das bei Reisen mit Flügen aus dem Baukastensystem 70 % Stornogebühr anfallen. Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt?

     

    Hat jemand in so einem Fall schon Erfahrungen mit XGTI  gemacht? 

     

    Danke, schon mal.

     

    Grüsse

  • pebachmann
    Dabei seit: 1083888000000
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    geschrieben 1319847599000

    Wenn ich mir die offizielle Internetseite von GTI aufrufe und mir dort unter

    http://www.gtitravel.de/index.php?id=513 die AGB ansehe findet sich unter dem Punkt 5.3.c schon ein Hinweis darauf, dass die Stornokosten für eine Reise im Rahmen des "Dynamic Packaging" 70 % betragen.

  • slk2011
    Dabei seit: 1260057600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1319849718000

    Danke an pebachmann für den Hinweis. Genau da steht es. 70%. Pech gehabt;-(

    Gruss

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1319876363000

    Nun ja... wie pebachmann schreibt: Es steht in den AGB - zwar nicht unter 5.3.a (allgemeine / Standard oder wie immer man sie nennen mag - Stornierung), sondern unter 5.3.c....

    ... womit ich nicht slk2011 Zitat verstehe (aus dem Schreiben des RV): ""Abweichend von den AGB sind..."    Da weicht nichts ab, die Packaging Geschichte steht in den AGB.

     

    Allerdings hat slk2011 bei der Buchung nicht erkannt (trotz des RV-Namens XGTI), dass es sich um ein Packaging Angebot handelte:

    "Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt?"

    ... und hat somit nur bis 5.3.a gelesen (10 % Stornokosten).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1319882960000

    @slk2011 sagte:

    .... Erst in der schriftlichen Reisebestätigung wird darauf hingewiesen, das bei Reisen mit Flügen aus dem Baukastensystem 70 % Stornogebühr anfallen. Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt? 

    .....

    evtl. muß man bei der buchung genau schauen, welche art von pauschalreise man bucht oder ggf. bei der buchungsstelle nachfragen, welche agb denn nun gelten.

     

    aber mal gesetzt den fall, dass es so war: du hast gebucht, die höhe der stornokosten sind dir bei buchung nicht bekannt. du gehst also von einem "normalen" prozentsatz (10%) aus.

    2 tage später erhältst du dann die agb´s, in denen was von 70% steht.

     

    an dieser stelle wäre es interessant zu wissen, ob man dann als kunde die möglichkeit eines "außerordentlichen kündigungsrechts" hat oder so.

     

    gehen wir mal davon aus, dir stünde so ein recht zu.

    dann sollte man sofort intervenieren.

    und eben nicht erst im nachhinein, wenn man schon storniert hat und die vertraglichen grundlagen schon 8-10 tage zu hause liegen hat.

     

     

    für mich schaut dieser fall so aus, als ärgere man sich im nachhinein über die hohen stornokosten und überlegt sich, wie man - wenn das kind schon längst in den brunnen gefallen ist - doch noch glimpflich aus der sache heraus kommt.

     

    @slk2011

    liegt in deinem fall ein versicherter stornogrund vor? hast du eine reiserücktrittversicherung?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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