• robsn57
    Dabei seit: 1234742400000
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    geschrieben 1251375298000

    Hoffe ich bring die Frage richtig rüber.

    Ich habe verschiedene Versicherungen von denen jede spezielle Risken abdeckt. Da aber ein keine Reisestorno abdeckt und eine Reisestornoversicherung alleine fast genau so teuer gewesen wäre wie eine Reisekomplettversicherung, haben wir dieses Komplettpaket im Reisebüro genommen.

    Angenommen auf der Reise wird in unser Zimmer eingebrochen und es werden Dinge entwendet.

    Würde ich dann Anspruch aus der Kreditkartenversicherung, aus der Haushaltsversicherung(die in solchen Fällen ja auch teilweise haftet) sowie aus der Reiseversicherung haben?

    Da ich ja 3x bezahle, müßte ich ja auch 3x die Schadenssumme bekommen.....oder liege ich da falsch?

    Wobei mir aber am liebsten ist wenn wir die ganzen Versicherungen erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1251375842000

    "...Da ich ja 3x bezahle, müßte ich ja auch 3x die Schadenssumme bekommen...."

    Die Frage war jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder?

    Nein, bekommst Du nicht!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • robsn57
    Dabei seit: 1234742400000
    Beiträge: 40
    geschrieben 1251376491000

    ist die Frage wirklich so unberechtigt?

    wenn ich 2 Lebensversicherungen müssen auch beide zahlen.

    Ausserdem, welche Versicherung hätte dann zu zahlen, wenn nur eine zahlen müßte?

  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1251376926000

    Du krigst den Schaden nur 1x ersetzt, wenn aber eine Versicherung nur einen Teil zahlt, kannst Du versuchen, die Differenz von der anderen zu bekommen.

    Was die Reihenfolge betrifft, schau in die Bedingungen, grunds. ist mWn die Reiseversicherung die 1.

  • Martina1977
    Dabei seit: 1243468800000
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    geschrieben 1251378529000

    hallo,

    du bekommst nur den tatsächlichen schaden ersetzt, dh wenn dir zb klamotten um eur 500,00 gestohlen werden, dann bekommst du auch nur eur 500,00 (bzw. den zeitwert), denn das ist dein schaden. alles andere wäre bereicherung!

    wenn mehrere versicherungen eine entspr. leistung inkludiert haben dann gilt zu prüfen in welcher reihenfolge eine abrechnung zu erfolgen hat (subsidiärer versicherungsschutz) bzw. kann es auch sein, dass sich mehrere versicherer den schaden nach höhe der jeweiligen versicherungssumme teilen.

    erfolgt im schadensfall eine meldung an mehrere versicherungen und werden hier andere versicherungen bewußt verschwiegen (um auch bei diesen eine leistung zu erhalten) wäre dies versicherungsbetrug und das ist kein kavaliersdelikt! (bitte nicht falsch verstehen!)

    lg

    martina

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1251380067000

    @robsn57

    Man sollte bei Abschluss egal welcher Versicherung auch immer die AGB lesen!

    LV -Verträge kannst Du abschliessen so viele Du auch immer bezahlen kannnst und sie einer Prüfung standhalten, dass ist eine ganz andere Sache.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • robsn57
    Dabei seit: 1234742400000
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    geschrieben 1251383076000

    @bernhard707

    die Versicherungsbedingungen für meine kürzlich erneuerte Haushaltsversicherung sind 17 Seiten lang. Als Betriebsrat bin ich mit Verträgen sicherlich besser vertraut als viele andere, aber alles habe ich in diesen AGB sicher nicht verstanden. Und so ist das bei den meisten Versicherungverträgen......oder?

    Bei einer kleinen Umfrage die ich gerade im Büro gemacht habe waren von 6 KollegInnen übrigens 4 der Meinung: "Wenn ich 3x zahle muß ich auch 3x den Schaden ersetzt bekommen" und 2 meinten dass sich die Versicherungen da schon irgendwie absprechen würden.

    Martina hats aber ganz gut erklärt(Danke) und ich denke sie wird damit Recht haben.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1251386873000

    Dein Anspruchsdenken ist schon etwas seltsam. ;)  

    Seit wann deckt denn eine kpl. Reiseversicherung oder Kreditkartenversicherung einen Diebstahl im Hotelzimmer ab ?

    kpl. Reiseversicherung > Reiserücktritt > Reiseabbruch > Reisegepäck > Reiseunfall > Reisekrankenversicherung > Umbuchungsgebühren Schutz.

    Kosten b. 1.500 € Reisekosten/pro Pers. f. Familie ca. 104 €

    KK-Versicherung z.B. MC-Gold > Auslandsreise-Krankenversicherung > Verkehrs-Unfallversicherung > Reise-Service-Versicherung > Auslands-Schutzbrief-Versicherung > Reiserücktritt und Reiseabbruch-Versicherung

    Jahreskosten ca. 75 € ./. evtl. Umsatzbonus

    Angenommen auf der Reise wird in unser Zimmer eingebrochen und es werden Dinge entwendet.

    Dies deckt dann die Hausratsversicherung (Außenversicherung) ab.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1251389238000

    @robsn57

    Es geht hier nicht um Deine Stellung als Betriebsrat oder Deine persönliche Einschätzung (welche Qualifikation zum Thema?), bzw. nach Umfragen unter Mitarbeitern, eine AGB rechtsgültig bewerten oder interpretieren zu können, sondern schlicht um den rechtsgültigen verbindlichen Inhalt der AGB.

    Selbstverständlich müssen bei einer Schadensmeldung an einen Versicherer andere für das gleiche Ereignis bestehende Versicherungen angeben werden, die Regelung erfolgt dann ggfls. intern, aber halt nur einmal und möglicherweise ergänzend.

    Ausnahme LV wurde genannt, es gibt auch private Ergänzungen zu Zahnersatz etc. Oder auch Betriebsrente, damit solltest Du Dich ja auskennen. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1251407876000

    @robsn57 sagte:

    ist die Frage wirklich so unberechtigt?

    wenn ich 2 Lebensversicherungen müssen auch beide zahlen.

    Ausserdem, welche Versicherung hätte dann zu zahlen, wenn nur eine zahlen müßte?

     

    hallo.

    in der sachversicherung gilt grundsätzlich das bereicherungsverbot.

    wenn ein und dieselbe sachen gegen ein und dieselbe gefahr bei mehreren versicherern versichert gitl, so haften alles nachfolgenden verträge subsidiär.

    will heißen: der einbruch/diebstahl in deinem hotelzimmer ist über die außenversicherung der hausrat gedeckt. wenn du dort keine unterversicherung hast und alles sersetzt bekommst, dann muß keine andere versicherung bezahlen.

    in der sachversicherung ist das realtiv einfach, weil man eine summe beziffern kann. man kann in summen ausdrücken, was ein hausrat wert ist.

    in der personenversicherung (lebensvers.) ist das ein wenig anders. niemand kann beziffern, was ein menschenleben wert ist. daher kann das leben von einer person mehrmals versichert sein und du würdest im versicherungsfall alles bekommen.

    es gibt in der sachversicherung dennoch unterschiede. die außenversicherung der hausrat tritt wirklich nur bei einbruch verbunden mit diebstahl ein. dazu zählt auch der versuchte einbruch.

    bei manchen reisegepächversicherungen ist aber auch die gefahr "einfacher" diebstahl versichert. der einbruch muß dabei nicht voraus geganegen sein. daher kann es u.u. sinnvoll sein, beide versicherungen zu haben. richtig gute bedingungen für reisegepäck gibt es aber selten.

    p.s. die ganze fakten ändern sich auch nicht, wenn man eine unfrage im büro macht. :kuesse:

    p.p.s. das alles kann dir aber auch dein versicherungsberater deines vertrauens erklären.

    die im außendienst können dir solche dinge nämlich prima erklären. ist vielleicht ein bißchen teurer, als wenn man das online abschließt, aber dafür hast du eine gute beratung.

    liebe grüße wünscht eine versicherungskauffrau

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