Liebe Reise-Gemeinde,
gestern habe ich über ein großes deutschen Buchungsportal mit 2 Ziffern im Namen beim Reiseveranstalter mit dem gleichen Namen eine Reise auf die Kanaren gebucht. Den gesamten Buchungsvorgang habe ich in Form von Scrrenshots dokumentiert.
Zusätzlich zur eigentlichen Reise habe ich ein Reiseversicherungspaket (Reiserücktrittsversicherun etc.) mitgebucht. Während des Buchungsvorgangs wurde mir angezeigt, dass dies 0,- EUR kosten würde. Dies hat mich zwar stutzig gemacht, ich bin dann aber mehrmals wieder zurück gegangen und habe die Buchungsschritte wiederholt, um auszuschließen, dass es sich dabei um einen Fehler handelte. Die 0,- EUR blieben stehen und ich habe das Paket zugebucht. Zum Schluss wurde mir mitgeteilt, ich hätte nun VERBINDLICH gebucht.
Eine halbe Stunde später habe ich dann per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung im PDF-Format bekommen. Hier sind der Reisepreis, Namen der Reisenden etc. angegeben und auch der Gesamtpreis der Reise. Darunter steht ausdrücklich, das Versicherungspaket sei im Reisepreis "inkludiert".
Heute morgen bekam ich dann eine E-Mail des Buchungsportals, dass aufgrund eines "technischen Fehlers" der Preis für das Versicherungspaket "fälschlicherweise" mit 0,- EUR angegeben wurde und dass das Paket eingentlich 150,- EUR kostet.
Anschließend schreibt man mir (wohlgemerkt alles auch nur per E-Mail) dass ich dem Buchungsportal bitte mitteilen möge, ob ich das Versicherungspaket nun noch zum genannten Preis zubuchen möchte.
Letzteres empfinde ich Bauernfängerei, da ich das Paket bereits mitgebucht HABE (eben für 0,- EUR), was mir ja auch bereits verbindlich bestätigt wurde.
Nach meiner Rechtsauffassung hatte das Buchungsportal ausreichend Gelegenheit zwischen online-Buchung und der verbindlichen Buchungsbestätigung die Buchung auf technische Fehler zu überprüfen und die Buchung entsprechend zu korrigieren, was ihr gutes Recht gewesen wäre. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung hat das Buchungsportal mir die Reise aber zu dem bestätigten Preis zu "besorgen" ("Geschäftsbesorgungsvertrag") - wie sie das machen ist mir offengestanden herzlich egal. Im Zweifel müssen sie die 150 EUR auf ihre eigene Kappe nehmen...
Bin ich mit meiner Einschätzung allein? Oder kann das jemand (ggf. sogar juristisch fundiert) untermauern?
Viele Grüße