Und für den Herrn "AGB-Papst" ganz persönlich:
Die AGB sind das Papier nicht wert auf welchem sie gedruckt sind, wenn sie Gerichtsentscheiden widersprechen. Punkt! Da kannst deine Leier noch so oft wiederholen, sie wird dadurch nicht richtiger.
Und für den Herrn "AGB-Papst" ganz persönlich:
Die AGB sind das Papier nicht wert auf welchem sie gedruckt sind, wenn sie Gerichtsentscheiden widersprechen. Punkt! Da kannst deine Leier noch so oft wiederholen, sie wird dadurch nicht richtiger.
Ja wenn und zwar spezifisch widersprochen wurde!
*rolleyes*
Mach doch nicht unnütz Stimmung traveller4073?! - das mutet ebenfalls recht päpstlich an - und zwar bei deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit effektiver Erprobung.
ich kann´s halt nimmer lesen! In jedem zweiten reiserechtlichen Thread die gleiche belehrende Falschmeldung...
Apropos "Falschmeldung": AGBs müssen den gültigen Gesetzen entsprechen und nicht einzelnen Gerichtsentscheidungen.
vonschmeling:
...
Ich gebe dir insofern Recht, als die AGB sich jederzeit an den Bestimmungen des BGB messen lassen müssen.
...
Come non detto, wie der Italiener dazu sagt!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!