Bisher waren eben viele der Meinung, wenn ein Reisebüro auf eine Rechnung mehrere einzelne "Bausteine" setzt - trotz Vermerk: "Veranstalter XYZ" - aber dann unter den einzelnen Posten eine Gesamtsumme schreibt, sei es Veranstalter.
Und genau das war und ist nicht richtig!
Immer schon war: Werden zwei oder mehrere Reiseleistungen zu einem Preis angeboten, handelt es sich um einen Veranstalter.
Die Missinterpretation lag immer in dem einen (Gesamt)Preis. Denn darunter ist ein solcher Gesamtpreis zu verstehen, der nicht oberhalb in einzelne Leistungen samt Leistungserbringern aufgeschlüsselt ist.
Sehr wohl darf dir ein Reisebüro eine Bahnfahrt, Veranstalter DB, zum Preis von X und einen Hotelaufenthalt, Veranstalter Y, zum Preis Z verkaufen und beide Leistungen auf eine Rechnung - getrennt - aber mit einem Endpreis verkaufen!
Es kam und kommt somit immer darauf an, ob der Kunde genau nachvollziehen kann, welche Leistungen von wem erbracht werden. Es ist kein Anscheinsbeweis Veranstalter zu sein, wenn man lediglich mehrere Bausteine auf eine Rechnung setzt.
Selbst der Ansatz, wer nach Wünschen eines Kunden eine Reise aus Bausteinen zusammensetzt, sei Veranstalter, kann und hat nicht gehalten. Denn jeder Baustein wird ja vom Kunden selbst ausgewählt. Er kann somit Preis, Leistung(en) und Veranstalter erkennen und auswählen.
Im Zweifelsfall habe ich immer geraten, jeden Baustein auf eine eigene Rechnung zu setzen - die Uhrzeit des Abschlusses darauf vermerken! ->> denn auch wollten ganz Raffinierte als "Pauschalreise" sehen: wenn der Abschluss aller Bausteine zum selben Zeitpunkt erfolgt.
Alles nicht gesetzlich fundierte Überlegungen (gewesen). Dies habe ich im Auftrag eines österreichischen Reisebüros schon vor Jahren detailliert mit Quellenverweis (gell @chepri!) in einer Art Expertise (ich besitze ja keine Anwaltslizenz) festgehalten.