• SandraFrank
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1172059565000

    Hallo!

    Ich habe da mal ne Frage. Und zwar haben wir bei einem holländischen Reiseveranstalter eine Fernreise gebucht. Die RRV haben wir über einen deutschen Versicherungsanbeiter extra gebucht. Soweit, so gut. Bei der RRV war nur der Reisezeitraum und der Gesamtbetrag anzugeben. Nun mußten wir die gebuchte Fernreise stornieren (kostenlos), da die Fluglinie den Streckenplan geändert hatte und nunmehr nicht zum gewünschten Ziel fliegt. Wir haben dann kurzfristig eine andere Reise über den holländischen Anbieter gebucht - die RRV aber unverändert laufen lassen (denen ist das Reiseziel nicht bekannt). Nun meine - wichtige - Frage: Ist die RRV von der 1. Buchung abhänigig? Oder tritt sie auch für die 2. Reise in Kraft? Der Gesamtbetrag ist ähnlich hoch wie bei der 1. gebuchten Reise.

    Ich hoffe auf baldige Antwort!

    Vielen Dank

    Sandra!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172063153000

    Du hast bestimmt einige Daten wie Abreise, Dauer, Preis usw. angegeben. Und natürlich das Buchungsdatum/Datum der Reisebestätigung. Im Fall des Falles wird das auffallen und Du hast dann keinen Versicherungsschutz.

    Aber, ich hatte das auch schon einmal bei einer teureren Hotelbuchung:

    Versicherungsgesellschaft über die neuen Details informieren,

    bei mir lief die Änderung dann problemlos durch.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • SandraFrank
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 97
    geschrieben 1172063394000

    Hallo!

    Dass ist es ja, es wurden nur die Daten des Reisezeitraumes und der Reisepreis erfragt. Weder Reiseort noch Buchungsdatum wurden erfragt. So, wie ich es sehe, ist es eine allgemeine RRV - ohne Bezug auf Buchungstag bzw. Reisebestätigung, Reiseziel etc. - einfach halt nur RRV bis zum Abreisezeitpunkt und Angabe des Gesamtpreises.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172065105000

    Und das Reisedatum und auch der Reisepreis sind 100% identisch?

    Und zumindest die neue Reisebestätigung, die Du im Schadensfall mit

    Sicherheit einreichen mußt, weist doch darauf hin,

    daß die 1. abgeschlossene Versicherung

    und der Zeitpunkt des neuen Reise-

    Vertrages nicht identisch sind.

    Im schlimmsten Fall besteht die RRV darauf,

    daß es sich um eine neue Buchung handelt

    und ihr müßt die Prämie nochmal zahlen.

    Inwieweit der Reiseveranstalter die wegen

    der von ihm verursachten Umbuchung

    übernehmen könnte/müßte, wäre eine

    weitere Frage.

    Geht ihr aber das Risiko ein, das darauf

    ankommen zu lassen, kann der Bumerang

    Euch voll treffen. Mir wäre das zu heikel.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1172065726000

    Selbst wenn der Reisezeitraum um wenige Tage abweicht, sehe ich kein Problem, eventuell kannst Du den Versicherer von der Umbuchung in Kenntnis setzen.

    Die Beiträge umfassen eine gewisse Preisspanne, nach der sich die Höhe der Prämie richtet. Weicht der Reisepreis ab, ebenfalls Versicherer informieren.

    Das Reiseziel spielt keine Rolle und der Buchungstag/Datum der Buchungsbestätigung wird erst geprüft, wenn es zum Schadenfall kommt. Es wird dann geprüft, ob der Abschluß der RRV innerhalb der Abschlußfrist erfolgt ist.

    Wenn Du ganz sicher gehen willst, schreib´ einfach einen Dreizeiler an den Versicherer und informiere ihn über die Umbuchung und ggf. den neuen Reisepreis.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172065956000

    @Erika

    Stimme mit Dir überein, dies jetzt mit der RRV zu klären.

    Unternimmt man nichts, sehe ich hier das Problem,

    das die RRV bereits vor Abschluß des jetzt gültigen Reisevertrages erfolgte.

    Gibt es für solche Fälle auch eine Regelung?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • SandraFrank
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1172066138000

    Hallo!

    Lieben Dank für die Infos!

    Ich werde die Versicherung anmailen und Euch berichten!

    LG

    Sandra

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1172066892000

    privacy,

    nein, da gibt es keine Regelung. Wenn jemand vorher genau weiß, wann er reist und was es kostet, kann er den Abschluß tätigen.

    Bei Jahresverträgen bzw. in Kreditkarten-Versicherungen erfolgt der Abschluß der RRV auch vor Abschluß des Reisevertrages.

    Die Abschlußfrist benennt nur die Frist n a c h der Reisebuchung.

  • SandraFrank
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1172067140000

    Hallo!

    Habe soeben mit der Versicherung Kontakt aufgenommen. So wie Erika1 schon vermutet hat, brauchte ich nur per Mail den neuen Stand mitteilen und die Sache ist geritzt. Die Reisezeit ist ja identisch - der Preis, bis auf 30,00 €, auch.

    Die Vers. hat die neuen Gegebenheiten zur Kenntnis genommen und "gut is´". Ich denke, wenn der Zeitraum und der Gesamtpreis weit von der 1. Reise abweichen, muß evtl. ein Aufpreis etc. gezahlt werden.

    LG

    Sandra

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1172067366000

    Danke für die Information, Sandra.

    Wenn der Zeitraum für die zweite Reise sehr abweicht, könnte die Versicherung fragen, ob sich an den Umständen etwas geändert hat, z.B. nach in der Zwischenzeit eingetretenen Krankheiten.

    Da wäre eventuell ein Neuabschluß im Zusammenhang mit der zweiten Reisebestätigung günstiger.

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