hallo brigitte. also wenn du das bargeld offen liegen läßt und es wird gestohlen, dann ist das im versicherungsdeutsch "nur" einfacher diebstahl und ist nicht versichert. im grunde handelst du dann auch noch grob fahrlässig und dann übernimmt der hausratversicherer sowieso nichts.
ein diebstahl in verbindung mit einem einbruch jedoch sieht wieder ganz anders aus. deswegen heißt es ja auch einbruchdiebstahlversicheurng. dann gilt immer versicherungsschutz über die außenversicherung - und nicht, wie erika sagte/schrieb, je nach bedingungen. die höhe ist meistens aber auf einen bestimmten promille satz der vsu (versicherungssumme ) begrenzt.
die außenversicherung der hausratversicheurng gilt auch bei raub, allerdings nicht bei trickdiebstahl.
wenn jemand noch eine versicherungstechnische frage hat: bitte