• Reisefreunde61
    Dabei seit: 1292976000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1374012911000

    Hallo zusammen,

    ich war ganz begeistert als wir unseren Azoren-Urlaub bei TUI buchen konnten, da dieser Reiseveranstalter auch das "Zug-zum-Flug-Ticket" anbot. Dieser Aspekt war ausschlaggebend für unsere Buchung bei TUI. Pflichtgemäß haben wir am Reisetag eine Zugverbindung gewählt, die uns eigentlich locker die empfohlenen 2 Stunden vor Abflug zum Flughafen bringen sollte. Leider hatten wir mehrere Zugausfälle und mehrere Zugverspätungen an diesem Tag, so dass wir 5 Minuten nach Schließung des Check-In-Schalters am Flughafen ankamen. Wir haben uns dann sofort vor Ort an TUI gewandt, aber man bot uns nur die Möglichkeit kostenpflichtige Flüge am Abend (dafür hätten wir von Frankfurt nach Amsterdam fahren müssen) oder aber am nächsten Tag mit Zwischenstopp in Lissabon an. Da unser Reisebudget diese zusätzlichen Kosten nicht hergab, haben wir die Reise nicht antreten können. Wir haben uns an TUI gewandt, die uns erklärte, dass dieses Zug-zum-Flug-Ticket nicht Bestandteil des Reisevertrages sei. Auch das zuständige Amtsgericht Hannover würde in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Zug-zum-Flug-Ticket kein Bestandteil des Reisevertrages sei. Es gibt dazu mehrere Urteile, die vom Gerichten in anderen Bundesländern anders gesehen werden und zu denen es auch entsprechende Urteile zugunsten der Reisenden gibt.

    Enttäuschend ist für uns, dass dieses Lockmittel "Zug-zum-Flug" (wer kommt schon wissentlich zu spät, um in Urlaub zu fahren...?) in keinen Zuständigkeitsbereich fällt? Keinerlei Kulanz, nichts. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße

     RF61

  • Tuxe
    Dabei seit: 1245110400000
    Beiträge: 141
    geschrieben 1374013210000

    Aber was soll Tui dafür können, sie stellen euch die möglichkeit Kostenlos oder im Reisepreis enthalten mit dem Zug zum Flugzeug zu kommen. Diese Zug zum Flugtickets sind bereits am Vortag gültig, ebenso den kompletten Tag des Abfluges. Für die ausgesuchten Zugverbindung seit ihr doch selbst verantwortlich. Wir wählen lieber ein oder zwei Verbindungen vorher aus, da es immer zu Verspätungen kommen kann (Notarzteinsatz, Unwetter, technischer Schaden und und und). Sind dann zwar immer über über über pünktlich am Flughafen, aber das ist uns egal.

    Einmal ist immer das Erste Mal
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 2225
    geschrieben 1374013342000

    So leid es mir tut - TUI hat (leider) recht. TUI stellt lediglich den "Fahrschein" zur Verfügung, für die pünktliche Ankunft ist der Reisende selbst verantwortlich!

    Schade für euch - aber leider nicht zu ändern.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1374016764000

    @Reisefreunde

    Hi,

    hier geht's zum Thread "Zug zum Flug":  Klick hier    

    Ansonsten kurz zum Thema:

    Der Veranstalter trägt keine Schuld an deiner zu engen Planung. :?

    Und es steht auf der Rückseite deines TUI Rail&Fly Tickets:

    "Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre Verbindung so wählen, dass Sie Ihen Abflughafen spätestens zwei Stunden vor dem Start des Flugzeuges erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich..."

    Soweit zu dem von dir zitierten "Zuständigkeitsbereich": Du allein bist für deine rechtzeitige Ankunft zuständig.

    Was das von dir zitierte "Lockmittel" betrifft - da "locken" dann wohl viele Veranstalter. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • StefanLupus
    Dabei seit: 1216771200000
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    geschrieben 1374082083000

    Ich lese bei TO die Argumentation von TUI, dass das Zug zum Flug Ticket nicht Bestandteil des Reisevertrages sei. Wieso spricht dann aber die Reiserücktrittsversicherung davon, dass mit Nutzung des Tickets bereits die Reise abgetreten sei und somit im Falle einer z.B. krankheitsbedingten Unterbrechung der Reise eine eigene Reiseabbruchversicherung von Nöten sei? Widerspricht sich dies nicht? Denn wenn es nicht Bestandteil des Reisevertrages sei, müsste es doch dann noch ein Rücktritt sein und kein Abbruch, oder bin jetzt voll verwirrt?

    Klar bin ich für die zeitgerechte Anreise verantwortlich, dass steht außer Frage. Die Formulierung von tui wundert mich dann aber doch schon.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1374084598000

    Den bereits bestehenden Thread hat @kourion bereits verlinkt, daher schließe ich hier aus Gründen der Übersichtlichkeit ab!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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