• Malini
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    geschrieben 1449325178000

    miner18101:

    Auflösung, Liquidation und Löschung einer GmbH

    Bitte lesen!

    Warum tust du es dann nicht?   :frowning:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1449325592000

    Bin mir nicht sicher, ob da der Nick nicht Programm ist, denn auch der letzte, der bestehenden Anwälte, sollte das mal irgendwo mitbekommen haben...

  • Mam62
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    geschrieben 1449325689000

    Sollte, Doc, sollte....

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1449325932000

    @doc

    Jaaa, diesen Gedanken teile ich mit dir...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Khuk_Khak
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    geschrieben 1449326788000

    Habe mir nun einige der Beiträge durchgelesen, bin aber nicht schlüssig geworden.

    Ja, viele hier machen sich die Mühe und versuchen, das Geschehen als Hilfsanwälte mit ergoogeltem Pseudowissen zu erklären, aber das reicht mir nicht wirklich aus.

    Ich habe schon einige GmbH's ordentlich abgewickelt - liquidiert. Diese hatten aber keinen laufenden Geschäftsbetrieb und es ging einzig um die Verteilung von Guthaben und Vermögen der Gesellschaften bzw. darum, die GmbH-Hüllen zu löschen.

    Eine Liquidation in einem laufenden Geschäftsbetrieb hat ein "Gschmäckle" und ist weder üblich noch kommt dies sonderlich oft vor. Keine funktionierende Firma liquidiert sich mal so nebenbei aus heiterem Himmel, und behauptet dazu, dass es keine finanziellen Probleme gibt.

    So wie hier, laufende Aufträge, Bestellungen usw zu stornieren und gleichzeitig keine Rückzahlungen bereits erhaltener Zahlungen zu leisten stimmt mich nachdenklich.

    Mein Augenmerk als Betroffener wäre hier, mich an die Insolvenz-Versicherung des Veranstalters zu wenden und Ansprüche anzumelden, da keine Begleichung durch das Unternehmen zu erwarten ist. Damit kommt die Versicherung in die Pflicht, eine eventuelle Nichtzahlung zu begründen. ;-)

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1449327436000

    Die Versicherung ist erst in der Pflicht, wenn ein Insolvenzverfahren - von wem auch immer beantragt wurde.

    Über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird sie keine Angaben machen können, wie auch.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1449327571000

    @Khuk-Khak

    Was der eine oder andere ja nun schon getan hat. Siehe @Lothar Stange: Die Gesetzgebung ist schon so, dass sie in diesem Falle den Verbraucher umfassend schützt. Desweiteren habe ich bei der Versicherung angerufen und auch dort hat man mir bestätigt, dass die Versicherung/Sicherungsschein zahlt, wenn MediWelt zahlungsunfähig oder insolvent ist

    Und wie @Mam schreibt - zum letzten Punkt gibt's bisher keine Aussage.

      

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • london1979
    Dabei seit: 1205798400000
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    geschrieben 1449327983000

    Vielen Dank für diesen hilfreichen Rat! Am Montag geht das Schreiben an die Versicherung raus.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449328177000

    @Khuk_Khak

    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

    In Teilen folge ich deiner Ausführung.

    Allerdings ist dieses Forum nicht zur Rechtsberatung befugt und solltest du mit deinen Äußerungen hinsichtlich "googlender Hilfsanwälte" wohl eher etwas Zurückhaltung üben.

    Keiner hat sich angemaßt, als Schöffe oder Sachbearbeiterin einer Rechtsabteilung überobligatorisch bewanderten Rat geben zu wollen (fehlt mir auch nicht!), gleichsam finden sich unter den Foris durchaus Diskussionsteilnehmer, die Grundzüge des Forderungsmanagements nicht unbedingt mühsam ergooglen müssen.

    Das nur dazu ...

    Über die Umstände der Liquidation ist zudem sehr wenig bekannt, deshalb habe ich mehrfach bekannt, Spekulationn bewusst vermeiden zu wollen (eine solche ist auch ein G´schmäckle!).

    Ich stimme allerdings insofern zu, dass die Methode keine besonders übliche ist und - wenn jemand schon etwas tun will! - die Forderungsaufstellung an die Versicherung die sinnhafteste Maßnahme darstellt.

    Der User Lothar Stange hat sich als Betroffener eigenmächtig mit dem Thema befasst und aus seiner Sicht um Moderation bemüht. Das finde ich durch und durch positiv.

    Der User miner hingegen überrascht mit haarsträubenden Mumpitz, der Gegenreden geradezu erzwingt! Nehmen wir zum Besten des Berufsstandes an, dass er nichts von dem verstanden hat, was ihm sein Anwalt vortrug, so stehenlassen kann man die wiedergegebenen Dinge jedoch nicht.

    Zu genau diesem Austausch ist die Forenebene gedacht - und nicht als Nachschlagewerk "how to deal with".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Khuk_Khak
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    geschrieben 1449329557000

    @mam62

    Ich darf dich hier korregieren. Nicht erst die Insolvenz begründet einen Anspruch. Es reicht die Nichtzahlung des Veranstalters nach Nichterbringung der Leistung - die Versicherung wird hier in Vorleistung gehen, wenn begründeter Verdacht auf eine Isolvenz(verschleppung) besteht.

    @Kurion

    Gut zu wissen für die Geschädigten, dass die Versicherung wirklich besteht. 

    @vonschmeling

    A) Was möchtest du mir mit deinem ausfühlichen Post mitteilen?

    B) Forderungsmanagment und Rückerstattung von geleisteten Zahlungen sind wohl zwei Stiefel, die nicht wirklich zueinander passen - sonst würde ich den Gläubigern empfehlen, ihre Forderungen an ein Factoringunternehmen zu verkaufen :-) 

    Ich hoffe mal, dass das jetzt nicht überobligatorisch war und auch kein Mumpitz

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