danke Günter
Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.
danke Günter
Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.
Idealerweise sollte der Gutschein eingelöst, bzw. abgeurlaubt sein vor der evtl. Insolvenz des jeweiligen RV.
Aber auch dann ist dein Gutschein versichert.
Schließlich ist ja letztlich jeder TC Kunde, Öger u. Bucher Urlauber entschädigt worden.
Ein Gutschein ist mindestens 3 Jahre gültig. So sieht es doch der Gesetzgeber vor. Oder?
vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:
Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.
Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.
Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?
Gerechnet werden muss dann aber ab Ende des Jahres. Und ich wage zu bezweifeln das es rechtlich ok ist diese auf ein Jahr zu begrenzen. Annahme das eine Person nächstes Jahr zb durch eine op nicht reisen kann. Oder schlichtweg nicht will. Oh man da werden bei vielen die Gerichte glühen.
XXXAlso den Link brauchen hier sicher nicht, lass das bitte sein, gelöschtXXX
Ich hoffe das die ganze Sache bald ausgestanden ist bleibt alle gesund
@jlechtenboehmer sagte:
Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !
Ja schon klar , aber wenn der Gesetzgeber Gutscheine zulässt, wird er dann die Barauszahlung auch verhindern, sonst macht es doch keinen Sinn.
Derzeit werden durch unsere Politiker so viele Rechtsbeugungen begangen, da ist die Geschichte mit dem Gutschein nur ein "F urz".
Rechtlich musst du überhaupt keinen Gutschein akzeptieren und kannst auf sofortige Rückzahlung bestehen.
Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!