• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1261317121000

    @lalala - ich habe dich schon richtigt verstanden.

    Also: du hast im Internet gebucht? Wenn dort als "Grundlage" die Winterkatalogbeschreibung war und du diese vor Abschluss der Buchung bestätigen musstest, handelt es sich bei der nun tatsächlich vorliegenden Leistungsbeschreibung um eine Änderung eines geschlossenen Reisevertrages.

    Davon hätte dich der Veranstalter informieren müssen, samt der Aufzählung der dir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten.

    Aber vielleicht hatte er noch keine Zeit dazu...

  • lalala
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1261336896000

    So ist es, ich habe sogar nach Buchung (im November) noch in ortsansässigen Reisebüros nach den neuen Sommerkatalogen gefragt, welche es definitiv noch mehrere Wochen danach nicht gab. Es gab lediglich den Winterkatalog. Also gehe ich nun davon aus, dass wenn ich nichts höre, dass ich zu diesen Bedingungen gebucht habe. Solllte sich noch etwas tun, dann werde ich es hier berichten.

    Danke

    lalala
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