@sokrates sagte:
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
Hallo , noch mal bitte , verstehe ich dann vieleicht. Wenn der RV von sich aus (wäre clever) einen Gutschein auf drei Jahre Gültigkeit ausstellt ,wann könnte ich dann eine Barauszahlung erlangen? Danke