• Kiava
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1209161070000

    Hallo Sabine,

    habe gerade mit meiner Bank telefoniert - so schnell können die nichts abheben. Solange ich nichts unterschrieben habe, können die zwar etwas von meinem Konto abbuchen, aber meine Bank kann es innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen und zwar auf Kosten der Abbuchenden, also der BC Bonusclub Gesellschaft - das geht dann nicht auf meine Kosten. Da könnte dann ja jeder kommen.

    Also alles auf der sicheren Seite.

    Aber vielen Dank für deine Hinweise! :p

    Kiava

  • Kiava
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1209161319000

    Hallo Sabine,

    ich glaub, das war der falsche Smilie! Entschuldige.

    Wo ist denn hier der nette Smilie?

    Gruß Kiava

  • Kiava
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1209161638000

    Rallo,

    vielen Dank!

    Also- für alle, die noch kommen werden und sich auf die Lose eingelassen haben, auf den Club vertrauten:

    Widerruf

    plus Widerruf der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung

    als Einschreiben mit Rückschein

    an BC Bonusclub GmbH, Wittestr. 30, Haus K, 13509 Berlin

    Gruß

    Kiava

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1209161733000

    Ja Kiava, aber man rennt dann erst einmal wieder 6 Wochen hinter seinem eigenen Geld her. Ich würde mich über jeden Euro ärgern, den die von meinem Konto abbuchen, auch wenn ich es wieder kriege ;)

    Nur so am Rande: ich hatte heute auch so einen Cold Call von einer Gesellschhaft aus Berlin. Sie haben gewonnen, einen nagelneuen SLK oder 100.000 Euro in bar. Falls Sie den Geldbetrag gewonnen haben, bräuchten wir eben ihre Kontonummer, um das Geld zu überweisen. Darauf antwortete ich: Oder um den Betrag für die Sch... Lose abuzubuchen? Oder! Man hörte nur noch tuut tuut tuut ;)

    Gruß

    Sabine

  • Cruiser62
    Dabei seit: 1208995200000
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    geschrieben 1209163312000

    Hallo "Nilkreuzfahrer für lau" und Ahotep,

    meine Frau und ich sind ebenfalls einige der "wenigen Hauptgewinner" und müssen mit aufs Schiff. Ich würde mich auch mit einem Plätzchen in der Bar begnügen. :laughing:

    Auch nach mehrmaligen Anrufen, auch bei der Bertelsmann- Hotline wurde

    dieser Gewinn bestätigt. Von Bertelsmann wurde auf die Richtigkeit des Gewinnspiels hingewiesen. Nur erst wurde von einer 7- Tages Kreuzfahrt

    gesprochen, beim letzten Anruf waren es nur noch 5 Tage.

    Nach fast 3 Wochen immernoch kein schriftlicher Bescheid- Poststreik!

    Nur die Lotteriebestätigung war nicht vom Poststreik betroffen.

    Denn meine Frau hat "schlauerweise " auch am Gewinnspiel teilgenommen-

    volles Programm- mit Kontonummer. :kuesse:

    Nach der Recherche im Internet haben wir innerhalb 14 Tagen widersprochen , Einzugsermächtigung entzogen und die Mitgliedschaft nach

    18 Jahren direkt gekündigt.

    Völlig unseriös - der Verein

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1209163981000

    Hallo Cruiser62,

    Du biist ja erst der 158. Hauptgewinner und kommst auf die Liste ;) Herzlichen Willkommen an Bord ;)

    Gruß

    Sabine

  • rallo
    Dabei seit: 1208476800000
    Beiträge: 40
    geschrieben 1209165979000

    @ Kiava,

    nur mal als Hinweis: Auch eine telefonische Abbuchungserlaubnis ist gültig. dafür brauchst du nichts unterschreiben.

    Gut, eine seriöe Firma würde nichts abbuchen vor Ende der Widerrufsfrist und damit haben wir es hier doch wohl zu tun..... oder ?

    Sollte aber doch schon rechtmäßig abgebucht worden sein, du hast der Abbuchung ja zugestimmt (dein Widerruf und die Abbuchung können sich überschneiden), solltest du meiner Meinung nach diese Firma auffordern, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zurück auf dein Konto zu überweisen.

    Könntest du auch in deinen Widerruf einfügen.......... "falls Sie bereits abgebucht......... zurücküberweisen bis zum........... sonst Rückbchung"

    Spart Dir auch noch Porto für einen zweiten Brief und ggf. die Stornogebühr, da die Einzugsermächtigung zum Zeitpunkt der Abbuchung noch gültig gewesen sein könnte.

    Es soll ja Firmen geben, die ihren Kunden diese Stornogebühren in Rechnung stellen

    Dies ist keine Rechtsberatung, ich äußere nur meine Meinung.

    Was du daraus machst ist deine Sache.

    Gruß Rallo

  • Cannok
    Dabei seit: 1208304000000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1209198197000

    Moin an alle, Kläffer Cannok ist gerade aufgestanden und schon wieder in der Spur in Sachen CB bzw. BM bzw. Bonus Club:

    resümiert man die Posting allein der letzten 24 Stunden denke ich, läuft hier ne ganz fiese ******* mit all denen die dort bei der Hotline angerufen haben:

    mal angenommen, man hat den Loskauf verweigert, aber

    a) man hat denen aufgrund guten Zuspruchs trotzdem seine Bankverbindung gegeben

    b) man hat denen bereits für die CB-Abbuchungen eine Erlaubnis erteilt

    Wer kann eigentlich bestätigen, dass man einem Losverkauf widersprochen hat ? Auf meinem CB-Konto steht, obwohl ich dem Loskauf nicht zugestimmt habe, als am 14.4.2008 geliefert: 1 ST 700741333 Club Bonus Club Rentensystem. Für mein CB-Konto besteht eine Einzugsermächtigung, da ich in den letzten Jahren meine Quartalskäufe bei CB nur noch online gemacht habe.

    Jetzt hat @andante gestern als Erster ein Schreiben von diesem Bonusclub in Berlin erhalten. Dort steht wörtlich drin, ich zitiere: '...Ihr Kundenkonto wird mit der uns für dieses Konto erteilten Abbuchungserlaubnis aktiviert....' Weiterhin: "Das Entgelt der BC Bonusclub GmbH ist sechs Wochen im Voraus fällig und zwar jeweils sechs Wochen vor Beginn der Vermittlungstätigkeit."

    Und jetzt kommt es knüppeldick: der 'freudige Gewinner' wartet ja noch immer auf die Unterlagen für seinen bestätigten Kreuzfahrtgewinn da bucht BC schon die erste Losrate ab :shock1:. Widerspruch ? 14 Tage ?

    Ich denke, das muss schnellstens und zwar innerhalb 48 Stunden geschehen, sonst ist das Geld futsch !!!!!! :frowning: Denn das Geld wird ja per Abbuchungserlaubnis eingezogen, da gelten gegenüber einer Lastschrift mit Einzugsermächtigung nicht die 6 Wochen Rückbuchungsfrist. Mal ganz davon abgesehen, welche Scherereien man mit dieser ******* sonst noch hat und bekommt. Blödsinn ? Dann guckst Du hier:

    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html

    Alle Nil-Kreuzfahrtgewinner ohne bei CB vorliegenden Kontodaten, die auch keinen Eintrag vom Bonusclub auf ihrem CB-Konto haben, haben dort wahrscheinlich auch 'nur' einen Reisegutschein 'gewonnen' und nicht wie bei mir 'Gew plus Reise'. Nach Ablauf der 48 Stunden nach der Abbuchung werden dann kurzfristig wohl auch die Unterlagen zur Kreuzfahrt zugeschickt, um den 'Gewinner' evtl. zu besänftigen. :? Und dann kommt noch die Sache mit AI oder nicht AI ...

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber i c h traue der ganzen Sache nur noch soweit, wie ich einen Kühlschrank werfen kann.

  • akinom1
    Dabei seit: 1208304000000
    Beiträge: 20
    geschrieben 1209199959000

    Hallo Cannok,

    :frowning: Beim Abbuchungsauftrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Der Belastete stimmt durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages der Belastung seines Kontos zu. Dadurch ist eine Rückbuchung wegen Widerspruch nicht möglich, im Gegensatz zur Lastschrift aufgrund einer Einzugsermächtigung.

    Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger, der weder der Ersten Inkassostelle noch der Zahlstelle vorliegt.

    Also keine Panik, solange du deinem Kreditinstitut keinen schriftlichen Auftrag erteilst das jemand bei dir abbuchen darf (genaue Bezeichnung des Zahlungsempfängers) kann dir nichts passieren. Selbst wenn du dem Club eine solche Ermächtigung erteilt hättest, kann nicht auf einmal jemand anderes abbuchen. Die Erläuterungen sind von Wikipdia aber ich habe 18 Jahre bei einer Sparkasse gearbeitet und und im Normalfall wird die Form der Abbuchungsaufträge nur von Firmenkunden benutzt.

    gruss m

  • Fluffieh
    Dabei seit: 1188604800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1209200217000

    Moin zusammen !

    Also ich habe per E-Mail meine Mitgliedschaft gekündigt und warte auf schriftl.Bestätigung.

    Gottseidank,habe ich meine Kontodaten bei denen nie hinterlegt ansonsten

    hätte ich auch Bedenken das die einfach abbuchen wegen der Lose.

    Allerdings wurde bei uns gesagt: Nilkreuzfahrt inkl.Flug und allem :question: bei Kontoeinsicht auf der BC Seite steht nur Reisegutschein 21.4. geliefert. :what: .

    Bis jetzt scheint die Post nur diesen Reisegutschein zu bestreiken alles andere kommt an :laughing:

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