Hallo Alois,
das mit der Rechtsschutzversicherung ist wirkliche eine Krux. Hat man keine, fühlt man sich machtlos bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen. Hat man eine, muß man aufpassen, daß man sie nicht zu oft in Anspruch nimmt, weil der Versicherer sonst Fisematenten macht. Unter dem Strich ist es aber sehr sinnvoll, eine zu haben, weil es immer wieder mal Probleme geben kann, sei es mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, im Straßenverkehr, bei Reisen usw.
Ich denke, beim Thema Reisen ist es auf jeden Fall immer von Vorteil, von vornherein den Eindruck zu vermitteln, daß man eine Rechtsschutzversicherung hat (ob das nun stimmt oder nicht). Das heißt, man sollte bei der Anmeldung der Mängelrüge beim Veranstalter schon bald indirekt darauf hinweisen, daß man rechtsschutzversichert ist und seine Forderung ggf. auch rechtlich durchsetzen will. (Wie gesagt: indirekt darauf hinweisen, nicht direkt, das wirkt zu aufgesetzt!). Wenn man schon den ersten Regulierungsvorschlag des Veranstalters, der in der Regel aus taktischen Gründen sehr niedrig ist, akzeptiert und damit den Schwanz einzieht, dann freut sich nur der Veranstalter, weil sein Kalkül aufgegangen ist. Auf solche Kunden warten die nur! Also, immer Breitseite! Dann klappt 's auch mit der Reklamation!
Ich wünsche Dir noch viele reklamationsfreie Urlaube!
Frdl. Gruß