Um die Umbuchung zu rechtfertigen bedarf Bucher eines sogenannten wichtigen Grundes.
Ein solcher ist zum Beispiel die Streichung des Fluges seitens der Airline.
Es ist wunderlich, dass krswo jedoch scheinbar problemlos wieder auf den ursprünglichen Flughafen Dresden umbuchen konnte - wie also begründet Bucher die Maßnahme?
Seltsam ...
Rechtliche Aspekte:
Gibt es den betreffenden Flug am betreffenden Tag noch, liegt kein wichtiger Grund vor und die Umbuchung ist nicht berechtigt. Der Reisegast kann eine alternative Reise (mit denselben Parametern) buchen und den RV für evtl. Mehrkosten in Anspruch nehmen.
Mein dringender Rat:
Umgehend bei Bucher anrufen, die Änderung begründen lassen und die simple Frage stellen, weshalb man als Kunde zwar wieder auf Dresden umbuchen könne, das aber nur kostenpflichtig? Am besten mit Nachdruck ...