• Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
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    geschrieben 1421505466000

    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, ob es zulässig ist, das bei Buchung einer Sprachreise der volle Betrag sofort fällig ist? Bis letztes Jahr war bei diesem Veranstalter immer nur eine Anzahlung bei Buchung fällig, jetzt aber der komplette Betrag. Darf das so?

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1421508640000

    Die AGBs des RV würden Dir direkt eine Antwort geben. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1421518435000

    ... wobei AGB Klauseln auch angreifbar sein können und "Darf das so?" eine Frage nach deren Rechtmäßigkeit sein wird.

    Grundsätzlich gilt auch für Reisen das Rechtsprinzip:

    Die Zahlung muss im Zusammenhang mit der Lieferung der Leistung stehen, somit ist das Verlangen nach 100% der Kosten zumindest bei Pauschalreisen absolut strittig.

    Deine Frage, @Sandra wirft eine Gegenfrage auf:

    Welchen Leistungsumfang sollst du im Voraus zu 100% bezahlen?

    Sofern die Kosten nur für den Unterricht begehrt werden ist das ein anderer Sachstand.

    Werden allerdings mehrerer Bestandteile gebucht (also quasi eine Sprachpauschalreise) könntest du dem Verlangen auf eine 100%ige Vorauszahlung widersprechen. Wobei allerdings fraglich bleibt was du erreichen möchtest?

    Blödenfalls beruft sich der Ausrichter tatsächlich auf seine Geschäftsbedingungen und sind diese auch noch nicht direkt angegriffen worden - dann machen die einfach ihr Ding und kuckst ad hoc nur mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

    Du kannst dich zwar rumstreiten - mit vermutlich guten Erfolgsaussischten! - aber das dauert und ein Ergebnis vor Antritt der geplanten Sprachreise ist keineswegs garantiert.

    Jedenfalls muss man für eine gewisse Präzision der Antwort wesentlich mehr über den Vorgang erfahren als bislang preisgegeben.

    ;)

    Generell ist eine vertragliche Vereinbarung (ohne Verstöße gegen das BGB!) erstmal verbindlich. Da helfen auch die gern gefeierten BGH Urteile nicht wenn der Anbieter bzw. seine AGB direkt angegriffen wurde(n).

    Höchst wahrscheinlich hätten bestimmte Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand - nur muss man ggf. halt den Atem haben eine solche Entscheidung herbeizuführen.

    Sonderlich praxisnah ist das nicht ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1421535029000

    Ohne den Sicherungsschein (im Original vermutlich) in Händen zu halten und denselben bei der ausgebenden Versicherung-/Institut auf Gültigkeit und einspringens im Schadenfall geprüft zu haben:

    nicht einen Cent zahlen!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1421541018000

    Der Erhalt eines solchen setzt eine Pauschalreise voraus ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
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    geschrieben 1421568861000

    Guten Morgen,

    Sicherungsschein habe ich erhalten, das ist ja auch nicht das Problem, es ist auch renommierter Veranstalter, mit dem wir schon 2 Sprachreise  hatten. Mich hat es, wie gesagt, nur gewundert, das der volle Betrag im Gegensatz zu den Jahren davor, komplett fällig ist mit Buchung. Die Sprachreise beinhaltet den Sprachunterricht, die Unterkunft und das Freizeitprogramm, Anreise wird selbst organisiert

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1421585469000

    @vonSchmeling

    meistens setzt der Erhalt eines Sicherungsscheines wie du richtig bemerkst eine Pauschalreise voraus, aber hätten wir das hier nicht? Hier: Bündelung mehrerer relevanter Leistungen!

    @Sandra1971

    Sicherungsschein nicht nur vorliegen haben, sondern auch beim Versicherer explizit schriftlich angefragt ob unter dieser Prämisse - Zahlung der Leistung zu 100 % bereits gleich bei Buchung (und vom Reisezeitpunkt monatelang entfernt???) - deine Zahlungen in vollem Umfang insolvenzgesichert sind.

    Ich finde eine Forderung nach 100 % Vorauszahlung nicht komisch wenn die Jahre bisher nur geringfügige Anzahlungen (ca. 20 %) gefordert wurden; bei mir würden alle Alarmglocken läuten.

    Wie VS - die dies allerdings ziemlich verklausuliert formulierte - bin ich der Meinung und sage es mal grob vereinfacht: das darf nicht.

    AGB, lag diese bei Buchung vor, und was sagt die aus.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1421613024000

    Ja ginus, bei mehreren Leistungsbestandteilen liegt eine Pauschalreise vor - das war dem ersten Beitrag allerdings nicht zu erlesen.

    Sorry - verklausuliert sollte das nicht geraten - ist aber kaum anders zu formulieren ...

    :?

    Alternativ wäre es auf "Es darf an sich (leider!) - aaaber ..." hinausgelaufen.

    Das rockt dann ja aber auch keinen ... :(

    Kurzum:

    Welche Modalitäten der Zahlung eines Leistungsumfangs ein Vertragspartner bestimmt ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zunächst einmal sein Bier.

    Sofern er persönlich keinen anderslautenden Gerichtsbeschluss im Nacken hat kann er (fast!) beliebig agieren.

    Optional ist also ein Bestreiten oder eben die Akzeptanz des Anspruchs.

    Bestreiten kostet Zeit und Geld - ich wollte eben das Erwägungspotenzial verdeutlichen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rey78
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    geschrieben 1421677237000

    @Sandra1971,

    zu dem Thema Anzahlungen bei Reisen waren beim BGH drei Verfahren anhänglich die mit Urteil vom 09.12.2014 abgeschlossen wurden, schriftliche urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Hierzu kannst Du Dir aber die Pressemitteilung des BGH anschauen,

    Aktenzeichen z.B. X ZR 13/14.

    LG

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1421678672000

    Es stellt sich hier aber auch die Frage , ob die Spracheise lange im Voraus oder vielleicht erst vier Wochen vor Reisebeginn gebucht wird.

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