• Roseula
    Dabei seit: 1208649600000
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    geschrieben 1579342070332 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei. Dort angekommen, haben wir die Leistungen das COOEE nicht erhalten, weil wir über FTI, sprich BigXtra als Veranstalter gebucht haben und die besonderen Leistungen nur über ITS buchbar sind. Nachdem ich mich vom Urlaubsort sofort mit Holidaycheck in Verbindung gesetzt habe, bekam ich per Mail die Antwort, ich solle mich an den Veranstalter bzw. Reiseleiter von FTI wenden, Holidaycheck sei aus dieser Geschichte raus, sie agieren nur als Vermittler. Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.

    Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1579344023388 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, bei HC steht nichts von COOEE, dieses ist nur über einen der DER Tour Reiseveranstalter buchbar.

    Daher auch der Preisunterschied

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1579346366725 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @roseula sagte:

    Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.

    Sicher ist der Vermittler Erfüllungsgehilfe, ich kann allerdings keine Pflichtverletzung erkennen.

    HC erstellt in diesem Fall das Angebot nicht und ist also auch nicht auf Schadenersatz wegen mangelnder Erfüllung in Anspruch zu nehmen.

    Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

    Nein - siehe oben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1579366212708

    Musste erst mal recherchieren, was COEE überhaupt bedeutet... Welche Leistungen hast Du denn konkret nicht bekommen? Kostenloses WLAN? Die Ausstattung des Hotels dürfte sich ja nicht geändert haben und auf die digitale Werbeschleuder kann man doch sicher gut verzichten, oder?

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1579366992447 , zuletzt editiert von Ahotep

    Wie HABERLING richtig schrieb, COOEE erhält man wenn man a) mehr bezahlt und b. über DER Tour Veranstalter bucht (Jahn Reisen, ITS, Meiers. KUONI). Dies gilt also nicht für BIGXtra, also FTI. Und HC ist das Reisebüro, welches beide Arten vermittelt. Wohl die Beschreibung falsch gelesen und falsch gebucht......

    Hier mal die Beschreibung COOEE für das CWSB klick

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1579369510888 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich seh das auch so-- Cooee(=Hotel- Marke von DER) bedeutet nicht in jedem Fall Cooee "Volleistung"

    Im Zweifel kommt es auf die -- in diesem Fall Fremdveranstalter (wie BIG Extra) an- konkret , welche Leistungs-Verträge für den Kunden sie beim Einkauf des Hotels vereinbart haben. *

    Das ist in vielen anderen Fällen - nicht nur bei Cooee* auch so -BIG Xtra ist die Billigmarke von FTI- daran wirds wohl hängen, meine Vermutung: Günstiger eingekauft.

    Ich hab mir das auch nochmal kurz angeschaut-

    Ich kann bei der BIG Beschreibung zum Caribbean World nirgendwo erkennen, dass dieses Cooee dort-- mit weiteren Inklusivleistungen in Verbindung gebracht werden kann.Auch nicht mit Bonus WLAN.

    Ich habs das Kollegen vom Reisebüro dennoch vor ein paar Stunden nochmals zum Lesen gegeben.

    Sie werden das sicher gerne nochmal anschauen-- und ggf auch reagieren.Alles andere würde mich überraschen:smirk:

    *Cooee Hotels sind nur mit dem Label Cooee "gebrandet" , Eigentümer der Hotels sind Groups oder eben Gesellschaften , auch Privatpersonen.

    Sie sind nicht im Eigentum von DER (REWE Touristik ) also auch nicht ITS. Daher sind den Inhabern(!) Fremdverträge mit individueller Ausgestaltung natürlich auch erlaubt.Nur zur Erklärung .

  • vonschmeling
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    geschrieben 1579372343585 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @roseula sagte:

    Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei.

    Ich vermute, die Beschwerde zielt auf diesen Teil der Schilderung.

    Bei der Befassung mit der Marke COOEE kann durchaus der Eindruck entstehen, es sei eine Hotel und nicht etwa eine Veranstalter spezifische. Es ist auf den ersten Blick jedenfalls nicht zu erkennen, dass auch andere Konzepte von anderen Veranstaltern unter ein und demselben Dach angeboten werden - wobei das je keine Erfindung mit einem bestimmten Namen ist / sein muss.

    Vielmehr ist es weit verbreitet, dass einzelne Veranstalter gewisse Abweichungen bei den Hotelleistungen aufweisen, die in der Leistungsbeschreibung spezifiziert werden - und entsprechend zu beachten sind.

    Roseula hat also kein "COOEE Hotel" gebucht wie ursprünglich angenommen, sondern der geringere Preis des FTI Angebots hatte den Haken, dass COOEE eine REWE Marke ist und daher eben die Leistungsbeschreibung von FTI heranzuziehen war und nicht die der REWE Produktionen.

    Insofern handelt es sich auch nicht um eine Minderleistung, es wurde schlichterdings ein abweichender Leistungsumfang gebucht.

    Wer auch immer "man" ist (" ... sagte uns, es sei ohnehin ein COOEE Hotel") hat zweifellos eine zumindest unvollständige Auskunft erteilt.

    Leider besteht dessen unbeachtlich kein Minderungsanspruch, ausgenommen etwa man verfügte über eine schriftliche Zusicherung der Leistungen über die unter dem FTI Angebot beschriebenen hinaus.

    Es ist natürlich nur dann ein Minderungssanspruch anzunehmen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt wurden.

    Das Kriterium war nicht etwa, dass COOEE nicht erwähnt wurde im Reisevertrag, sondern dass dort eben bestimmte Leistungen nicht aufgeführt waren, die im COOEE Konzept zu beanspruchen gewesen wären.

    Edit:

    Sorry, Günter ... ich hab das freshup vergeigt und dem Grunde nach deine Aussage nochmal in anderen Worten wiederholt.

    Man kann da sicher nochmal draufgucken, das wird aber imho am mangelnden Anspruch nichts ändern.

    Ferner war die Reise ohnehin preiswerter als sie z.B. bei einem REWE Veranstalter gewesen wäre (siehe Beispiel von HABERLING).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Roseula
    Dabei seit: 1208649600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1579531807921

    danke für die vielen Beiträge. Nun muss ich doch noch einmal zu diesem Thema was sagen. Wir waren im letzten Jahr mit ITS in einem COOEE-Hotel. Bei ITS kann man auch die besonderen Leistungen nachlesen und buchen. Für die Reise nach Ägypten haben wir dann bei HC gebucht, weil uns von da gesagt wurde, es ist auch ein COOEE-Hotel. Eine Bestätigung über "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay"haben wir auch von HC bekommen. Die besonderen Leistungen sind im Konzept von COOEE beschrieben, wir haben auch einen höheren Preis bezahlt. Vergleiche konnten wir ziehen, weil Freunde von uns das Hotel in der gleichen Zeit gebucht haben. Es ist bloß blöd, wenn man schon mal die Leistungen eines COOEE genießen konnte und dann auf so eine Masche beim nächsten Mal herein fällt. Wir hatten mit den guten Erwartungen gebucht und nahmen an, dass es auch wieder was Besonderes sein wird. Vielleicht hätten wir uns auch vorher bei FTI erkundigen müssen, aber man wird erst nach einem Reinfall schlauer. Uns ärgert einfach, dass ein Reisebüro sich mit fremden Federn schmückt, ein Hotel als dieses o. erwähnte uns bestätigt und dann sagt, ätsch, ich bin nur der Vermittler, wendet Euch an den Veranstalter. Wir haben vom Reiseleiter eine Bestätigung bekommen "Die gebuchte Leistung (COOEE) nicht über FTI Group verfügbar.Die Leistung nicht erhalten" Damit hat er wohl auch recht. Mittlerweile hat mir HC geschrieben und mitgeteilt, dass diese Missverständniss an das Touristik Team weiter gegeben wurde, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1579534825633

    Was wären denn die besonderen Leistungen gewesen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1579538683538 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Roseula

    Warum muss das immer gleich eine "Masche" sein? Du hättest ja bei HC auch über ITS oder ein anderes Reweprodukt buchen können, insofern hat ja der Vemittler null und nüscht davon, dir etwas zu sagen von dem er genau weiß, dass es nicht zutrifft.

    Sollte die Aussage so getroffen worden sein, handelt es sich um eine Fehleinschätzung - und irren ist bekanntlich menschlich.

    Ferner sind solche Aussagen, bei entsprechender Wichtigkeit für den Reisenden, von ihm noch einmal zu prüfen (nennt sich Mitwirkungspflicht).

    Aus meiner Sicht besteht daher gegenüber dem Vermittler kein Anspruch auf Kompensation.

    Vielleicht zeigt er sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kulant - allerdings ist eine Reisepreisminderung von 15% imho illusorisch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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