• Alex_Antoinette
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1187802892000

    @Erika1 sagte:

    Ich schrieb:

    Außenversicherung = gegen die GLEICHEN Risiken wie in der Hausratversicherung. In der Hausrat ist der einfache Diebstahl NICHT versichert.

    Bei Einbruchdiebstahl, Raub: immer Anzeige erstatten und das Protokoll resp. Aktenzeichen mitnehmen, Daten sammeln... auch bei Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser. Alles dokumentieren lassen.

    das ist nicht ganz richtig. es gibt im moment 2 versicherungsgesellschaften auf dem markt die auch den einfachendiebstahl versichern :-) kostet im normalfall garnicht mehr.

    @ek9995

    rrv ohne sb? es kommt drauf wie teuer die reise ist, danach richtet sich der preis der versicherung.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1187804554000

    Das ist nicht ganz richtig:

    Einfacher Diebstahl ist nicht versicherbar, weil nahezu nicht beweisbar.

    Es werden allerdings Deckungskonzepte angeboten, i.d.R. Versicherungspakete, bei denen es bestimmte Ausnahmen beim einfachen Diebstahl gibt: Wäsche auf der Leine, Gartenmöbel auf der Terrasse oder gegen Zuschlag der einfache Diebstahl beim Fahrrad. Vereinzelt gibt es weitere Ausnahmen.

    Bei der Wäsche auf der Leine und den Gartenmöbeln muss der **** zumindest - unberechtigt - das Hausgrundstück betreten.

    Wäre der einfache Diebstahl versicherbar, würden die Prämien ins uferlose steigen: irgend etwas verloren, liegen gelassen oder sonstwie abhanden gekommen - der Versicherung als einfachen Diebstahl melden, und schon würde bezahlt. So einfach ist es nicht...

    Zudem würde das dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

  • Alex_Antoinette
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1187804865000

    glaub mir, einfacher diebstahl kann versichert werden. auch recht günstig. kann dir gerne die AVB´s von einigen gesellschaften zukommen lassen.

    lg

    z.B. ist da folgendes versichert in verbindung des einfachen diebstahls

    grobe Fahrlässigkeit bei der

    Verursachung des Versicherungsfalles

    durch versicherte Gefahren ---> z.B. man macht die zimmertür nicht zu. wäre im normalfall grob fahrlässig und der versicherer lehnt ab. aber die grobe fahrlässigkeit die den versicherungfall ausgelöst hat wäre schon mal mitversichert.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1187806955000

    Ich will hier nicht weiter in die Tiefe gehen, nur noch so viel:

    Nach § 243 StGB liegt ein Einbruchdiebstahl dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, sich einschleicht, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.

    Hier ist auf "einsteigen" und "einschleichen" zu achten - das beinhaltet offene Türen und Fenster.

  • Alex_Antoinette
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1187810875000

    @Erika1 sagte:

    Ich will hier nicht weiter in die Tiefe gehen, nur noch so viel:

    Nach § 243 StGB liegt ein Einbruchdiebstahl dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, sich einschleicht, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.

    Hier ist auf "einsteigen" und "einschleichen" zu achten - das beinhaltet offene Türen und Fenster.

    Einbruchdiebstahl und einfacher diebstahl ist ein unterschied.

    xxx bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz

    gegen einfachen Diebstahl versicherter Gegenstände. Wir ersetzen bis

    1.500 Euro

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1187814430000

    @Alex_Antoinette sagte:

    Einbruchdiebstahl und einfacher diebstahl ist ein unterschied.

    xxx bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz

    gegen einfachen Diebstahl versicherter Gegenstände. Wir ersetzen bis

    1.500 Euro

    Ach ja, tatsächlich???

    Mir scheint, hier wirbt der eine oder andere Versicherer mit Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, obwohl es sich um Einbruchdiebstahl (s. oben) handelt... und damit der Versicherer in der Pflicht wäre.

    Die von Dir angeführte xxx begrenzt den einfachen Diebstahl auf 1.500, vermutlich gegen Zuschlag. Über den Sinn dieser Sache kann man streiten, ebenso wie über die Höhe der Entschädigung und ggf. die verlangte Mehrprämie. Einzig interessant wäre hier die Schadenabwicklung... wenn Notebook, Digicam und Portmonnaie im nicht abgeschlossenen Zimmer oder auf dem Balkontisch herumlagen.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
    Beiträge: 2696
    geschrieben 1187814760000

    @Erika1 sagte:

    Ach ja, tatsächlich???

    Mir scheint, hier wirbt der eine oder andere Versicherer mit Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, obwohl es sich um Einbruchdiebstahl (s. oben) handelt... und damit der Versicherer in der Pflicht wäre.

    Die von Dir angeführte xxx begrenzt den einfachen Diebstahl auf 1.500, vermutlich gegen Zuschlag. Über den Sinn dieser Sache kann man streiten, ebenso wie über die Höhe der Entschädigung und ggf. die verlangte Mehrprämie. Einzig interessant wäre hier die Schadenabwicklung... wenn Notebook, Digicam und Portmonnaie im nicht abgeschlossenen Zimmer oder auf dem Balkontisch herumlagen.

    Erika, du weißt doch.........keine Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1187859496000

    @erika

    da hat alex antoinette recht. es gibt ein paar vr die einfachen diebstahl mitversichern. habe selbst eine solche versicherung schon mal gehabt und auch in anspruch nehmen müssen.

    aber das sind exoten, die m.e. nicht nennenswert sind, weil das gros es nicht macht. und bevor man hier alle leser verwirrt und diese dann denken, dass es grundsätzlich versichert sei, sollten wir es auch dabei belassen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Alex_Antoinette
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1187873895000

    Auszug aus den AVB´S der Gesellschaft xxx (kein kleiner Versicherer :-) )

    Unter welchen

    Voraussetzungen

    besteht Versicherungsschutz

    gegen

    sonstigen Diebstahl?

    Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder

    der Verlust versicherter Sachen durch einfachen Diebstahl.

    2. Wertsachen, Foto-/Filmapparate und tragbare

    Videosysteme sowie Laptops, Mobilfunktelefone und

    sonstige tragbare elektronische Geräte jeweils einschließlich

    Zubehör sind gegen einfachen Diebstahl versichert.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!