Vielleicht mal allgemein formuliert:
Ein Freigepäck stellt im Rahmen einer Pauschalreise oder eines Transportvertrages einen Vertragsbestandteil dar. Aber welchen rechtlichen Stellenwert die Menge dann hat, hängt von der Art der Bewerbung bzw. Reisebestätigung ab.
Wirbt ein Unternehmen mit einer bestimmten Freigepäcksmenge, dann muss sie diese auch tatsächlich zulassen. Steht bei inkludierten Leistungen lediglich "Freigepäck laut Fluglinie" ist alles gesagt: Freigepäck laut Fluglinie.
Noch eine letzte Bemerkung: erfährt der Konsument vor Abflug des ersten Fluges von unterschiedlichen Freigepäcksmengen, kann er sich während der einzelnen Flüge nicht auf eine ursprünglich höhere Freigepäckmenge berufen, denn er war sozusagen beim Packen im Besitz der Information der tatsächlich erlaubten Freigepäcksgrenzen.
Anders sieht die Situation natürlich dann aus, wenn er während seines Urlaubs erst erfährt, dass er am Rückflug eine geringere Freigepäcksmenge hat.