Ich finde es belustigend, über die Eingangsbestätigung einer Email zu sinnieren, wo doch die einzig probate Methode die von Sokrates eben erwähnte sein kann ...?!
Im Übrigen sind die Haltungen von Belustigung bis zu einigermaßen ausgeprägter Beratungsresistenz der Grund dafür, weshalb es überhaupt "Predigten" geben muss.
Jeder Jurist, der sich mit deiner Causa befassen soll wird im Brustton der Überzeugung sagen "Da kann man selbstverständlich was machen", ein paar ehrliche werden hinzufügen "Ob´s jedoch was bringt ist eine andere Frage...".
Aber chapeau, dass du der Angelegenheit belustigende Aspekte abringen kannst!
Egal ob Email erhalten oder nicht: Forderung aufstellen, Belege beifügen und per Einschreiben mit Rückschein an die angegebene Adresse senden.
Natürlich kann man das ganze auch per Email vorab übermitteln, ein im Falle eines Rechtsstreits belastbarer Beleg für den Erhalt ist eine Lesebestätigung jedoch nicht.