• reisefux99
    Dabei seit: 1284508800000
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    geschrieben 1585582950250

    danke Günter

    Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.

  • altlöwin63
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    geschrieben 1585584131687

    Idealerweise sollte der Gutschein eingelöst, bzw. abgeurlaubt sein vor der evtl. Insolvenz des jeweiligen RV.

    Aber auch dann ist dein Gutschein versichert.

    Schließlich ist ja letztlich jeder TC Kunde, Öger u. Bucher Urlauber entschädigt worden.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • andi2601
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    geschrieben 1585587025244

    Ein Gutschein ist mindestens 3 Jahre gültig. So sieht es doch der Gesetzgeber vor. Oder?

  • Wülfi71
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    geschrieben 1585588569986 , zuletzt editiert von Wülfi71

    vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:

    Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.

    Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • wuppiandre
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    geschrieben 1585589304163

    Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1585589521977

    @wuppiandre sagte:

    und warum sollte der RV da mitspielen?

    Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • andi2601
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    geschrieben 1585589598570 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Gerechnet werden muss dann aber ab Ende des Jahres. Und ich wage zu bezweifeln das es rechtlich ok ist diese auf ein Jahr zu begrenzen. Annahme das eine Person nächstes Jahr zb durch eine op nicht reisen kann. Oder schlichtweg nicht will. Oh man da werden bei vielen die Gerichte glühen.

    XXXAlso den Link brauchen hier sicher nicht, lass das bitte sein, gelöschtXXX

    Ich hoffe das die ganze Sache bald ausgestanden ist bleibt alle gesund

  • wuppiandre
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    geschrieben 1585589919525

    @jlechtenboehmer sagte:

    Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !

    Ja schon klar , aber wenn der Gesetzgeber Gutscheine zulässt, wird er dann die Barauszahlung auch verhindern, sonst macht es doch keinen Sinn.

  • Candecor
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    gesperrt
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    geschrieben 1585589933471 , zuletzt editiert von Candecor

    @andi2601 "

    Derzeit werden durch unsere Politiker so viele Rechtsbeugungen begangen, da ist die Geschichte mit dem Gutschein nur ein "F urz".

    Rechtlich musst du überhaupt keinen Gutschein akzeptieren und kannst auf sofortige Rückzahlung bestehen.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • vonschmeling
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    geschrieben 1585590031269

    Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".

    Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.

    Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt :no_mouth::fearful:...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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