• gewusstwie
    Dabei seit: 1375660800000
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    geschrieben 1375887678000

    Sagt mal, wofür nehmen sich Veranstalter eigentlich 30 Prozent Gebühr? Für die Bearbeitung? Ich denke nicht, dass das rechtens ist.

    Wenn mir ein Versandhändler was verkauft, hat er damit ja auch Aufwand. Das ist halt unternehmerisches Risiko.

    Hotelgebühren? Wohl kaum - wenn ich 5 Monate im Voraus buche und direkt storniere, wird der Platz sicher nicht wegen mir frei bleiben...

    Also was denkt ihr? Einfach eine gute Lobby?

    Gruss:Sina

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1375892054000

    Warum eine gute Lobby? Es reichen doch die in den AGB genannten Stornogebühren, die du vor dem Klick zur Buchung sicher gelesen und akzeptiert hast für ein "gewusst wie." ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28991
    geschrieben 1375894897000

    Es bleibt dir unbenommen zu beweisen, dass die Gebühr nicht gerechtfertigt ist.

    Dazu gibt's auch bereits einen Thread:

    "Pauschalierte Rücktrittskosten" - klick hier   ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Quakenbrueck
    Dabei seit: 1148688000000
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    geschrieben 1375895784000

    wie Bernhard schon ausgeführt hat, genügt ein Blick in die jeweiligen AGB's der Veranstalter. Da tun sich schon Unterschiede auf. Nicht nur bei der Stornierung sondern auch bei der Umbuchung.

    Alle nehmen jedoch für die Stornierung Geld. Man kann aber auch statt einer Stornierung eine Umbuchung machen z.B. für einen Urlaub in Deutschland. Da reicht

    bei der gebuchten Fernreise oft schon die Anzahlung die man dann für einen heimatlichen Urlaub verwenden kann. Die pro Person dann geforderten 50 Euro Umbuchungsgebühren kann man leicht verschmerzen.

    Bei andern Veranstaltern ist dann, egal um Storno oder Umbuchung die Gebühr zu zahlen. Es sei denn Du tritts den Marsch durch die Gerichtsinstitutionen an. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und die mitmacht viel Erfolg für alle künftigen Bucher.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1375895941000

    warum? wiel sie es können. :laughing:

    ne mal im ernst. ich finde die gebühren schon rechtens.

    im heutigen zeitalter wurde schon so manche reise "aus versehen" gebucht. zufällig haben leute ihre volle andresse und kontoverbindung "aus versehen" eingegeben.

    oder reisen gebucht, bei denen ihnen 3 stunden später einfiel, das das hotel doch nicht der börner ist.

    da es das gut "reise" nicht unbegrenzt gibt, finde ich es o.k. solchen spontanbuchungen einhalt zu gebieten.

    sonst würde ja jeder am anfang einer saison erstmal 5 hotels buchen und sich dann 4 monate später auf das "richtige" beschränken.

    und die anderen buchungswilligen, die auch in den urlaub möchten, gucken in die röhre.

    nicht fair.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1375896310000

    Bitte nutzt doch den verlinkten Thread von Kourion. So bleibt dann alles zur Thematik zusammen ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1375904723000

    @ahotep

    grundsätzlich bin ich befürworter von zusammenlegungen.

    in diesem fall hab ich es anders verstanden.

    der von @kourion verlinkte thread behandelt die rechtliche seite.

    der to - so ist es bei mir angekommen - regt eine diskussion an, wie wir es sehen.

    also diskussion und meinungsaustausch.

    und eben nicht: steht in den agb - ist eben so.

    insofern fänd ich es schade, wenn geschlossen werden würde.

    aber vielleicht meldet sich der to nochmal dazu, wie es eigentlich gemeint war. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1375913412000

    Versuch dich doch mal in die Situation eines Geschäftsmanns oder -frau zu versetzen: Da schliesst ein Kunde mit dir einen Vertrag und sagt damit zu, dass er in Zukunft eine Ware oder Dienstleistung in zugesichertem Umfang bzw. Qualität von dir haben möchte. Der leistungspflichtige Geschäftsmann bzw. -frau wird normalerweise alles daran setzen, die Ware oder Dienstleistung in für dich optimaler Weise vorzubereiten damit zum vereinbarten Termin  keine Enttäuschungen aufkommen. Wenn dann nach Vertragsschluss der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat die Firma aber schon einen Teil seiner Leistungen, möglicherweise sogar einen nicht unerheblichen Teil, bereits erbracht. Und eben dafür will der Kaufmann, in diesem Fall der Veranstalter, dann Geld sehen.

    Und für mich hört sich das alles hoch plausibel an und jede der Seiten kann ja vorher entscheiden ob er die zugrunde liegenden AGB akzeptiert oder nicht.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • Thalia1983
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    Beiträge: 493
    geschrieben 1375962870000

    Und falls einem das zu hoch ist, steht es einem ja frei, von Deutschland aus über einen österreichischen Reiseveranstalter buchen (z.B. Neckermann Austria) und dort bis zum 30. Tag vor Abreise nur 10% Stornogebühren zu zahlen. Und übrigens auch nur 10 % Anzahlung ;) Habe ich bereits gemacht und musste dann tatsächlich stornieren und war froh, dass es mich dann nur diese 10 % gekostet hat. Der Gesamtreisepreis mit Abflug ab deutschem Flughafen war übrigens identisch mit dem, den ich beim deutschen Neckermann gezahlt hätte.

    LG

  • bediaclk
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1465901474000

    Was sollen diese hohen Stonierungsgebühren bitte? Keine fairen Preise sind das und vorallem lässt sich sowas nicht durch allgemeine Regelungen bestimmen, sondern hängt mit den jeweiligen Aufwensungen des Veranstalters ab.

    Nun stell ich mir die Frage, was für Aufwendungen ein Veranstalter bitte innerhalb von 24std gemacht haben kann, dass er 25% verlankt?!?!? 

    P.S. kein netter Kundenservice!

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