• nowhereman
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    geschrieben 1152215949000

    Hallo zusammen,

    welche Rechte habe ich, wenn ich in ein durch eine Umweltkatastrophe beschädigtes Hotel untergebracht werden. Und das obwohl ich durch den Veranstalter die Zusage bekommen habe, dass spätestens bei Reiseantritt das Hotel wieder in Ordnung sei.

    Konkreter Fall:

    Ein Hotell wurde in der Nach vom 01.07.06 auf dem 02.07.06 durch ein Unwetter komplett unter Wasser und Schlamm gesetzt.

    Der Reiseantritt soll am 14.07.06 stattfinden.

    Heute (06.07.08) haben wir von der TUI über das Reisebüro die Bestätigung bekommen, das der Hotelbetrieb seit heute wieder aufgenommen werde und spätestens zum 14.07.06 alles in Ordnung sei.

    Was, wenn nicht ....?

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1152223096000

    Kleine unannehnlichkeiten sind hinzunehmen, warum sollte es nicht klappen, es ist ja nicht unbedingt etwas zerstört höchstens etwas nass... :D :D :D

    Ansonsten hat TUI ja die Qualitätsgarantie, also noch einmal durchlesen und Katalog mitnehmen...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
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    geschrieben 1152291445000

    Ein Veranstalter verspricht eine bestimmte Leistung, die er auch erbringen muss.

    Heißt die Leistung

    Hotelaufenthalt --> muss das Hotel bewohnbar sein

    Wanderurlaub --> muss Wandern möglich sein, kann aber durchaus eingeschränkt möglich sein

    Ist der rechte Hotelflügel beschädigt und voll mit Mure, der linke aber komplett benutzbar und sauber --> bloße Unannehmlichkeit!

    Gruß

    Peter

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!