• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1304968350000

    ... dass ein Reisebüro nicht Reiseveranstalter ist, wenn ein Reisebüro eine Reise nach den Wünschen des Kunden in Bausteinform zusammenstellt (v. 30.9.2010 – Xa ZR 130/08 - siehe zu Details des Urteils).

    Das so genannte "Club Urteil" aus Portugal hatte eben andere Ausgangsgründe.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1304969399000

    Mensch mosaik, dann mal herzlichen Glückwunsch! Wozu auch immer... Hat denn tatsächlich jemand in Frage gestellt, dass du Recht hast? :kuesse:

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1304969699000

    Na, ich bin ja schon froh, das deine headline nicht identisch ist mit derjenigen, die auf einem Friedhof steht und die für sich beanspruchte Vorfahrt betrifft.

    Im Ernst: ich würde schon gerne mal nachlesen, worum es dir dabei gegangen ist. Wir haben vor mehr als 10 Jahren von einem Spezialreisebüro uns eine 7-wöchige Australienreise -nach unseren Vorstellungen- zusammen basteln lassen ( die Mädels haben das damals wunderbar gemacht ), aber ich war immer der Meinung, das wir das als Individualbucher = Auftraggeber gemacht haben. Würde das gerne nachlesen.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1304971556000

    Hallo,

    das "Club Urteil" des EuGH kann man hier nachlesen: Reise-Recht-Wiki.

    Das LG Frankfurt befasst sich in Abschnitt 19ff ausführlich mit der Abgrenzung Reisevermittler/Reiseveranstalter 2-24 S64/08 vom 30.08.2008.

    Aus all dem und auch dem von Mosaik zitierten Urteil wird klar, dass es für einen Laien (aber Mosaik als Fachmann hat es schon erkannt)  nahezu unmöglich ist im Einzelfall zu entscheiden, ob das RB jetzt wirklich als Veranstalter aufgetreten ist, es sei denn, das Reisebüro wirbt z.B. ausdrücklich damit. Im Zweifel würde ich das Reisebüro grundsätzlich als Vermittler sehen, die Veranstalterrolle ist eher der Ausnahmefall.

    @Mosaik

    Ein  boshafter Mensch würde sagen:

    "Ob du Recht hattest, lassen wir dahingestellt. Sagen wir mal so, deine Meinung deckt sich mit der des BGH"

    Aber ich bin ja kein boshafter Mensch, sondern erkenne deine Schlussfolgerungen neidlos an.

  • mcgee
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    geschrieben 1304974427000

    Hallo,

    ein RB ist aber RV, wenn es eine Reise anbietet, die zwar aus mehreren Bausteinen besteht, aber nur mit einem Vertrag und einem Preis gehändelt wird.

    Das habe ich rausgelesen...

    LG

  • Hanni1986
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    geschrieben 1305560949000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Das stimmt so nicht ganz. Ein Reisebüro gilt als Veranstalter wenn es zum Beispiel ein Hotel und eine Bahnfahrt als Paket verkauft und dabei als Veranstalter in Erscheinung tritt (Hotel direkt gebucht und Fahrkarte dazu). Sprich dies zum Beispiel mit einem Preis verkauft und es für den Kunden den Anschein erweckt die Reise würde unter eigener Verantwortung gemacht. Dies gilt aber widerrum nicht wenn das Reisebüro zum Beispiel eine Hotel+Bahn Kombi zum Beispiel über die TUI VERMITTELT! Hier ist die TUI der Veranstalter, das Reisebüro sollte immer auf seine Vermittlerrolle hinweisen!

    Bei einer aus Bausteinen erstellte Reise ist es gleich wie mit der oben genannten TUI Reise. Wenn bei einem Veranstalter mehrere Bausteine zu einem Reisepreis zusammen gefasst werden, ist der Veranstalter auch der reelle Veranstalter, das RB hat nur die Bausteine vermittelt. Darauf solte das RB auch wieder hinweisen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1306236774000

    Bisher waren eben viele der Meinung, wenn ein Reisebüro auf eine Rechnung mehrere einzelne "Bausteine" setzt - trotz Vermerk: "Veranstalter XYZ" - aber dann unter den einzelnen Posten eine Gesamtsumme schreibt, sei es Veranstalter.

    Und genau das war und ist nicht richtig!

    Immer schon war: Werden zwei oder mehrere Reiseleistungen zu einem Preis angeboten, handelt es sich um einen Veranstalter.

    Die Missinterpretation lag immer in dem einen (Gesamt)Preis. Denn darunter ist ein solcher Gesamtpreis zu verstehen, der nicht oberhalb in einzelne Leistungen samt Leistungserbringern aufgeschlüsselt ist.

    Sehr wohl darf dir ein Reisebüro eine Bahnfahrt, Veranstalter DB, zum Preis von X und einen Hotelaufenthalt, Veranstalter Y, zum Preis Z verkaufen und beide Leistungen auf eine Rechnung  - getrennt - aber mit einem Endpreis  verkaufen!

    Es kam und kommt somit immer darauf an, ob der Kunde genau nachvollziehen kann, welche Leistungen von wem erbracht werden. Es ist kein Anscheinsbeweis Veranstalter zu sein, wenn man lediglich mehrere Bausteine auf eine Rechnung setzt.

    Selbst der Ansatz, wer nach Wünschen eines Kunden eine Reise aus Bausteinen zusammensetzt, sei Veranstalter, kann und hat nicht gehalten. Denn jeder Baustein wird ja vom Kunden selbst ausgewählt. Er kann somit Preis, Leistung(en) und Veranstalter erkennen und auswählen.

    Im Zweifelsfall habe ich immer geraten, jeden Baustein auf eine eigene Rechnung zu setzen - die Uhrzeit des Abschlusses darauf vermerken! ->> denn auch wollten ganz Raffinierte als "Pauschalreise" sehen: wenn der Abschluss aller Bausteine zum selben Zeitpunkt erfolgt.

    Alles nicht gesetzlich fundierte Überlegungen (gewesen). Dies habe ich im Auftrag eines österreichischen Reisebüros schon vor Jahren detailliert mit Quellenverweis (gell @chepri!) in einer Art Expertise (ich besitze ja keine Anwaltslizenz) festgehalten.

  • Hanni1986
    Dabei seit: 1284940800000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1306928226000

    Dann haben da einige eine ganz falsche Meinung gehabt..........

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