• SanMiguel64
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    geschrieben 1638347178524

    Wir buchen unsere Reisen noch „altertümlich“, also im Reisebüro. 2019 orderten wir die alljährliche Mallorcareise für 2020. Seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir mit DERTOUR. Ein weiterer ausschlaggebender Grund wieder bei DERTOUR zu buchen war, dass wir noch ein Guthaben von knapp 580,00 € hatten. Grund, die Mallorcareise im Sommer 2019 war ein absolutes Desaster. Hier zeigte sich DERTOUR noch recht zügig in der Bearbeitung und kulant im Ergebnis. Wir bekamen eine Gutschrift in Höhe von 580,00 €.

    Weil Mallorca im Sommer 2020 ein Corona Hochrisikogebiet war, wurde das nix mit dem Urlaub. Die Reisebranche verzeichnete auf Grund der Pandemie immense Verluste. Ergo zeigten wir uns solidarisch und forderten die geleistete Anzahlung, in Höhe von 630,00 €, nicht zurück. De facto heißt, dass wir gewährten dem Reiseveranstalter ein zinsloses Darlehn mit einem Gesamtvolumen aus Anzahlung und Gutschrift, in Höhe von 1.210,00 €.

    Im Spätherbst 2020 buchten wir dann wieder Mallorca für den Sommer 2021. Wir konnten nicht fahren. Grund diesmal, ich wurde kurz vor Antritt der Reise krank. Ein monetärer Verlust entstand weder dem Reiseveranstalter noch uns, weil alles mit einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt war. Inklusive der Anzahlung bekamen wir die Reisekosten innerhalb von 14 Tagen erstattet. Die Gutschrift, 580,00 €, verblieb jedoch als Guthaben auf unserem Kundenkonto.

    Ein Sauerländer gibt eben niemals auf. Weder bei dem Versuch am Schützenfestmontag, nach dem Schützenumzug, bei 38 Grad im Schatten, anne übervollen Bierbude Pilsken bestellen zu wollen, noch bei dem Versuch eine Reise zu machen. Also haben wir im Oktober unseren, jetzt nun fast mit einem traditionellen Charakter unterlegten Akt durchgezogen und buchten Mallorca 2022.

    Wir gingen davon aus, dass die zu leistende Anzahlung mit der vorliegenden Gutschrift verrechnet werden würde. Das Reisebüro teilte unsere Auffassung.

    Nun ja, was die einen denken, wird nicht zwingend von anderen umgesetzt. Es gibt eben Sachbearbeiter, die die Wasserpflanzen im Aquarium gießen. Wie sonst soll ich mir die nun folgende konfuse Vorgehensweise erklären?

    Die Anzahlung wurde abgebucht! Dann auf Grund meines berechtigten Einspruchs, mit dem Hinweis auf unser Guthaben und dem Vorwurf, dass eine Einzugsermächtigung nicht gleichzusetzen ist mit den klebrigen Fingern eines Messdieners, der Sonntags die Kirchenkollekte dezimiert, wieder zurückgebucht. Nur um sie, wenige Wochen später, per Mahnverfahren, neu einzufordern.

    Ich sollte erwähnen, dass der Anzahlungsrückbuchung, durch den Reiseveranstalter, eine Mail anhängig war. „Es tut uns leid, dass wir Ihr Guthaben nicht angerechnet haben. Wir haben den Fehler korrigiert und die Akontozahlung, mit dem heutigen Tage, an Sie zurück überwiesen.“

    Ich hatte die Mail noch nicht zu Ende gelesen, geschweige denn archiviert, als ich die 2. Mahnung … die Betonung liegt hier auf zweite …, im Briefkasten fand. 2. Mahnung??? Mal ganz davon ab, dass dem eingeleiteten Mahnverfahren jedwede Grundlage fehlte, auch weil das Reiseunternehmen eine Einzugserlaubnis hat. Warum also Mahnung und warum die zweite Mahnung? Wo war die Zahlungserinnerung, wo die erste Mahnung? Frau B. Leiterin der Buchhaltung von DERTOUR und ihren Stab war das Mahnverfahren ähnlich fremd, wie uns Sauerländern die Zeremonie mit Ostfriesentee. Ich bekam eine Frist von exakt 4 Tagen … hier liegt die Betonung ebenfalls auf einer Zahl, auf vier ... um den Betrag anzuweisen. Sollte ich das nicht tun, würden ohne weitere Ankündigung, rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet.

    Das liebe Freunde des geschriebenen Wortes betitelt der Reiseveranstalter, DERTOUR in Vertretung von Frau B. mit einem „kleinen Versehen“. Ein „kleines Versehen“ also. Ist das das Synonym für: „Ich bin zu ..., meine Arbeit korrekt zu erledigen!“ Das „kleine Versehen“, kann für mich unabsehbare, negative Folgen haben. Sollte ein Schuldner die zweite Mahnung ignorieren, dann darf der Gläubiger das der Schufa melden und das liebe Anhänger der sauberen Kreditwürdigkeit, das war es dann erst mal mit dem einwandfreien, finanziellen Leumund.

    Ich habe mich per E-Mail über diese Vorgehensweise beschwert … Ergebnis: Nichts! Keinerlei Reaktion!

    Ich habe versucht mich telefonisch zu beschweren. Ergebnis: Die Verantwortliche Frau B. wird abgeschottet. Der Dame ist es möglich, mit mir in Kontakt zu treten. Mir aber wird es unmöglich gemacht, mit ihr in Kontakt zu treten. Ich räume ein, dass ich am Telefon ein wenig lauter geworden bin und meine anerzogene Freundlichkeit vergessen habe. Aber die Vorgehensweise könnte immerhin weitreichende Folgen für mich haben. … Ergebnis: Nichts! Wieder keinerlei Reaktion!

    Ich habe mich per Einschreiben Rückschein und großzügiger Fristsetzung beim CEO von DERTOUR beschwert … Ergebnis: Nichts!

    Ich habe mich über die sozialen Medien per PN beschwert. Ergebnis: „Leider ist eine Bearbeitung nicht möglich ...“ Also wieder: Nichts!

    Nun werde ich die sozialen Medien nutzen, um diesen Bericht zu publizieren. Zusätzlich werde ich ihn auf „holidaycheck“ veröffentlichen. Des Weiteren habe ich Anfragen an diverse Verbrauchermagazine geschickt und um eine Berichterstattung gebeten.

    Letztendlich werde ich doch, durch das ignorante Verhalten von DERTOUR, dazu gezwungen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1638347603163 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo San Miguel64,

    zu Dertour geht's hier entlang - hier klicken

    Bitte sei so freundlich und kopier dein Posting dort hinein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1638349151312

    Richtiger Hinweis, Danke Kourion -- San Miguel64 sei so gut kopiere den Beitrag dort hinein--verschieben kann ich ihn leider in diesem Fall nicht (1.Beitrag, neuer Thread)

    Und damit machen wir hier auch zu

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