• gloria2202
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    geschrieben 1163203383000

    Hallo, :bulb:

    vielleicht kann jemand mir einen paar Tipps geben.

    War vor 1 Woche für eine Woche in den Vereinigten Arabischen Emiraten --Ras-al-Khaimah-- im Hilton. Dort ist mir was ungeheuerliches passiert. Mein Reiseveranstalter Royal Holiday oder sein Cooperationspartner Fox-Tour in Dubai hat im Hotel die Rechnung nicht bezahlt und ich musste in Vorleistung treten sonst hätten die mich rausgeschmissen. Ich habe wohl mein Geld 1 Tag später wieder bekommen, da haben die endlich bezahlt. Vermutlich auf Intervention von Holidaycheck die sehr nett und hilfbereit waren. Nun habe ich aber eine ganz schön teure Handyrechnung und der Ärger schrecklich. Was kann man da tun ? Wie kann man verhindern das einem so was wieder passiert ? Gibt es einen "TÜV" für Reisebüros ? Gibts eine Stelle wo man sich über Reiseveranstalter informieren kann ?

    Wäre sehr schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    Sonnige Grüße

    Gloria :idee: :idee: :idee:

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1163242907000

    Bei "exotischen" Reiseveranstaltern kann so etwas oder schlimmer schon mal eher passieren, deshalb buche ich auch nur bei den großen wie TUI, Neckermann, Alltours, ITS, FTI, Jahn, 12,Fly, Tjaereborg usw.

    PS: Das Reisebüro hat damit überhaupt nix zu tun, ist rein Veranstalter Sache

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • emdebo
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    geschrieben 1163243998000

    Zunächst mal Schreiben an den Reiseveranstalter und

    die ( ggf. über Auszug Handyrechnung ) nachweislich

    entstandenen Kosten durch diese Aktion zuzüglich

    Aufwand für Porto usw. dieser Reklamation

    einfordern. Aber innerhalb 4 Wochen.

    Ob da auch noch "vertane Urlaubsfreuden"

    eine Rolle spielen, mag ich nicht beurteilen.

  • carstenW.
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    geschrieben 1163246414000

    Kann Thorben-Hendrik und emdebo nur Recht geben. Würde es aber auch mit etwas Druck versuchen. In anderen Branchen ist es üblich, daß man solch eine Sache mit einer Unkostenpauschale begleicht bzw. wieder gut gemacht wird.

    LG

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