• fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1363863003000

    @Claudia86,

    dann könnte es für Deine Omi etwas schwierig werden. :D

    Ich habe heute noch ein E-Ticket für eine Pauschalreise bekommen und da ist die Freigepäckgrenze nicht vermerkt.

    Auf den Reiseunterlagen des RV steht vermerkt:

    Es gelten die Freigepäckgrenzen der jeweiligen Fluggesellschaft ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
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  • damal77
    Dabei seit: 1289088000000
    Beiträge: 242
    geschrieben 1363866971000

    Zu dem Post von @frische luft sei noch anzumerken, dass Air Berlin für Flüge ab dem 25.03.2013 das Handgepäck bis zu einem Gewicht von 8 kg (10 Kg mit Laptop) zulässt.

    Des weiteren fehlt bei der Aufstellung für die GWI  ein "nicht" zwischen und, und schwerer. ;)

    Ein interessanter Bericht zum Thema ist online auf "Die Welt" nachzulesen.

    Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1363877509000

    Bei Pauschalreisen können verschiedene Regelungen gelten, die von @fraenni bestätigte ist sehr verbreitet.

    Beispiel: Ich buche ein C-Class Ticket bei der CONDOR, mein Zubringer von MUC nach FRA ist die Lufthansa. Bei der CONDOR könnte ich mit 30kg und mehreren Koffern einsteigen, hingegen darf ich auf dem Zubringer nur einen mit max. 23kg befördern.

    Also muss ich für eine Strecke zahlen oder mich an das geringste Freigewicht der Strecke halten.

    Und ja, wenn man beispielsweise von AB auf DE umgebucht wird, hat man schlichterdings 3kg weniger Freigepäck. Ob Veranstalter das erstatten? Ich hab keine Erfahrungen damit, bezweifle es aber stark!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1364497126000

    Vielleicht mal allgemein formuliert:

    Ein Freigepäck stellt im Rahmen einer Pauschalreise oder eines Transportvertrages einen Vertragsbestandteil dar. Aber welchen rechtlichen Stellenwert die Menge dann hat, hängt von der Art der Bewerbung bzw. Reisebestätigung ab.

    Wirbt ein Unternehmen mit einer bestimmten Freigepäcksmenge, dann muss sie diese auch tatsächlich zulassen. Steht bei inkludierten Leistungen lediglich "Freigepäck laut Fluglinie" ist alles gesagt: Freigepäck laut Fluglinie.

    Noch eine letzte Bemerkung: erfährt der Konsument vor Abflug des ersten Fluges von unterschiedlichen Freigepäcksmengen, kann er sich während der einzelnen Flüge nicht auf eine ursprünglich höhere Freigepäckmenge berufen, denn er war sozusagen beim Packen im Besitz der Information der tatsächlich erlaubten Freigepäcksgrenzen.

    Anders sieht die Situation natürlich dann aus, wenn er während seines Urlaubs erst erfährt, dass er am Rückflug eine geringere Freigepäcksmenge hat.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1364500278000

    mosaik:

    ...

    Anders sieht die Situation natürlich dann aus, wenn er während seines Urlaubs erst erfährt, dass er am Rückflug eine geringere Freigepäcksmenge hat.

    Und zwar wie? :frowning:

    Üblicherweise behält sich ein Pauschalveranstalter die Änderung des Leistungsträgers Flug vor. Demnach dürfte im Rahmen einer Pauschalreise auch ein maximales Freigepäck von 20kg und nur ein Gepäckstück vertraglich vereinbart werden.

    Möglich, dass dergleichen in den AGB nachzulesen ist - würde man sie denn lesen!

    ;)

    Wie ist die tatsächliche Rechtslage, wenn die Angabe "Freigepäck gem. Bestimmungen des ausführenden Luftverkehrsunternehmens" lautet, der Urlauber für den "voraussichtlichen" Rückflug die sagenhaften 23kg recherchiert hat und durch eine Änderung dann leider nur 20kg "darf"?

    :?

    Ich weiß es nicht ... würde jede Erfahrung oder auch Einschätzung dazu begrüßen!

    Mein Verdacht: Wer wagt, der latzt! :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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