Es geht hier nicht um die Methoden zur Abhilfe sondern um rechtlich zu Gebote stehende Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem gebuchten Flug.
Diese sind:
Bis 21 Tage vor Abflug - kein Schadenersatzanspruch beispielsweise für Stornokosten Hotel / Mehrkosten eigenmächtige Ersatzflugbuchung.
Völlig substanzlos ist der Vortrag zur "passenden Reisezeit" hinsichtlich der Ersatzflüge - besteht man darauf muss man sie kaufen.
Zum Vorhalt mangelnder Vertragserfüllung empfehle ich die Lektüre der ABB der Airline.
Änderungen der Reisezeiten behält sich das Luftverkehrsunternehmen innerhalb eines bestimmten Rahmens vor.