@mabysc sagte:
Wir wurden noch nie auf so etwas hingewiesen und früher haben wir immer per RB gebucht.
Früher, früher ... früher gab´s auch noch keine Autos ( aber schon "Reisebüros" ). Was zählt ist das hier und jetzt!
@ginus sagte:
Das ist einfach so. Dabei war das sicher mal bei der Ausbildung zu erlernen?
Ehrlich gesagt bin ich mir da gar nicht so sicher. Habe den "Rahmenlehrplan" der IHK nicht im Kopf, aber Mietwagen dürfte da kaum oder gar nicht auftauchen. Dafür dürfen sich die Azubis mit dem Auswendiglernen aller ICE-Bahnhöfe beschäftigen die sie dann bei einer x-beliebigen Zugfahrt in der richtigen Reihenfolge aufsagen dürfen. Das könnte man zwar innerhalb von Sekunden nachgucken, aber nein, sowas muss ja "gelernt" werden.
Ist halt typisch deutsche Bürokratie bei den Kammern. ( ... und steht auf einem anderen Blatt )
@ginus:
Ich stimme zu, die gängige Konstruktion bei den Selbstbehalten ist regelmäßig Vorlage vor Ort und Ausgleich innerhalb weniger Tage ( glaubt man ja regelmäßig nicht, klappt aber tatsächlich innerhalb von zwei, drei Werktagen ) daheim in Deutschland vom Anbieter des Mietwagens ( Veranstalter / Broker )
Bei den weiteren inkludierten Leistungen kommt´s regelmäßig auch auf den Anbieter in Deutschland aber auch auf die Mietwagenfirma vor Ort an. Das ist eigentlich bei jedem ein wenig anders. Mal ist was dabei, manchmal auch nicht. Das wird mit dem Kunden auch entsprechend durchgegangen. Will er z.B. für ´ne Woche Mietwagen X und seine Frau will mitfahren, da kann es sein das Anbieter A 200,- EUR kostet und 5 EUR pro Tag für den Zweitfahrer haben will und Anbieter B kostet 219,- EUR und hat den Zweitfahrer bereits inkludiert. Also wird ihm Anbieter B vorgeschlagen.
Bei jedem Wunsch des Kunden muss man also das angebotene Fahrzeug genau auf diesen einen Kunden individuell abstimmen.
Auch Kindersitze und Navis können übrigens schon inkludiert sein ( allerdings vielleicht nicht in den Klassen die Du üblicherweise buchst?! )
Auch über die alle möglichen und unmöglichen Versicherungen für exakt das gewünschte Auto wird der Kunde immer aufgeklärt. Und da der Kunde normalerweise außer Stande ist diesen Informationsüberschuss sofort zu verarbeiten, erhält er alle Details seines Mietwagens auf einem zweiseitigen, übersichtlichem Merkblatt. Da steht dann sogar drauf an wen er sich z.B. in Falle eines Unfalls in welcher Reihenfolge zu wenden hat usw.
Mehr kann man glaube ich für einen 08/15 Mietwagenbucher nicht tun.
@mabysc sagte:
Einfach mal so von einem "alter Hut" und "man wird von jedem Reisebüro hingewiesen" zu sprechen ist wohl etwas zu überheblich.
Nö, ist es nicht. Ein gutes Reisebüro wird Dich darauf hinweisen. Tut es das nicht, hast Du eher die Bekanntschaft eines nicht so guten Büros gemacht.
Viele Grüße!