Bin etwas verunsichert:
Wenn man über Reisebüro gebucht hat und dann storniert, reicht es, wenn man im Reisebüro bescheid gibt, die die Reise raus nehmen? Eine Bekannte meine, man müsse das schriftlich machen???
Stimmt das ?
Bin etwas verunsichert:
Wenn man über Reisebüro gebucht hat und dann storniert, reicht es, wenn man im Reisebüro bescheid gibt, die die Reise raus nehmen? Eine Bekannte meine, man müsse das schriftlich machen???
Stimmt das ?
Schriftlich ist auf jeden Fall für beide Seiten der sicherste Weg.
Hi,
Du kannst auch anrufen und Dir die Stornierung kurz per Mail oder Fax bestätigen lassen.
Bye
Rolf
laut meinen neuesten erfahrungen, hab anfang mai eine reise storniert, MUSS man schriftlich stornieren.
ein kurzer zweizeiler per fax oder email genügt.
hallo bf.
habe gerade entdeckt, dass der beitrag "reiserücktritt" auch von dir ist.
also das funktioniert so: du schreibst ein fax/email/brief an dein reisebüro mit der bitte um storneirung der gebuchten reise.
du bekommst, wie vorher, als du gebucht hast, eine bestätigung vom rb, wo die stornogebühr drauf steht.
diese Rechnung reichst du mitsamt dem attest bei deinem reiserücktrittversicherer ein. wenn es sich um einen versicherten schaden handelt, bekommst du den betrag (meistens abzgl. einer selbstbeteiligung ) zurück.
wenn du noch fragen hast, dann melde dich.
Gesetzlich betrachtet, unterliegt sowohl der Abschluss einer Reise als auch deren einseitige Auflösung vom Kunden = Stornierung KEINER besondern Form.
Das bedeutet, man kann mit Anruf, mit Mail, mit Brief eine Reise stornieren. Nur - es empfiehlt sich dieses nachweislich schriftlich zu machen, um im Fall von Probleme den Beweis erbringen zu können.
So ist die Antwort dann in der richtigen Reihenfolge.
Gruß
Peter
also mir hat man gesagt, es muss in schriftlicher form erfolgen. aber vielleicht auch, damit ich und das reisebüro auf der sicheren seite sind.
aber wie immer kompliment. so gut wie du hätte ich es nicht formulieren können.
danke für die Blumen, tut bei diesem verregneten Frühling ja gut, das Bunte...
zum Thema:
Weder ein Reisebüro noch ein Reiseveranstalter können auf die schriftliche Form der Stornierung bestehen - selbst dann nicht, wenn sie dies in ihren AGB's so stehen hätten (so genannte unwirksame Klausel).
Aber es dient in diesem Fall sicherlich zur Beweisführung des Kundens. Was, wenn der Reiserveranstalter nichts mehr von einer Stornierung weiß...
Ich persönlich bitte auch immer um eine schriftliche Stornierung oder zumindest eine Unterschrift unter der Stornorechnung/Bestätigung.
Gruß
Peter
Das Kind ist eh schon in den Brunnen gefallen.
Der nette Herr bei Neckermann sagte mir, ich solle im Reisebüro anrufen und sagen daß die es raus nehmen sollen, was ich auch postwendent tat. War letzten Mittwoch!
Die Dame im Reisebüro sagte mir gesterm( ist unser Stammreisebüro, wo wir den Chef kennnen) das sei so in Ordnung, es müsste nichts schriftliches sein.
So bescheiden wie im moment alles läuft wird es schon schief gehen
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!