• paetke18
    Dabei seit: 1458950400000
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    geschrieben 1569402705577

    @wirwolleninurlaub sagte:

    Mal eine Frage (auch wenn Sie für manche dumm erscheint):

    Hat Öger/Bucher Deutschland GmbH auch Insolvenzantrag gestellt oder sind die jetzt automatisch mit drin?

    Ich frage nur, ob ich dann auch jetzt schon gleich den Antrag an die Versicherung ausfüllen kann.

    Danke

    Ja, Öger/Bucher hat Insolvenz angemeldet.

  • R1P
    Dabei seit: 1569225801879
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    geschrieben 1569402709806

    @murat1977 sagte:

    Hallo,

    Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung.

    Rücksprache mit der Versicherung vorher halten, kann vorkommen das Sie nicht alles bezahlen.

  • pixy
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    geschrieben 1569402845304

    Ich hörte gerade von meiner Verwandtschaft, dass ihre gebuchte Reise (Öger Tours in die Türkei) soeben abgesagt wurde.

    Hinflug 07.10. Schönefeld

  • paetke18
    Dabei seit: 1458950400000
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    geschrieben 1569402854420

    Der Versicherungsträger hat gegenüber dem Deutschen Reiseverband (DRV) bestätigt, alle Kosten für die vereinbarten Leistungen mit Hotels und Fluggesellschaften zu übernehmen. Das bedeutet, dass Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund haben, Urlauber aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Reiseveranstalters zur Kasse zu bitten, heißt es in einer Mitteilung des DRV. 

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/25/cook-zurich-versicherung-sagt-kostenuebernahme-zu/

    Das bringt den Betroffenen vor Ort wohl aber leider auch nichts, wenn sie vom Hotelier die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen :cry1:

  • Frieda1804
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    geschrieben 1569403067961

    @pixy, wuren deine Verwandten perm Mail benachrichtigt?

  • Sense82
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    geschrieben 1569403099076

    Neckermann hat noch keine Insolvenz angemeldet....

    Thomas Cook meldet Insolvenz an

    Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September 2019 einen Insolvenzantrag eingereicht. Zunächst werden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt werden. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, wird in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.

    Der reguläre Geschäftsbetrieb ist eingestellt, jeglicher Verkauf von Reisen aus dem Portfolio der Thomas Cook-Veranstalter ist gestoppt. Dazu zählen: Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin.

    Wir sind derzeit im Austausch mit dem Auswärtigen Amt, dem Reiseinsolvenzversicherer und weiteren Partnern, mit dem Ziel, eine geordnete Rückführung der Gäste zu ermöglichen.

    Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag .de wenden.

    Der Veranstalter Aldiana ist hiervon nicht betroffen.

    https://www.bucher-reisen.de/

  • ergolux
    Dabei seit: 1429833600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1569403123369

    Wo kam die Info denn her?

    Vom Veranstalter?

  • pixy
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    geschrieben 1569403162742

    Sie haben einen Anruf vom Reisebüro bekommen.

  • yamaha1983
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    Beiträge: 105
    geschrieben 1569403183385

    @murat1977 sagte:

    Hallo,

    Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung.

    Zitat von der kaera seite...

    Kein Versicherungsschutz besteht für z.B.

    • Versicherungsprämien von Reiseschutz
    • Rechtsanwaltskosten
    • Kreditkartengebühren
    • Portokosten und sonstige Auslagen

    Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB

    Würde die persönliche zahlung des zimmers im hotel als sonstige auslagen sehen...(meiner Meinung nach)

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1569403232453

    Meine Neckermann Reise wurde noch nicht storniert.

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