5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Rücktritts-, Umbuchungs- und weitere Vertragsänderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich. Aus Beweisgründen und in Ihrem eigenen Interesse sollten die Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
5.2 Bei Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende pauschalierte Reiserücktrittskosten des Reisepreises pro Person ohne Nachweis berechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
ab dem 1. Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises
Macht der Kunde geltend, dass TO ein wesentlich geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen TO in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. TO muss dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Geringfügige Änderungen werden mit EUR 30,- in Rechnung gestellt.