Hallo,
ja, es stimmt schon, dass Reiseveranstalter immer noch die 6 Monate nennen, die aber schon seit einiger Zeit nicht mehr geltendes Recht sind.
Es reicht, wenn der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gilt. Selbst wenn er während des Aufenthalts abläuft, gibt es ein internationales Abkommen, dass der RP noch - ich glaube - bis zum Ende der 90 Tage als gültig anerkannt wird.
Sicherer ist es natürlich einen neuen RP zu beantragen, was aber wohl etwas knapp werden könnte bei Dir. Außerdem musst Du dann ja mit dem neuen RP nochmals ESTA beantragen.
Ja, die ESTA-Genehmigung läuft automatisch ab, wenn der RP abläuft. Mit einem neuen RP muss ESTA neu beantragt werden. Die RP-Nummer ist im ESTA-Antrag keine der Angaben, welche geändert werden kann.
Wenn Du mit Deinem alten RP einreist, dann halte die Rückflugdaten bereit. Du kannst sicher sein, dass Du danach gefragt wirst.
Gruß
Carmen