@lalala - ich habe dich schon richtigt verstanden.
Also: du hast im Internet gebucht? Wenn dort als "Grundlage" die Winterkatalogbeschreibung war und du diese vor Abschluss der Buchung bestätigen musstest, handelt es sich bei der nun tatsächlich vorliegenden Leistungsbeschreibung um eine Änderung eines geschlossenen Reisevertrages.
Davon hätte dich der Veranstalter informieren müssen, samt der Aufzählung der dir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten.
Aber vielleicht hatte er noch keine Zeit dazu...