• Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1120910035000

    Hallo,

    mal rein interessehalber: Was passiert mit stornierten Reisen?

    Beispiel: Familie X muss die Reise absagen aus Gründen, die

    a) von der RRV akzeptiert werden oder

    b) aus persönlichen Gründen, sodass Familie A auf den Kosten hängenbleibt.

    Der Reiseveranstalter bekommt zumindest einen Teil seines Geldes, egal ob von der Versicherung oder vom Kunden. Kann er denn dann frei über die Reise verfügen? Oder musss er einen Teil des Geldes für die wiederum verkaufte Reise an die RRV bzw. an den Kunden abgeben?

    Mir persönlich würde einleuchten, wenn der Reiseveranstalter das Geld behalten dürfte. Denn er trägt ja auch das Risiko, dass er auf der Reise sitzen bleibt.

    Wer weiß hier Bescheid? 

     

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1120937714000

    Stornogebühren sind "die pauschalierte Entschädigung, die ein Reiseveranstalter für eine Absage vom Kunden verlangen darf".

    In der heutigen Zeit geht alles über Computer. Wird eine Buchung von einem Mitarbeiter storniert, wird automatisch eine Rechnung über die zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden Gebühren ausgedruckt.

    Wird Minuten später der wieder so frei gewordene Platz verkauft, so kann man das gar nicht wirklich zuordnen: der storniert ---> der wieder verkauft; es erscheint einfach bei der "Vakanz" (bei der Anzeige über freie buchbare Plätze) wieder "1" oder "2" usw.

    Der Veranstalter "kauft" einer Fluglinie eine Maschine ab - Plätze - nicht die Maschine selbst: also 100, 150 oder wieviel auch immer - die muss er bezahlen. Das gleiche ist im Hotel: er "bestellt" eine bestimmte Anzahl von Zimmern oder Betten, die er zahlen muss, ob belegt oder nicht.

    Mit der Stornogebühr kann er also

    - Mehrkosten ausgleichen

    - aber auch ein wenig mehr verdienen

    Notwendig sind Stornogebühren allemal. Stellt euch vor: im Jänner buchen alle munter drauf los und einen Tag vorher sagen 50 Prozent: Ach, wir bleiben doch zu Hause... Chaos pur!

    Gruß

    Peter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1120959061000

    Und diese Reisen landen dann - je nach Kurzfristigkeit - im Last-Minute-Angebot.

    Da der Reiseveranstalter bei Rücktritten sein Geld ja in jedem Fall hat, könnte er die Reisen günstiger abgeben. Daß das nicht so ist, haben wir ja im entsprechenden Thread gelesen.

    Bei LM werden die Storno-Reisen und die bis dahin nicht verkauften Reisen angeboten. Bei einer Storno-Reise, die per LM verkauft wird, hat der Reiseveranstalter eigentlich zweimal verdient - ein fairer Ausgleich für die Reisen, die er nicht verkaufen konnte.

    Oder sehe ich da etwas falsch???

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1120987105000

    Danke für die Auskünfte! So in etwa hatte ich mir das gedacht.

    Gruß

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1121035627000

    Oh, Bulgarienfan,

    ich glaube, mein Beitrag ist nicht richtig "angekommen", ein wenig Ironie eben, sorry.

    Ist es in Ordnung, wenn eine stornierte Reise zweimal bezahlt wird? Einmal von der RRV oder der von Dir genannten Familie, die auf den Kosten sitzenblieb, weil keine RRV vorhanden war...

    Diese Reise wird dann aber vom Veranstalter per Last-Minute zu einem oft nur wenig günstigeren Preis (manchmal sogar teurer, wie im LM-Thread zu lesen ist) verkauft.

    Die Reise ist damit doppelt bezahlt.

    Es ist das Recht des Kunden, nachzuweisen, daß dem Veranstalter durch seinen Rücktritt kein oder nur geringer Schaden entstanden ist, weil der Veranstalter die Reise doch noch verkaufen konnte. Seine Stornokosten wären damit geringer.

    Aber: wie soll der Kunde das beweisen?

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1121246608000

    Hallo Erika!

    Es ist "nicht ganz falsch", was Du schreibst - da hast Du schon in gewisser Weise recht.

    Nur sollte man dann fairerweise auch darauf hinweisen, das jeder Veranstalter Jahr für Jahr zur Zahlung von Unsummen, in Fällen von, teils vollkommen hirnlosen, Reklamationen, aus Kulanz "gezwungen" wird, nur um Kunden nicht zu verlieren.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1121281821000

    S.v.k.P. - das kann ich mir nicht vorstellen:

    Bei seiner Planung geht der Reiseveranstalter doch sicher zunächst mal davon aus, daß er alle Arrangements verkaufen kann. Ich nehme doch an, daß er eine Quote für Reklamationen für seine gesamte Kalkulation berücksichtigt, was bedeutet, daß für alle eingekauften Reisen/Flüge eine Storno-Rückstellung erfolgt - alle Urlauber zahlen dafür mit einem Anteil ihres Reisepreises.

    Würden die RV das so machen, wie Du vermutest, wäre das ein Unding: die Urlauber, die aus welchen Gründen auch immer, ihre Reise nicht antreten können, würden für die Reklamationen/Rückforderungen der Reisenden bezahlen.

  • stornopool
    Dabei seit: 1121299200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1121308781000

    Hallo zusammen,

    das Thema Storno ist anscheinend weit verbreitet. Seit gut 2 Jahren beschäftige ich mich nun intensiv mit diesem Umstand.

    Leider muß ich Euch sagen das ihr hier alle total falsch liegt. Kein Veranstalter wird zugeben mit STORNOS Geld zu verdienen. Doch dem ist so. Ich erinnere mich noch gut an ein Gespräch mit einer der größten RRV in Deutschland, bei dem wir dieses Thema besprochen haben. Der Versicherer konnte dem Veranstalter nachweisen 4 mal!!!!!! die selbe Reise versicherungstechnisch abgewickelt zu haben.

    Ausserdem wird seitens der Veranstalter mit diesem Umstand von Anfang an geplant. Schließlich wollen die ja 100% Auslastung erzielen. Dies ist natürlich nur möglich wenn von 105% die "überflüssigen" wieder, ganz gleich aus welchem Grund, stornieren.

    xxxxxxxxxxxxxxLeider wird viel zu wenig darauf geachtet, sowohl auf Seiten der Kunden, als auch auf Seiten der Reisebüros das ein Rücktritt gesetzlich in Deutschland geregelt ist.

    *Hinweis: § 651b BGB (s. Ziff. 2 Abs. 1 AGB) lautet:

    § 651b BGB Vertragsübertragung

    1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung

    entgegenstehen.

    2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

    Also für die Zukunft einfach xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxaufxxxxxxxxxxxxxxx Euer Michael Frisch

    Lieber Michael Frisch:

    Mit Deiner Anmeldung hast Du auch unsere Bedingungen akzeptiert: Diese sagen u.a. deutlich , das hier Werbung jedweder Art verboten ist.Wir sind hier auch keine Plattform für Reisestornos.

    Also bitte, halte auch Du Dich an unsere klaren Vorgaben. Deinen Beitrag habe ich in etlichen Passagen gekürzt.

    Gruß vom

    Admin

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1121371138000

    @stornopool

    Ich bin nicht der Ansicht, daß wir hier völlig falsch liegen. Daß die stornierten Reisen in der Regel zumindest zweimal verkauft werden und der Reiseveranstalter somit zweimal verdient, wurde  gesagt.

    Wenn der Kunde eine Reiserücktrittskostenversicherung hat und der bedingungsgemäße Versicherungsfall eingetreten ist, hat er keine weiteren Kosten.

    Die von Dir genannte Website richtet sich ja auch an die Urlauber, die die Reise stornieren müssen, obwohl kein Versicherungsfall vorliegt. Die würden die Stornokosten alleine tragen müssen. Wenn deren Reise dann über Stornopool weitervermittelt wird, belaufen sich die Unkosten auf € 25.

    Und wer trägt hierbei die Kosten an den Reiseveranstalter für die Umbuchung auf den neuen Reiseteilnehmer?

    Wenn ich 6 oder 8 Wochen vorher storniere, verliere ich etwa 10 % des Reisepreises. Wenn ich bei Stornopool € 25 und die Umbuchungskosten zahlen muß, wird es evtl. teurer...

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1121375986000

    @erika

    Das ist ja mal eine interessante Rechnerei.

    Du schreibst, wenn der reguläre Versicherungsfall eintritt,

    hat der Kunde keine weiteren Kosten.

    Nun, bei fast jeder Reiserücktrittskosten-Versicherung beträgt der Selbstbehalt über die Versicherungsprämie hinaus einen weiteren Prozentsatz. Bei den nachstehenden Zahlen bin ich mal von der Nr. 1 der Reiseveranstalter und dessen verkauften Versicherungen ausgegangen.

    Also da macht es immerhin 20% Selbstbehalt, egal zu welchem Zeitpunkt storniert wird. Und immer nur dann, wenn die Versicherung auch eintritt.

    Krankheit schützt ja wie bekannt auch nicht immer. Wenn die RRV noch ein Hintertürchen findet, nicht haften zu müssen. ( Vorerkrankungen, nicht rechtzeitige Benachrichtigung an RRV usw. ) Aber das ist eine andere Geschichte.

    Hat man also keine Lust zu reisen oder ist anderweitig verhindert, kommt die RRV natürlich nicht auf

    - der Reiseveranstalter kassiert dennoch,

    mind. 20% Rücktrittsgebühren.

    Mit 10 Prozent 6-8 Wochen vorher kenne ich bei Pauschalreisen

    keinen mehr. Und die 20% vom Reisepreis auch nur bis zum

    31. Tag vor Reisebeginn. Da sind sich fast alle einig.

    Danach wird es gestaffelt noch teurer.

    ab dem 30. Tag 25%

    ab dem 22. Tag 35%

    ab dem 15. Tag 50%

    ab dem 8. Tag 65%

    ab dem 2. Tag 80% (auch bei Nichtantritt )

    Wie gesagt, es sind nicht nur die betroffen,

    die keine RRV abgeschlossen haben,

    sondern auch die, wo die RRV nicht einspringt.

    Da könnte es durchaus gut sein, jemanden zu kennen,

    der die Reise wirklich übernimmt und diese

    Kosten von bis zu 80% in gewissem Umfang auffängt.

    Da denke ich, spielen die 30 Euro Umbuchungsgebühr beim Reiseveranstalter eher eine untergeordnete Rolle.

    Aber was ich noch nicht verstanden habe, wieso werden bei dem hier genannten "Storno-Verein" ;) 25 Euro Gebühren fällig?

    In deren Bedingungen steht was von 20% vom eingesparten

    Stornobetrag, mind. Euro 25.

    Das bedeutet bei einem Reisepreis von z.B. Euro 1000,--

    und bei 80% Stornogebühren = Euro 800,--

    Beispiel: wenn die Reise z.B. "auf den letzten Drücker"

    für 600 Euro weiterverkauft wurde

    habe ich gegenüber der Stornogebühr 600 Euro gespart

    davon 20% = Euro 120,--. Richtig gerechnet ??

    Das mit deren Hinweis "+ darauf fällige 16% Mehrwertsteuer" muss mir mal einer erklären. In Deutschland sind alle Preise für Endverbraucher immer inkl. Mwst. anzugeben. Demnach müßten also 23,2 Prozent Vermittlungsprovison auf den gesparten Betrag gezahlt werden.

    Entschuldigung, ab 2006 23,6%  ( bei 18% Mwst. )

    Befürchte, dass es noch Berechnungsprobleme mit den Kunden

    geben könnte. Da wäre eine "Berechnungstabelle" auf der

    Internetseite hilfreich. Also Reisepreis - Stornokosten prozentual

    - angenommener Weiterverkaufspreis - Kosten für Vermittlung

    der Reise .........

    Wie gesagt, wohl noch recht kompliziert, aber vielleicht hilfreich.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!