Hallo zusammen,
ich habe eine Pauschalreise nach Ägypten am 13.10.2011 für zwei Personen gebucht.
Leider können wir diese Reise nun nicht antreten. Reisebeginn wäre der 28.11.2011 gewesen. Die Stornierung erfolgte am 24.10.2011. Bei der Buchung wurde auf die allgemeinen AGB's des Reiseveranstalters X...hingewiesen. Daraus ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei dieser Reise im Stornierungsfall 70 % des Reisepreises zu leisten sind. Erst in der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters steht konkret "Abweichend von den AGB sind bei Stornierunen/Umbuchungen der Reise mit Flügen aus dem Baukastensystem die Storno/Umgbuchungebühren bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70 % zu zahlen". Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist. Wie soll ich mich verhalten?
Gruß
Reisefreudige