• Flugtiger
    Dabei seit: 1160006400000
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    geschrieben 1160010064000

    Zum Ende meines Bulgarien Urlaubs wurde mir mitgeteilt, das der vorgesehene Condor Flug gestrichen ist und ein Charter Flug mit VIA dafür vorgesehen wird.

    Das bedeutete, die Abflugzeit wurde von 21:35 auf 4:40 morgens am selben Tag vorverlegt.

    Effektiv fehlt jedoch ein Reisetag, weil der Bustransfer zum Flughafern bereits um 2:00 begann und wir am Tag vorher packen mußten.

    Zudem war der Rückflug dann einer mit Zwischenlandung, was um einiges länger als geplant dauerte.

    Der Service bei VIA war auch nicht so toll wie bei Condor, die Beinfreiheit eine reine Zumutung.

    Ich ärgere mich darüber und möchte Ansprüche bei der Reisegesellschaft geltend machen. Wie stehen die Chancen? Im Grunde möchte ich den Reisepreis für einen Tag erstattet haben.

  • exodos
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    geschrieben 1160013710000

    Da hast du leider keinen Anspruch drauf, da sich die Veranstalter jegliche Flugzeitenändegrungen vorbehalten. Klar, ist zwar sehr ärgerlich, aber da kannst du leider nichts machen. :?

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1160035512000

    Ein Ansatzpunkt wäre lediglich der gestrichene Condorflug, der

    wohl weniger als 14 Tage vor Flugdatum erfolgte und somit

    unter EU-Verordnung 261/2004 Fluggastrechte (gilt auch bei

    Pauschalreisen) fallen könnte. Ob Condor den Flug storniert

    oder der Reiseveranstalter eigenmächtig dort storniert hatte,

    spielte im nachstehenden Urteil keine Rolle:

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0214/lokales/0072/index.html

    Zunächst einfach mal von Fachberatern hinsichtlich Deines persönlichen Falles prüfen lassen, ob so Aussicht auf Erfolg besteht.

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
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    geschrieben 1160684016000

    Ich kann mich Exodos nur anschließen.

  • bombes-spatz
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    geschrieben 1160688656000

    Du hattest keinen verlorenen Tag - An-und Abreisetage zählen nun mal zu den Urlaubstagen und du bist am selben Tag geflogen wie geplant...

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1160692232000

    @bombes-spatz

    Es gibt keinen Zweifel, daß über die Abflugzeiten keine Ansprüche

    bestehen. Es ist nach neuem europäischen Recht aber auch nicht

    erlaubt, Flüge weniger als 14 Tage vor Abflug zu stornieren.

    Auch im Falle der Stornierung der einen und Umbuchung auf

    eine andere Airline durch einen Reiseveranstalter

    hat beispielsweise Condor dafür schon zahlen müssen ...

    ( s. Link oben )

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1160777951000

    Da kann ich auch noch etwas beisteuern:

    Entschädigung:

    Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union.

    Information:

    Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.

    Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.

    Quelle: SPIEGEL

    Anmerkung:

    Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1160793494000

    @'Erika1' sagte:

    Da kann ich auch noch etwas beisteuern:

    Entschädigung:

    Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union. SOFERN ES EINE EU AIRLINE IST!

    Information:

    Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.

    Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.

    Quelle: SPIEGEL

    Anmerkung:

    Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1160815992000

    Hm...

    Hab ich hier was falsch verstanden? Der Flug wurde vorverlegt. Niemand musste am Boden bleiben, und eine Verspätung gab es auch nicht.

    Gruß

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1160820663000

    Der Condorflug wurde gestrichen udn es wurde auf Air Via umgebucht, wenn dies kurzfristig geschied, ist es ein Storno und damit Ersatzpflichtig nach EU Recht.........die EU will die Airlines so fuer Stornos bestrafen....

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