Also man muss im vorliegenden Fall unterscheiden ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder nur um eine Flugreise.
Bei einer Flugreise (nur Flugticket gebucht) kann die Fluggesellschaft einen Kerosinzuschlag verlangen, wenn das Ticket von denen noch nicht ausgestellt ist ansonsten kann und wird er dies auch nicht tun.
Bei Pauschalreisen kann man dies natürlich nicht nachprüfen. Hier kann der Veranstalter unabhängig ob gezahlt worden ist oder noch nicht eine Erhöhung des Carriers an die Kunden 1 - 1 weitergeben. Aber er muss den Grund und die Kalkulation halt offenlegen. Ein formlosen Schreiben wo dies fordert wird zwar meistens rechtens sein aber trotzdem würde ich nachhaken. Diese Erhöhung ist unter den besagten Umständen auch noch NACH Buchungsabschluss möglich, weil der Kerosinzuschlag für den Veranstalter nich vorhersehbar war.
In jedem Fall egal welcher bleibt dem Kunden aber bei einem nachträglichen geforderten Kerosinzuschlag ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist, sodass er im schlimmsten Fall aus dem Vertrag rauskommt. Dies gilt nicht bei unwesentlichen Erhöhungen!