• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449514162000

    @Octopus_nrw

    Ich finde es belustigend, über die Eingangsbestätigung einer Email zu sinnieren, wo doch die einzig probate Methode die von Sokrates eben erwähnte sein kann ...?!

    Im Übrigen sind die Haltungen von Belustigung bis zu einigermaßen ausgeprägter Beratungsresistenz der Grund dafür, weshalb es überhaupt "Predigten" geben muss.

    Jeder Jurist, der sich mit deiner Causa befassen soll wird im Brustton der Überzeugung sagen "Da kann man selbstverständlich was machen", ein paar ehrliche werden hinzufügen "Ob´s jedoch was bringt ist eine andere Frage...".

    Aber chapeau, dass du der Angelegenheit belustigende Aspekte abringen kannst!

    @all

    Egal ob Email erhalten oder nicht: Forderung aufstellen, Belege beifügen und per Einschreiben mit Rückschein an die angegebene Adresse senden.

    Natürlich kann man das ganze auch per Email vorab übermitteln, ein im Falle eines Rechtsstreits belastbarer Beleg für den Erhalt ist eine Lesebestätigung jedoch nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • morenofe
    Dabei seit: 1449446400000
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    geschrieben 1449514834000

    Auch unter dem neuen Account findet miner18101 noch immer nicht den Button Beitrag verfassen

    @Octopus_nrw

     

    Belustigend finde ich nur Ihren Kontra ,

    mehr auch nicht

    haben Sie bei Mediwelt Reise GmbH gebucht und im vorab Bezahlt?

    JA oder Nein?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449515573000

    @morenofe

    Einschreiben

    Es geht dabei überhaupt nicht um die Anwort - der Rückschein ist lediglich der Beleg, dass die Dokumente den Empfänger erreicht haben.

    Ggf. braucht man so etwas bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

    Mahnbescheid

    Du kannst diesen übrigens auch gleich morgen beantragen, da sich bis Do an der Situation nicht das Mindeste ändern wird - und an deiner Position gegenüber dem Unternehmen i.L. leider auch nicht, außer dass du auf den Kosten sitzenbleibst wenn die MediWelt sich als zahlungsunfähig erklärt.

    Sowieso wird die Dauer zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels vermutlich ohnehin länger brauchen als der Sondierungsvorgang durch den Liquidator und landet dein Mahnbescheid genau auf derselben Insolvenzliste wie die direkt übermittelten Forderungen.

    Ein Examen summa cum laude hilft dabei leider auch nicht ... ;)

    Ach und ja - wie den Beiträgen zu entnehmen ist, ist Octopus_nrw offenbar persönlich betroffen.

    Ich nicht - was vermutlich eher die Frage war. Es ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahmen an dieser Diskussion, der ein oder andere Betroffene ist vielleicht ja sogar ganz froh über eine "neutrale" Stimme?

    Zu den Forenregeln

    Die Anrede in der community ist das "Du", unnötige Zitate bitte im Sinne der Übersicht vermeiden ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449517497000

    Um mal relevante Informationen aus dem Kontext zu isolieren:

    Bei entsprechendem Verzug kann ein jeder Gläubiger einen Mahnbescheid gegen den Schuldner (hier: MediWelt Reisen) erwirken.

    Üblicherweise wird allerdings die Dauer zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels (ohne den erst einmal gar nichts passiert!) erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als sie dem Liquidator für seine Entscheidung zur Verfügung steht.

    Mündet das Verfahren in einer Insolvenz ist die Forderung via Mahnbescheid eine x beliebige auf der Liste der Massegläubiger.

    Selbstverständlich steht der Kundengeldabsicherer nicht für die durch solch unnütze Maßnahmen verursachten Kosten ein, auf ihnen bleibt man ergo ggf. sitzen.

    Vielleicht kann dies dem ein oder anderen Betroffenen bei der Entscheidung pro oder kontra einer solchen Maßnahme dienen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1449528318000

    vonschmeling

    editiert

     Lothar: Bitte antworte doch auch per PN, privates gehört hier nicht rein, danke

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1449557451000

    Es wäre schade um Betroffene die einfach nur Hilfestelung suchen und an einer sachlichen Abwicklung interessiert sind...

    ...aber vielleicht sollten wir einfach mal "schweigen" und "ein paar Leute mal so richtig mit ihrem Mumpitz auf die Schnauze fallen lassen!"

    Wer nicht hören will, muß auch einmal fühlen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1449563462000

    Genau, das sollte man mal machen, denn einige hier im Forum sind wirklich beratungsresistend und nehmen keinerlei Ratschläge an, wissen aber alles besser.

    Wenn ich auch weiterhin lese, dass Anwälte eingeschaltet werden sollen, dass man Mahnverfahren beantragen will und, dass das Geld in Ankara sich befindet usw., dann geht mir schon die Hutschnur hoch. Das durch solche Maßnahmen die ganze Angelegenheit verzögert wird, geht wohl nicht in deren Schädel rein, denn diese ganzen Verfahren müssen ja auch abgearbeitet werden und es bringt überhaupt nichts. Solange der Liquidator sich noch keine Übersicht verschaft hat, kann überhaupt keine Aussage über eventuelle Vermögenswerte gemacht werden. Lasst den Mann seine Arbeit machen und wenn ihr dann nicht einverstanden seit, könnt ihr immer noch klagen. Wartet mal die 3 - 4 Wochen ab, denn darum hat er ja gebeten. Das Geld kommt, so oder so !!!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1449564495000

    Wobei allerdings ausdrücklich festzuhalten ist, daß es selbstverständlich jedermanns gutes Recht ist, sich z.B. Rechtsberatung zu holen und den Rechtsbeistand ggfs. tätig werden zu lassen...

    ...allerdings befinden sich diese Leute gründlichst auf dem Holzweg wenn sie glauben, daß dadurch etwas beschleunigt (im Gegenteil!) oder zusätzlich abgesichert wird. Desweiteren sollten diese user sich mal die Frage stellen, auf welcher aktuellen(!) Grundlage sie denn gedenken einen RA tätig werden zu lassen. Desweiteren die Frage nach der Bezahlung des RA...es reicht nicht eine RSV zu haben, diese muß dem Vorhaben auch bestätigt folgen - und hier stellt sich die Frage, auf welcher (aktuell) rechtlichen Grundlage sie dies tun sollte.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1449567136000

    Das Recht sich Rechtsberatung einzuholen will ich auch keinem absprechen. Um eine Rechtsauskunft zu bekommen , kann ich auch zu einer Verbraucherzentrale gehen, auch da kann ich mein Anliegen vorbringen und bekomme Beratung.

    Meiner Meinung nach kann auch ein Anwalt nur einen Brief schreiben und meine Ansprüche geltend machen. Das kann ich auch selber und hab ich auch gemacht. Bislang liegt keine Straftat vor. Selbst für ein gerichtliches Mahnverfahren brauche ich keinen Anwalt, dass könnte ich sogar online einreichen.

    Aber tut das im jetztigen Augenblick nötig?

    Ungeduld ist im Moment ein schlechter Berater.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1449599142000

    Es ist ganz gleich, von wem man sich fachlichen Rat einholt - man muss auch bereit sein ihn anzunehmen!

    Außerdem predige ich nicht, dass beim gegenwärtigen Stand der Dinge ein Anwalt auch keine Berge versetzen wird, ich stelle es lediglich fest. Was er mit dieser Info anfängt ist jedem selbst überlassen, allerdings fühle ich für meinen Teil mich besser damit, Betroffene auf die möglichen finanziellen Risiken hingewiesen zu haben.

    Aus meiner unmaßgeblichen Sicht jedenfalls ist es ein klassischer Fall von gutem Geld schlechtem hinterhergeworfen und haben die meisten wohl auch eine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung vereinbart.

    Übrigens ist der Mahnbescheid per se gebührenpflichtig, auch wenn man ihn direkt beim Amtsgericht beantragt.

    Bitte macht euch ebenfalls bewusst, dass der Liquidator (ein junger Anwalt aus Düsseldorf) im Sinne aller Betroffenen agiert und nicht etwa nur die Interessen des Unternehmers vertritt. Möglicherweise hilft euch das, seine Bitte um Geduld als das zu sehen was sie ist: Eine Aufforderung von allgemeinem Interesse und keineswegs eine Schutzmaßnahme pro MediWelt Reisen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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