Hallo zusammen,
ich war ganz begeistert als wir unseren Azoren-Urlaub bei TUI buchen konnten, da dieser Reiseveranstalter auch das "Zug-zum-Flug-Ticket" anbot. Dieser Aspekt war ausschlaggebend für unsere Buchung bei TUI. Pflichtgemäß haben wir am Reisetag eine Zugverbindung gewählt, die uns eigentlich locker die empfohlenen 2 Stunden vor Abflug zum Flughafen bringen sollte. Leider hatten wir mehrere Zugausfälle und mehrere Zugverspätungen an diesem Tag, so dass wir 5 Minuten nach Schließung des Check-In-Schalters am Flughafen ankamen. Wir haben uns dann sofort vor Ort an TUI gewandt, aber man bot uns nur die Möglichkeit kostenpflichtige Flüge am Abend (dafür hätten wir von Frankfurt nach Amsterdam fahren müssen) oder aber am nächsten Tag mit Zwischenstopp in Lissabon an. Da unser Reisebudget diese zusätzlichen Kosten nicht hergab, haben wir die Reise nicht antreten können. Wir haben uns an TUI gewandt, die uns erklärte, dass dieses Zug-zum-Flug-Ticket nicht Bestandteil des Reisevertrages sei. Auch das zuständige Amtsgericht Hannover würde in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Zug-zum-Flug-Ticket kein Bestandteil des Reisevertrages sei. Es gibt dazu mehrere Urteile, die vom Gerichten in anderen Bundesländern anders gesehen werden und zu denen es auch entsprechende Urteile zugunsten der Reisenden gibt.
Enttäuschend ist für uns, dass dieses Lockmittel "Zug-zum-Flug" (wer kommt schon wissentlich zu spät, um in Urlaub zu fahren...?) in keinen Zuständigkeitsbereich fällt? Keinerlei Kulanz, nichts. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
RF61