Seit 1. Mai 2002 verlangt der Gesetzgeber eine einheitliche Gestaltung des Sicherungsscheins. Unbedingt zu beachten ist:
Den Sicherungsschein für die gebuchte Reise sollte man sich aushändigen lassen, bevor eine An- oder Restzahlung geleistet wird. Das gilt auch für Last-Minute.
Bei Verdacht lässt sich in der Regel mit einem Anruf bei der angegebenen Versicherung bzw. Bank überprüfen, ob die Absicherung tatsächlich besteht.
Unbedingt zu beachten ist, dass das ausgehändigte Dokument ein Original ist!
Ein Fax oder eine Kopie sollten niemals akzeptiert werden. Der Schein darf auch keine Tipp-Ex Korrekturen oder ander Änderungen aufweisen, da sonst im Notfall keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
Auf dem Schein muss der Veranstaltername eingetragen sein und mit dem auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen. Auch die Veranstalternummer muss vermerkt sein.
Die Gültigkeitsdauer des Sicherungsscheins darf nicht überschritten sein.
Der Schein wird zusammen mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Er ist als eigenes Druckstück oder als Ausdruck eines EDV-Reservierungssytems beigelegt. Er kann auch unter Umständen auf die Rückseite der Reisebestätigung gedruckt sein.
Der Schein sollte zusammen mit den Reiseunterlagen mitgeführt werden !
Reisende, die ihn nicht dabei hatten, mussten sich schon selbst um die Rückreise kümmern.
Nach Ende der Reise muss der Schein nicht an den Veranstalter oder Reisebür zurückgegeben werden. Gerade schwarze Schafe in der Branche sind durch die Rückforderung der Scheine zwecks Wiederverwendung aufgefallen.
Meine persönliche Meinung: Ich selbst habe keine Lust, all das eben gesagte genau zu beachten, um ja keinen Fehler zu machen. Da buche ich meine Reise bei den bekannten "Großen" der Reiseveranstalter, da ist das Risiko gleich Null und ich kann gut schlafen und meinen Urlaub geniessen.
gruss jürgen