• Ronny-Bonny
    Dabei seit: 1215820800000
    Beiträge: 1224
    geschrieben 1281912936000

    Ich sehe das eigentlich auch so - es gelten die Bestimmungen für das Land, in dem man durch den Zoll nach draußen geht und nicht wo man unsteigt und u. U. den Koffer gar nicht ausgehändigt bekommt....

  • karl laschnikow
    Dabei seit: 1280966400000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1281914190000

    ja also wenn du dein koffer hast un dann in zürich eincheckst für den weiterflug dann gelten die regeln für die schweiz sprich 300 chf ansonsten kann ichs mir nicht vorstellen aber lieber beim schweizer zoll nachfragen

  • steamboats
    Dabei seit: 1262131200000
    Beiträge: 3532
    geschrieben 1281947517000

    @Mamichen sagte:

    da häng´ich mich doch mal an. 

     

    Wir sind Deutsche und fliegen ab/bis Zürich.

     

    Welche Grenze gilt da?

     

    Schweiz 300 Franken oder Deutschland 430 Euro?

     

     

    mamichen

     

    Mamichen,

     

    Du reist 2 Mal ein. Die erste Einreise erfolgt in der Schweiz, also gelten die Schweizer Regeln.

     

    Solltest Du nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland wohnen, fährst Du wohl mit dem Auto weiter nach D. Auf dem Landweg darfst Du nur Waren im Wert von 300 Euro einführen (die 430 Euro gelten nur für Einreise nach D per Flug oder Schiff). Mehr hier.

     

    Gruß

    Carmen

  • Engal00
    Dabei seit: 1264377600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1282836815000

    Habe auch eine Frage wegen der Verzollung.

    Wenn ich Ware im Wert von 430 Euro einkaufe in NY dann muss ich es ja nicht verzollen - wie ist es wenn man dann im Flugzeug noch etwas kauft? Parfum oder Zigaretten - zählt das vom Warenwert dazu oder ist dieser Wert dann außenvor? Hoffe ich habs verständlich geschrieben.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

    LG Anja -im NY-Fieber

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!