@roseula sagte:
Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei.
Ich vermute, die Beschwerde zielt auf diesen Teil der Schilderung.
Bei der Befassung mit der Marke COOEE kann durchaus der Eindruck entstehen, es sei eine Hotel und nicht etwa eine Veranstalter spezifische. Es ist auf den ersten Blick jedenfalls nicht zu erkennen, dass auch andere Konzepte von anderen Veranstaltern unter ein und demselben Dach angeboten werden - wobei das je keine Erfindung mit einem bestimmten Namen ist / sein muss.
Vielmehr ist es weit verbreitet, dass einzelne Veranstalter gewisse Abweichungen bei den Hotelleistungen aufweisen, die in der Leistungsbeschreibung spezifiziert werden - und entsprechend zu beachten sind.
Roseula hat also kein "COOEE Hotel" gebucht wie ursprünglich angenommen, sondern der geringere Preis des FTI Angebots hatte den Haken, dass COOEE eine REWE Marke ist und daher eben die Leistungsbeschreibung von FTI heranzuziehen war und nicht die der REWE Produktionen.
Insofern handelt es sich auch nicht um eine Minderleistung, es wurde schlichterdings ein abweichender Leistungsumfang gebucht.
Wer auch immer "man" ist (" ... sagte uns, es sei ohnehin ein COOEE Hotel") hat zweifellos eine zumindest unvollständige Auskunft erteilt.
Leider besteht dessen unbeachtlich kein Minderungsanspruch, ausgenommen etwa man verfügte über eine schriftliche Zusicherung der Leistungen über die unter dem FTI Angebot beschriebenen hinaus.
Es ist natürlich nur dann ein Minderungssanspruch anzunehmen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt wurden.
Das Kriterium war nicht etwa, dass COOEE nicht erwähnt wurde im Reisevertrag, sondern dass dort eben bestimmte Leistungen nicht aufgeführt waren, die im COOEE Konzept zu beanspruchen gewesen wären.
Edit:
Sorry, Günter ... ich hab das freshup vergeigt und dem Grunde nach deine Aussage nochmal in anderen Worten wiederholt.
Man kann da sicher nochmal draufgucken, das wird aber imho am mangelnden Anspruch nichts ändern.
Ferner war die Reise ohnehin preiswerter als sie z.B. bei einem REWE Veranstalter gewesen wäre (siehe Beispiel von HABERLING).